Nebenberufliche Freiberuflichkeit - Steuern? Sozialversicherung?

23. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Hans3456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberufliche Freiberuflichkeit - Steuern? Sozialversicherung?

Hallo zusammen,

ich überlege meinen Hauptjob zu reduzieren und "nebenbei" freiberuflich auf Honorarbasis zu arbeiten. Allerdings bin ich mir unsicher ob es sich lohnt und wie sich das mit den Steuern und Sozialversicherungsabgaben verhält. Das Szenario würde sich in etwa folgendermaßen darstellen:

Hauptjob mit 60% Stellenanteil
-------------------------------------------
Grundgehalt ca. 31.000 € / Jahr
Geldwerter Vorteil durch FW ca. 400 €
Steuerklasse 1
kirchensteuerpflichtig

Nebenjob auf freiberuflicher Basis (Pflegegutachter)
-------------------------------------------
Honorare ca. 21.000 € / Jahr im ersten Jahr (wegen Kleinunternehmerregelung), bis zu 36.000 € / Jahr in den Folgejahren

Mir stellt sich nun die Frage, was letztlich für mich übrig bleibt. Wenn ich das richtig verstehe, werden die Einkünfte des Nebenjobs zwar zu den Haupteinkünften hinzugerechnet und voll versteuert. Die Sozialabgaben werden aber nur auf den Hauptjob fällig, korrekt?

Was passiert, wenn meine Einkünfte durch die Freiberuflichkeit im zweiten Jahr höher sind, als die des Hauptjobs? Ich gehe davon aus, dass die KV Beiträge dann erhöht werden?! Wie lässt sich dies verhindern?

Gibt es einen Rechner oder für mich als Laie nachvollziehbnaren Weg, mit dem ich das tatsächliche Netto aus der Kombination beider Jobs ermitteln kann? Speziell hinsichtlich der Befreiung von den Sozialabgaben im Nebenjob. Einfach beide Einkünfte zusammenrechnen und komplett durchrechnen lassen wird ja nicht gehen.

Ich freue mich über jede Hilfe bei diesem Thema.

-- Editiert von User am 23. Januar 2025 11:40

-- Editiert von User am 23. Januar 2025 11:42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35869 Beiträge, 6091x hilfreich)

Zitat (von Hans3456):
Allerdings bin ich mir unsicher ob es sich lohnt
Das lässt sich bei selbstständiger Erwerbstätigkeit nie vorhersagen.
Zitat (von Hans3456):
Mir stellt sich nun die Frage, was letztlich für mich übrig bleibt
Das könnte man nach dem ersten Jahr---und dann, wenn deine *Vorstellungen von Honoraren* auch eingetroffen sind durchaus sagen.
Zitat (von Hans3456):
Gibt es einen Rechner
Das weiß ich nicht. Aber für ein sicheres 2. Standbein durch selbstständige Erwerbstätigkeit bietet sich ein Wochenend-Workshop bei einer IHK an.
Da werden solche grundsätzlichen Fragen erklärt, dargestellt und beispielhaft berechnet.
Die Kosten für die Teilnahme incl. etliches an mitnehmbaren Infomaterialien kann man zudem noch als Betriebsausgabe absetzen, auch noch, wenn man sich dem Finanzamt erst danach zum Freiberufler erklärt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Hans3456
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Hans3456):
Allerdings bin ich mir unsicher ob es sich lohnt
Das lässt sich bei selbstständiger Erwerbstätigkeit nie vorhersagen.


Schon klar, aber die Auftragsmenge kann ich selbst bestimmen. Mir geht es also eigentlich nur darum ob ich mit meiner Vollzeitstelle besser fahre oder mit dem Teilzeit/Freiberufler Konstrukt. Wie gesagt, die Brutto Einnahmen sind gut kalkulierbar. Netto fällt mir nur schwer.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33699 Beiträge, 17555x hilfreich)

Wenn man mehr Einnahmen als Selbständiger als als AN hat, dann hat man sich über die Selbständigkeit zu versichern - das sind dann ca. 20 % SV-Beiträge, wenn man sich auf KV und PV beschränkt. Und verhindern kann man das ganz einfach - man verdient halt nicht mehr als in der AN-Tätigkeit. Im Übrigen verlieren Sie auch den Kleinunternehmerstatus, wenn Sie dauerhaft über 25.000 Euro Umsatz haben, und dann ist halt Umsatzsteuer fällig.

-- Editiert von User am 23. Januar 2025 15:13

-- Editiert von User am 23. Januar 2025 19:02

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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