Nebenberufl. selbstst. Rentenbefreiung

17. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
polo24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberufl. selbstst. Rentenbefreiung

Hallo,

habe eine knappe Frage zur Rentenbefreiung bei Ausübung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit.

Würde ich bei einer Rentenbefreiung den kompletten Rentenbeitrag AN+AG von meinem aktuellen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32003 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von polo24):
Würde ich bei einer Rentenbefreiung den kompletten Rentenbeitrag AN+AG von meinem aktuellen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen?
Nein.

Bei deinem aktuellen AG sind weiterhin RV-Pflichtbeiträge fällig. Dort würdest du nicht *rentenbefreit*, auch nicht von der Versicherungspflicht befreit sein.

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#2
 Von 
polo24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann habe ich das wohl an anderer Stelle falsch verstanden.

Richtig ist aber, dass die Nebeneinkünfte mit dem Gehalt als Arbeitnehmer zusammen gelegt werden und ich darauf Einkommenssteuer zahlen muss. Auf die Gewinne aus der Personengesellschaft muss ich aber keine Sozialabgaben entrichten, oder?

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#3
 Von 
polo24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von polo24 am 19.12.2019 16:47

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32003 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von polo24):
Richtig ist aber, dass die Nebeneinkünfte mit dem Gehalt als Arbeitnehmer zusammen gelegt werden und ich darauf Einkommenssteuer zahlen muss.
Das hat jetzt gar nichts mit Rente, Rentenversicherung oder Rentenversicherungspflicht zu tun.

Und JA. Einkommensteuer hat man auf Einkommen zu zahlen. Manche haben 1 Einkommensart, manche sehr viel mehr. Du hättest dann 2 Einkommensarten.
Ja, verschiedene Einkommensarten werden dann steuerlich bewertet. Vom Finanzamt. Du machst ja dann jährlich deine Einkommensteuer-Erklärung für 2 Einkommensarten.
Zitat (von polo24):
Auf die Gewinne aus der Personengesellschaft muss ich aber keine Sozialabgaben entrichten, oder?
Das ist weder Rentenfrage noch Steuerfrage.

Du hast für Einkommen aus Erwerbstätigkeit 1(hauptberuflich) und für Einkommen aus 2(nebenberuflich) Sozialabgaben zu zahlen.
Einkommen werden auch dort zusammengerechnet.


Evtl. buchst auch du mal einen Grundkurs für Existenzgründer?

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