Hallo,
habe eine knappe Frage zur Rentenbefreiung bei Ausübung einer nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Würde ich bei einer Rentenbefreiung den kompletten Rentenbeitrag AN+AG von meinem aktuellen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen?
Nebenberufl. selbstst. Rentenbefreiung
17. Dezember 2019
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Frage vom 17. Dezember 2019 | 16:28
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberufl. selbstst. Rentenbefreiung
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#1
Antwort vom 18. Dezember 2019 | 13:46
Von
Status: Unbeschreiblich (32003 Beiträge, 5632x hilfreich)
Nein.ZitatWürde ich bei einer Rentenbefreiung den kompletten Rentenbeitrag AN+AG von meinem aktuellen Arbeitgeber ausgezahlt bekommen? :
Bei deinem aktuellen AG sind weiterhin RV-Pflichtbeiträge fällig. Dort würdest du nicht *rentenbefreit*, auch nicht von der Versicherungspflicht befreit sein.
#2
Antwort vom 19. Dezember 2019 | 14:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann habe ich das wohl an anderer Stelle falsch verstanden.
Richtig ist aber, dass die Nebeneinkünfte mit dem Gehalt als Arbeitnehmer zusammen gelegt werden und ich darauf Einkommenssteuer zahlen muss. Auf die Gewinne aus der Personengesellschaft muss ich aber keine Sozialabgaben entrichten, oder?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Dezember 2019 | 14:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
.
-- Editiert von polo24 am 19.12.2019 16:47
#4
Antwort vom 19. Dezember 2019 | 14:59
Von
Status: Unbeschreiblich (32003 Beiträge, 5632x hilfreich)
Das hat jetzt gar nichts mit Rente, Rentenversicherung oder Rentenversicherungspflicht zu tun.ZitatRichtig ist aber, dass die Nebeneinkünfte mit dem Gehalt als Arbeitnehmer zusammen gelegt werden und ich darauf Einkommenssteuer zahlen muss. :
Und JA. Einkommensteuer hat man auf Einkommen zu zahlen. Manche haben 1 Einkommensart, manche sehr viel mehr. Du hättest dann 2 Einkommensarten.
Ja, verschiedene Einkommensarten werden dann steuerlich bewertet. Vom Finanzamt. Du machst ja dann jährlich deine Einkommensteuer-Erklärung für 2 Einkommensarten.
Das ist weder Rentenfrage noch Steuerfrage.ZitatAuf die Gewinne aus der Personengesellschaft muss ich aber keine Sozialabgaben entrichten, oder? :
Du hast für Einkommen aus Erwerbstätigkeit 1(hauptberuflich) und für Einkommen aus 2(nebenberuflich) Sozialabgaben zu zahlen.
Einkommen werden auch dort zusammengerechnet.
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