Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe eine Frage. Ich bin arbeitslos und habe Ich eine Angebot bekommen von einen Fitnessstudio als Freiberuflicher mitarbeiter zu arbeiten. Wäre es möglich, trotz meine selbstständigkeit, dass Bundesagentur für Arbeit bezahlt die Krankenversicherung? Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von Moderator am 04.05.2020 12:34
-- Thema wurde verschoben am 04.05.2020 12:34
Nebenberufliche selbstständigkeit Bundesagentur für Arbeit
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn du arbeitslos bist und Arbeitslosengeld erhältst, bezahlt die Arbeitsagentur für dich die Krankenversicherung.
Wenn du zusätzlich einen Job machen willst, bist du auch über die Arbeitsagentur krankenversichert.
Als Freiberufler kannst du auch arbeiten.
Bitte beachte, dass du im Fitness-Center nicht mehr als 15 Std. pro Woche arbeitest.
Das musst du der Arbeitsagentur auch nachweisen. Sind es mehr als 15 Std. pro Woche---verlierst du das Arbeitslosen-Geld komplett und die Krankenversicherung auch.
Es gilt § 155 SGB III, Absatz 1
https://dejure.org/gesetze/SGB_III/155.html
ps.
Bitte lass dir das Angebot des F-Studios ganz genau erklären von jemandem, der sich damit auskennt.
Es ist fraglich, ob die Tätigkeit im Fitnessstudio freiberuflich sein soll.
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