Nebenberufliches Kleinunternehmen.

5. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
jamaija
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenberufliches Kleinunternehmen.

Hallo!

Ich trage mich mit dem Gedanken neben meinem Teilzeitjob noch etwas selber zu machen. Es würde sich dabei um Design und Erarbeitung verschiedenster Sachen am PC handeln (Grundidee steht schon), ich hätte auch keine großen Ausgaben. Einkommen wäre im Höchstfall 3000 Euro pro Jahr.

Ich muss also ein Gewerbe anmelden und dann? Die Rechnungen weise ich ohne jegliche Steuer aus, da ich unter das Kleinunternehmergesetz fallen würde, richtig? Wie rechne ich dann mit dem Finanzamt ab? Zusammen mit der "normalen Lohnsteuerbescheinigung" oder extra?

Danke für die Hilfe,
jamaija

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RA_StB_Wagner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

1. Prüfen, ob Arbeitgeber mit der Nebenbeschäftigung einverstanden ist oder sie ablehnen kann.

2. Gewerbe anmelden (bei Gemeinde)

3. Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis (§ 19 Umsatzsteuergesetz = Kleinunternehmerregelung)

4. Mit der jährlichen Einkommensteuererklärung eine Anlage GSE abgeben, die als Anlage eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung enthält.


Grüße

Bei Fragen anrufen ;-)

-----------------
"Telefon 0172-6629058"

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#2
 Von 
jamaija
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke!

Ich habe bereits offiziell eine "Nebenbeschäftigung", das heißt meine Vollzeitstelle wird aus zwei Töpfen von zwei verschiedenen Stellen gezahlt (eine davon nach Stkl. 6). Kann mir der Arbeitgeber nur allgemein die Nebenbeschäftigung verbieten oder muss ich jeweils Zeugnis ablegen, was ich genau tue?

Liebe Grüße,
jamaija

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RA_StB_Wagner
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 6x hilfreich)

das kommt auf das Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag an. Ist nichts im Vertrag geregelt, kann m.E. der Arbeitgeber nur dann eine Nebenbeschäftigung verbieten, wenn dadurch die Arbeitsleistung, die er beanspruchen kann beeinträchtigt wird bzw. ihm Konkurrenz gemacht wird.



Grüße

-----------------
"Telefon 0172-6629058"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jamaija
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine kurze Frage noch: Muss ich mich auch wegen Rentenversicherung/Krankenversicherung etc. kümmern oder braucht man das nur, wenn man "hauptberuflich" selbstständig ist?

Liebe Grüße,
Danie

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
angie69
Status:
Praktikant
(606 Beiträge, 95x hilfreich)

RV und KV zahlt doch für Dich Dein Hauptarbeitgeber schon....;) da musst Du es nicht noch maltun - glaube ich. Nur wenn Du selbsständig bist, musst Du das selber tun.

Du kannst aber auch eine Nebengewerbeschein beantragen. Dann kannst Du auch Rechnungen legen, auch in Deinem jetzigen Nebenjob um die StKl 6 Abzüge zu umgehen. Nehme an, Du machst das ja, weil teilzeitgehalt nicht reicht !!!??? Also kenne das von Bekannten, die machen das so. Kannst ja dann auch Internet oder Fahrtkosten gegen rechnen und so viel Steuern musst Du dann auch nicht zahlen , wenn Du so wenig verdienst.

0x Hilfreiche Antwort

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