Neben/Kleingewerbe als Arbeitsloser anmelden

10. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Malerbego
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 47x hilfreich)
Neben/Kleingewerbe als Arbeitsloser anmelden

Guten Tag

ich bin jetzt seit einem Monat Arbeitslos und wollte ein Neben/kleingewerbe anmelden als Maler und Lackierer. Nun stehlt sich mir die frage ob ich dann noch weiter Arbeitslosen geld beziehen kann wenn ich zb. in der anfangszeit keine aufträge hab oder ob es sofort mit der anmeldung abgestellt wird. Würde mich auch interessieren ob ich weiter Staatliche hilfe zur gründung eine klein unternehmens beziehen kann?

Hab zwar bereits ein termin beim Amt und der handwerkskamme aber hätte auch gerne unabhängige ratschläge.

Ich bedanke mich schon mal, Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.01.2009 20:01:00
Status:
Schüler
(173 Beiträge, 78x hilfreich)

quote:
Nun stehlt sich mir die frage ob ich dann noch weiter Arbeitslosen geld beziehen kann wenn ich zb. in der anfangszeit keine aufträge hab oder ob es sofort mit der anmeldung abgestellt wird


Wenn es keine Einkünfte gibt..wieso sollte dann das Arbeitslosengeld eingestellt werden :???:
Das Gewerbe läuft ja über das FA und das Arbeitsölosengeld über die ARGE, oder? Wäre mir neu, dass die jetzt nen Datenabgleich automatisch machen.

Möglich wäre evtl, dass bei Einnahmen ein Teil des Arbeitslosengeldes später zurückgefordert wird.

quote:
Hab zwar bereits ein termin beim Amt und der handwerkskamme aber hätte auch gerne unabhängige ratschläge.


Das ist jetzt auch nur meine Laienmeinung....bei den entsprechenden Institutionen kann bestimmt auch fachmännisch Auskunft erteilt werden. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gentle_knight
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo.

Also möglich ist das natürlich,
Du solltest nur etwas aufpassen wem und wie Du bei der ARGE Dein Kleingewerbe mitteilst, denn mir ist es durchaus schon passiert dass mir die Leistungen eingestellt wurden nachdem ich der ARGE mitgeteilt hatte dass ich freiberuflich tätig sein werde. Da war meine Formulierung einfach zu schwammig und man nahm an dass ich dadurch keine Leistungen mehr beziehen muss, was natürlich Quatsch war.

Du teilst Deinem Sachbearbeiter also mit (am besten persönlich vorort) dass Du ein Kleingewerbe anmelden möchtest. Das Amt begrüsst das sogar, denn Du tust dies ja in der Intention heraus auf Kurz oder Lang aus eigener Kraft vom Bezug wegzukommen. Erwähnst aber ausdrücklich (und am besten schriftlich) dass Deine Hilfebedürftigkeit dadurch erst einmal unberührt bleibt, Du meldest das Kleingewerbe lediglich an um eventuelle Einkünfte dem FA gegenüber pflichtgemäss mitteilen zu können, um keine steuer- und gewerberechtlichen Schwierigkeiten zu bekommen, für den Fall dass Du Umstätze erzielen solltest. Mehr nicht.
Eventuelle Gewinne teilst Du dann monatlich der ARGE mit, diese werden natürlich auf die Regelleistung entsprechend verrechnet werden. Du musst nur darauf achten dass die Angaben der Einkünfte beim AA 1:1 den Angaben in deiner Steuererklärung ans FA übereinstimmen. Bei der ARGE gibst nur jedoch nur(!) tatsächliche Gewinne an. Erzielst Du keine Gewinne gibst Du auch nichts an.
Also kaufst Du bspw. für 200 Euro Waren ein, verkaufst diese innerhalb eines Monats für 400 Euro, und hast noch Betriebsausgaben von 100 Euro die mit der Mwst. verrechnet werden (falls eine solche gezahlt wird) - wären das 100 Euro die Du dem Amt angeben musst (die wären dann sogar innerhalb des Freibetrages). Ohne Mwst. sind es 200 Euro die Du angeben musst, wovon dann 100 Euro auf die Regelleistung angerechnet werden.

So in etwa jedenfalls.

25x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Das Arbeitsamt will das du dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehts also interessiert die auch die "Arbeitszeit". Die muss man eben gering genug angeben. Es gibt bei er ARGE Infos im Netz dazu,.

K.

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"

Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
dieses Vorhaben dürfte wohl grundsätzlich nicht von Erfolg gekrönt sein, weil für die Ausübung des Maler- und Lackiererhandwerks nach wie vor nach der Handwerksordnung die Meisterprüfung vorgeschrieben ist. Ich weiß jetzt zwar nicht, ob Sie diese mal mit Erfolg abgelegt haben, vermute aber nicht.
Möglich wäre auch eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle zu beantragen. Dazu muss man aber auch meistergleiche Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. Automatisch hat man die natürlich nicht und es sind auch nicht unerhebliche Gebühren damit verbunden.
Darüber wird Sie aber dann im ersten Gespräch der Berater der Handwerkskammer aufklären. Ohne Meisterprüfung wird die Gewerbeanmeldung bei Ihrer Gemeinde oder Stadt, die vielleicht noch angenommen wird, nicht von Dauer sein. Nach wenigen Wochen würde von amtswegen die Abmeldung erfolgen, wenn der Nachweis einer MP nicht geführt werden kann.

Sepp aus Oberbayern











-- Editiert von nnahoj am 21.02.2009 19:32

7x Hilfreiche Antwort

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