Hallo zusammen,
ich habe von einem befreundeten Einzelhändler einige Waren geschenkt bekommen die er ausgebucht (abgeschrieben ?) hat.
Meine erste Frage hierzu: Gehen die Sachen nach des Ausbuchung in sein Privatvermögen über ?
Er will mir damit etwas Gutes tun, da ich momentan nur eine Erwerbsminderungsrente beziehe und er mir aufgrund fehlender Qualifikation keinen 450 Euro-Job anbieten kann.
Ich könnte die Waren also verkaufen, wobei ich dadurch nicht reich werde. Ich schätze einen Durchschnittsgewinn von ca. 20 Euro je Artikel.
Er wird eine Einzelaktion, d.h. es kommen keine weiteren Artikel mehr dazu und es wird danach auch keine neue Ware mehr folgen. Nun zu meinen Fragen:
1. Kann ich diese Artikel von privat auf diversen Plattformen zum Verkauf anbieten oder benötige ich einen
Gewerbeschein ?
2. Wenn ich das gewerblich machen muss, wie wären die Artikel zu versteuern ?
3. Wie sieht es mit der Gewährleistung aus ? Als Gewerbetreibender müßte ich ja 1 Jahr Gewährleistung bieten, oder ?
Herzlichen Dank für Eure Unterstützung.
Grüsse
Chris
Muss ich eine Kleingewerbe anmelden ?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



1. Du hast etwas geschenkt bekommen. Das ist nun dein Privatvermögen.
Da musst du ihn fragen, was er gemacht hat, damit er es verschenken kann.Zitatdie er ausgebucht (abgeschrieben ?) hat. :
Wenn es Geschenke sind, und du sie nicht haben willst, kannst du sie privat auf Plattformen verkaufen. Es kommt natürlich auf die Menge und Art an.Zitat1. Kann ich diese Artikel von privat auf diversen Plattformen zum Verkauf anbieten oder benötige ich einen Gewerbeschein ? :
Wenn du 500 gleiche Artikel verkaufen willst für je ca. 20,- --- dann ist das nichts Privates mehr.
Willst du ALLE Artikel in einer Aktion anbieten?ZitatEr wird eine Einzelaktion, :
edit: Übrigens gibt es Gewerbe.
Nicht Klein-oder Mittel-oder Großgewerbe.
-- Editiert von Anami am 28.01.2019 12:07
Hi,
vielen Dank für Deine Antwort. Es handelt sich um ca. 180 Brillen unterschiedlicher Hersteller. Ich habe mal testweise 2 Brillen eingestellt, deutlich unter dem Preis des günstigsten Händlers. Keine Beobachter, kein Gebot.
Ich werde sie so billig als möglich verkaufen müssen da ich ja als Privatperson keine Gewährleistung geben kann/will.
Zudem muss sich ja auch jemand finden, dem die Brille gefällt. Da ich keine Lust habe die Artikel immer wieder neu einzustellen, gebe ich sie lieber für wenig Geld weg. Es werden welche dabei sein, die gehen vielleicht für 40 Euro weg, aber auch welche nur für 1 Euro. Deswegen rechne ich auch nicht mit einem großartigen Gewinn....
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Das dürfte kein Privatverkauf mehr sein.Zitatca. 180 Brillen unterschiedlicher Hersteller. :
Und die Glasstärken passen...ZitatZudem muss sich ja auch jemand finden, dem die Brille gefällt. :
oder sind es nur Brillengestelle?
Hallo,
zum Gewerbe wurde dir ja schon was geschrieben. Erwähnenswert wäre noch, dass man bis zu einem gewissen Umsatz im Jahr die Kleineunternehmerregelung beanspruchen kann.
Natürlich kann man, wollen wirds aber besser treffen.Zitat:Ich werde sie so billig als möglich verkaufen müssen da ich ja als Privatperson keine Gewährleistung geben kann/will.
Genaugenommen heisst das auch nicht mehr Gewährleistung, sondern Sachmängelhaftung. Wie willst du das denn dann als Kleinunternehmer machen? Da musst du ja die Sachmängelhaftung geben.
Bedenke auch, dass finanzamt will dann was von dir, Mitgliedschaft in der IHK kommt auf Dich zu, viele andere rechtliche Dinge sind dann noch zu bedenken und könenn Fallstricke darstellen, sowie Abmahnungen nach sich ziehen etc.
Lohnt sich das?
