Nebengewerbe, Scheinselbstständig

10. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Lovasa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe, Scheinselbstständig

Hallo,
ich arbeite mit 19,5 Stunden im öffentlichen Dienst und würde gerne eine Art Nebengewerbe aufbauen, jedoch nur für 1 Kunden. Es geht um das Schreiben und Erstellen von Berichten, max. Zeitaufwand pro Woche etwa 5 Stunden.
Da es aber nur 1 Kunde ist, würde es sich ja um eine Scheinselbstständigkeit handeln.
Habe ich eine andere Möglichkeit, für diesen Kunden nebenberuflich zu arbeiten, ohne dass dieser mich anstellt?
Vielen Dank für die Hilfe.
VG Lovasa

-- Editiert von Moderator am 10.12.2019 15:03

-- Thema wurde verschoben am 10.12.2019 15:03

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von Lovasa):
Habe ich eine andere Möglichkeit, für diesen Kunden nebenberuflich zu arbeiten, ohne dass dieser mich anstellt?
Nein

Signatur:

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32291 Beiträge, 5678x hilfreich)

1. Es gibt kein Nebengewerbe. Du würdest nebenberuflich gewerblich tätig sein.
2. Für 1 Kunden und dauerhaft wäre tatsächlich scheinselbständig.

Zitat (von Lovasa):
Habe ich eine andere Möglichkeit,
Ja, einfach noch ein paar weitere Kunden mit ähnlichen Wünschen suchen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Allein die Anzahl der Kunden ist nicht ausschlaggebend für die Unterscheidung von Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit. Da kommen noch viele andere Kriterien dazu, benutz mal Deine Suchmaschine, das hilft einen da weiter.

wirdwerden

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von Lovasa):
würde es sich ja um eine Scheinselbstständigkeit handeln.

Nicht zwingend.



Zitat (von -Laie-):
Habe ich eine andere Möglichkeit, für diesen Kunden nebenberuflich zu arbeiten, ohne dass dieser mich anstellt?

Ja, man könnte z-B. eine UG gründen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Lovasa):

ich arbeite mit 19,5 Stunden im öffentlichen Dienst und würde gerne eine Art Nebengewerbe aufbauen, jedoch nur für 1 Kunden.

Ein "Nebengewerbe" setzt immer in Hauptgewerbe voraus. In diesem Fall ist es schlicht ein Gewerbe.
Zitat:

Es geht um das Schreiben und Erstellen von Berichten, max. Zeitaufwand pro Woche etwa 5 Stunden.
Da es aber nur 1 Kunde ist, würde es sich ja um eine Scheinselbstständigkeit handeln.

Kann man so pauschal nicht sagen, es ist aber denkbar.
Zitat:
Habe ich eine andere Möglichkeit, für diesen Kunden nebenberuflich zu arbeiten, ohne dass dieser mich anstellt?

Nein. Aber man kann erstmal prüfen, ob es überhaupt ein "scheinselbständiges Arbeitsverhältnis" ist.

Das wird es m.E. im beschriebenen Fall nicht sein, weil diese Punkte nicht alle erfüllt werden:

1. Arbeitszeiten werden nicht selber bestimmt .
Trifft nicht zu. Die bestimmt der Selbständige hier aber, allein schon deshalb, weil ihm sein angestellter Haupt-Job Arbeitszeiten vorgibt.

2. die Arbeit beschränkt sich auf einen Kunden / Auftraggeber.
Trifft zu.

3. es existieren keine eigenen Geschäfts-/Büroräume.
Trifft zu, aber eigene Geschäfts- oder Büroräume sind für eine solche Tätigkeit generell nicht üblich, auch wer klar nicht-scheinselbständig für ein Dutzend Auftraggeber tätig würde, würde sich dafür kaum eigene Geschäftsräume zulegen, weil das unwirtschaftlich wäre.
Preise werden nicht selber festgelegt

4. Preise werden nicht selber festgelegt.
Das wäre zu prüfen, aber im Regelfall ist die Bezahlung für solche Tätigkeit Ergebnis eines Aushandelns, sprich von Preisverhandlungen, zwischen Auftraggeber und Auftraggnehmer.

Auf Antrag prüft das die Deutsche Rentenversicherung (Bund), deren Entscheid ist rechtlich belastbar.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Anami):

2. Für 1 Kunden und dauerhaft wäre tatsächlich scheinselbständig.

Nein. Nicht so pauschal.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32291 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Das wird es m.E. im beschriebenen Fall nicht sein, weil diese Punkte nicht alle erfüllt werden:
Woher weißt du das ?
Zitat (von Lovasa):
Es geht um das Schreiben und Erstellen von Berichten, max. Zeitaufwand pro Woche etwa 5 Stunden.
Man muss ja nichts Unbekanntes erfinden und daran was festmachen.


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