hallo liebe leute,hoffe jemand kann mir helfen.
folgende Situation ein einzelunternehmen soll in eine GbR umgewandelt werden.
das einzelunternehmen nennen wir ma Milchkuh otti wiese
nun will die oma mit einstiegen.
kann die gbr:
Milchkuh otti wiese GbR heißen?
den zweiten gesellschafter würde denn in jeden geschäftsbrief mit angegeben werden.
nun hab ich schon relativ verschiedene meinungen dazu gelesen. die gewerbe ornung sagt das im Geschäftsverkehr der Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen angebenwerden muss.
da der name bereist als einzelunternehmen gibt und im Geschäftswelt schon seinen namen hat,sollte den namen nach möglichkeit kaum ändern. m nach außenhin weiterhin als gleiche firma wie das vorherhende einzlunternehmen aufzutreten.
Namensgebung Gbr
21. Februar 2008
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Frage vom 21. Februar 2008 | 18:08
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 10x hilfreich)
Namensgebung Gbr
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 25. Februar 2008 | 11:08
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 23x hilfreich)
Bei einer GbR muß der Vor- und Nachname von jedem Gesellschafter angegeben werden.
#2
Antwort vom 25. Februar 2008 | 19:53
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 10x hilfreich)
nun ja soweit ich weiß kann man allerding deinen pseudonamen verwenden auf geschäftsbriefen etc muss dann jedoch immer alle gesellschafter voll ausgeschrieben werden.
normal müßte das ja och das gewerbeamt wissen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. März 2008 | 11:50
Von
Status: Schüler (243 Beiträge, 34x hilfreich)
Bin auch der Meinung das der eigentliche Name der GbR frei wählbar ist. Jedenfalls im Rahmen von Markenrecht usw.
Die direkten Namen muss sie nicht enthalten. Dies trifft meines Wissens nur auf Freiberufler und Gewerbetreibende zu.
Du musst aber auf Geschäftsbriefen, Rechnungen usw. die Gesellschafter vermerken.
Dies ist jedenfalls meine Meinung dazu.
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