Zitat1. Kann ich diese Artikel von privat auf diversen Plattformen zum Verkauf anbieten oder benötige ich einen Gewerbeschein ? :
Bei 100x Neuware: ja
Zitat3. Wie sieht es mit der Gewährleistung aus ? Als Gewerbetreibender müßte ich ja 1 Jahr Gewährleistung bieten, oder ? :
Nein, 24 Monate gesetzliche Sachmängelhaftung muss man als Unternehme gegenüber Verbrauchern bieten.
Verkauft man das ganze an andere Unternehmer, sieht das schon wieder anders aus.
Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde die Finger davon lassen...
LG
Chris
Du könntest die Teile verschenken.
Vielleicht nicht im Batzen...
Man könnte das ganz auch in 1 oder 2 Chargen an andere Händler verkaufen.
Nein, das geht leider nicht. Es handelt sich um ältere Modelle für die von den Herstellern oft keine Ersatzteile mehr angeboten werden. Das ist für einen Unternehmer uninteressant.
Ich meine, es gab mal eine Aktion, wo Brillen nach Afrika gespendet wurden, wobei ich nicht weiß, ob die mit den Gestellen alleine etwas anfangen können.
Werde das dem Optiker mal vorschlagen.
Oder hat jemand noch eine andere, caritative Idee ?
Hallo,
Wie kommst du darauf, dass es bei geschenkter Ware anders sein sollte als bei gekaufter? Ist der Verkauf von Dingen die man gratis bekommt grundsätzlich privat?Zitat:Wenn es Geschenke sind, und du sie nicht haben willst, kannst du sie privat auf Plattformen verkaufen.
Nein, natürlich nicht, ich könnte da viele Beispiele nennen.
Kann er schon (im rechtlichen Sinn), will er aber wohl nicht bzw. kann er nicht weil er keine Tätigkeit für dich hat, und einfach fürs Rumsitzen will er es nicht machen (wäre vermutlich auch für dich blöd).Zitat:er mir aufgrund fehlender Qualifikation keinen 450 Euro-Job anbieten kann.
Jedenfalls ist die Qualifikation kein Hinderungsgrund, Hilfsarbeiten gehen immer.
Stefan
Inzwischen hat sich doch rausgestellt, dass es eben nicht 3 Teelöffel aus Blech waren.ZitatWie kommst du darauf, dass es bei geschenkter Ware anders sein sollte als bei gekaufter? :
Der TE wollte ursprünglich wissen, ob er ein Kleingewerbe anmelden müsse.
Hallo,
das ändert aber nichts an deiner Formulierung, für die Frage "gewerblich oder nicht" spielt es einfach keine Rolle, ob gekauft oder geschenkt wurde.
Stefan
Das war die Frage:
Das war meine Antwort:Zitat1. Kann ich diese Artikel von privat auf diversen Plattformen zum Verkauf anbieten oder benötige ich einen Gewerbeschein ? :
ZitatWenn es Geschenke sind, und du sie nicht haben willst, kannst du sie privat auf Plattformen verkaufen. Es kommt natürlich auf die Menge und Art an. :
Wenn du 500 gleiche Artikel verkaufen willst für je ca. 20,- --- dann ist das nichts Privates mehr.
Ich verstehe nicht, was da falsch formuliert wäre.

Ich kommen nicht darauf und habe das icht geschrieben.ZitatWie kommst du darauf, dass es bei geschenkter Ware anders sein sollte als bei gekaufter? :
Nein. Das habe ich auch nicht geschrieben.ZitatIst der Verkauf von Dingen die man gratis bekommt grundsätzlich privat? :
@TE
Wenn es nur Brillengestelle sind, fallen mir zur Spendenabgabe ein:
Diakonie, Caritas, kommunale Hilfsorganisationen, Alten-und Pflegeheime.
Auch die Verbraucherzentralen sammeln manchmal.
Da gibts dann natürlich nichts Bares für.
Hallo,
Nicht falsch, aber unglücklich.Zitat:Ich verstehe nicht, was da falsch formuliert wäre.
??? Natürlich hast du "wenn geschenkt dann" geschrieben.Zitat:Ich kommen nicht darauf und habe das icht geschrieben.
Du hat das verknüpft, als ob es einen Unterschied machen würde.
Stefan
Zum Glück hat der TE genau verstanden, was ich schrieb. Der TE weiß auch, was er nun macht. Das ist doch die Hauptsache.ZitatDu hat das verknüpft, als ob es einen Unterschied machen würde. :
Nö.ZitatNatürlich hast du "wenn geschenkt dann" geschrieben. :
ZitatWenn es Geschenke sind, und du sie nicht haben willst, kannst du sie privat auf Plattformen verkaufen. :
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