Nebenberuflich Rückzahlung v Aufwendungen

22. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Googel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberuflich Rückzahlung v Aufwendungen

Hallo Allerseits,

ich war mir jetzt nicht sicher, ob ich mein Anliegen unter Steuerrecht veröffentlichen sollte, oder hier. Da ich noch weitere Fragen zur Gründung stellen werde, war ich so frei es hier einzustellen.

Meine Hauptfrage betrifft den Zeitpunkt der Rückzahlung von Aufwendungen aus dem Nebenerwerb.

Ich plane neben meiner hauptberuflichen Festanstellung ein Unternehmen zu gründen. Zu Beginn erst einmal als Personengesellschaft und sobald Gewinne erwirtschaftet werden, wird daraufhin das Unternehmen in eine GmbH gewandelt. Aufgrund des Nischenproduktes wird mit ersten Gewinnen erst nach ca. 2-3 Jahren gerechnet, Umsatz vermutlich erst nach einem halben Jahr.

Frage 1: Da mein Einkommen durch die Verluste aus dem Nebengewerbe gemindert wird, wollte ich hiermit fragen, ob es eine Möglichkeit gibt diese Differenz in kürzeren Intervallen vom Finanzamt erstattet zu bekommen, als die übliche, jährliche Einkommenssteuerrückerstattung?

Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung, in den ersten beiden Jahren, ist mir bekannt.

Frage 2: Wie lange schaut sich das Finanzamt im Normalfall im Ergebnis negative Unternehmungen an?

Zalando z.B. erwirtschaftet seit Jahren keine Überschüsse, möglicherweise spielt Umsatz hier ebenfalls eine Rolle.

Da ich im mittleren, fünfstelligen Bereich investieren werde, sollte man mir meine Unternehmung auch nicht als "Liebhaberei" auslegen können.

Mir ist auch meine maximale Arbeitszeit bekannt, um es als Nebenerwerb deklarieren zu können, auch die Beschäftigung einer zusätzlichen 450,00 € Kraft ist mir geläufig.


Frage 3: Besteht zudem die Möglichkeit Familienmitglieder unentgeltlich anzustellen (Rentner), nur für Notfälle?

Ich würde ja das FA selbst fragen, aber momentan steht der Unternehmenssitz noch nicht fest und wollte zuerst mit dem für mich zuständigen FA in Kontakt treten.

Für eure Hilfe danke ich schon einmal im Voraus.

Notfall oder generelle Fragen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120136 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Googel):
ob es eine Möglichkeit gibt diese Differenz in kürzeren Intervallen vom Finanzamt erstattet zu bekommen, als die übliche, jährliche Einkommenssteuerrückerstattung?

Nö. Schlicht weil es keine Hellseher beim Finanzamt gibt.



Zitat (von Googel):
Wie lange schaut sich das Finanzamt im Normalfall im Ergebnis negative Unternehmungen an?

Zwischen 1 Jahr und ewig.
Es kommt auf die Güte der Argumente des Steuerpflichtigen an.



Zitat (von Googel):
Besteht zudem die Möglichkeit Familienmitglieder unentgeltlich anzustellen (Rentner), nur für Notfälle?

Das sollte man besser lassen, Stichwort Mindestlohngesetz.



Zitat (von Googel):
Ich würde ja das FA selbst fragen,

Zum einen ist das keine Beratungsstelle. Und wenn es beratend antwortet, ist das nicht ganz billig.
Und gewisse Fragen sollte man dem Finanzamt erst gar nicht stellen ...



Zitat (von Googel):
Zalando z.B. erwirtschaftet seit Jahren keine Überschüsse, möglicherweise spielt Umsatz hier ebenfalls eine Rolle.

Die generieren Arbeitsplätze, Steuern, Sozialabgaben in relevantem und sind eine Firma.

Auf der anderen Seite steht dann der Einzelkämpfer der mit den Verlusten die Einnahmen reduziert - etwas das gerne mal als Steuersparmodell genommen wird.



Zitat (von Googel):
Da ich im mittleren, fünfstelligen Bereich investieren werde, sollte man mir meine Unternehmung auch nicht als "Liebhaberei" auslegen können.

Die Summe der Investitionen ist nicht wirklich relevant.




-- Editiert von Harry van Sell am 23.12.2018 00:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Googel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö. Schlicht weil es keine Hellseher beim Finanzamt gibt.


Nun, bei der Umsatzsteuer geht es ja ebenfalls, sollte technisch bei einfacher Einnahmen- /Überschussrechnung schmerzfrei machbar sein - theoretisch. Einfach einen Monat verzögert auszahlen.

Zitat (von Harry van Sell):

Auf der anderen Seite steht dann der Einzelkämpfer der mit den Verlusten die Einnahmen reduziert - etwas das gerne mal als Steuersparmodell genommen wird.


Ich kann mir ein besseres Einkommensmodell vorstellen, als 65+ Stunden die Woche zu arbeiten und am Ende zehntausende Euro in den Sand gesetzt zu haben. Ganz ohne Abschreibungen würde ich es wohl nicht wagen.

0x Hilfreiche Antwort

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