Hallo,
also im Forum liest mal viel über die Namensgebung einer GbR, aber wo ist das gesetzlich geregelt?
Namensgebung bei einer GbR
8. Mai 2005
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Frage vom 8. Mai 2005 | 20:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Namensgebung bei einer GbR
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#1
Antwort vom 11. Mai 2005 | 14:36
Von
Status: Schüler (246 Beiträge, 48x hilfreich)
Das weiss ich konkret leider auch nicht.
Allerdings hatte ich selbst eine Gbr und mein Steuerberater sagte mir, dass keine Fantasienamen genommen werden dürfen. Der Name der Firma darf ausschliesslich die Namen der Gesellschafter enthalten.
Das ist alledings schon 5 Jahre her. Vielleicht hat sich ja auch schon wieder was geändert.
#2
Antwort vom 12. Mai 2005 | 13:22
Von
Status: Schüler (225 Beiträge, 355x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 23. Mai 2005 | 10:55
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ok, mittlerweile bin ich soweit, dass das angeblich in §15 GewO stehen soll. Dort steht aber nur wie ich mein Gewerbe auf Briefen angeben muss. Bedeutet das, dass ich es eintragen lassen kann wie ich will?
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