Hallo,
vor einigen Wochen habe ich den Schritt gewagt und wollte ein Kleingewerbe anmelden. => Ich bin Fotografin im künstlerischen Portraitbereich, ganz kurz zusammen gefasst bearbeite ich die Bilder ziemlich aufwändig, bis sie aussehen, als wären sie aus einer düsteren Fantasywelt entsprungen.
Ich bin also zum Gewerbeamt gegangen, wo ich mein Anliegen erklärt habe. Diese haben mich dann sofort zum Finanzamt geschickt, mit der Begründung, dass ich dort einmal prüfen lassen soll, ob dies nicht Freiberuflich eingestuft werden könnte.
Gut, ich also am selben Tag noch zum Finanzamt und habe auch direkt den Antrag zur Steuerlichen Erfassung mitbekommen, den ich dann zu Hause ausgefüllt und wieder abgegeben habe. Habe dort auch noch mal sicherheitshalber nachgefragt, ob ich denn nun noch zum Gewerbeamt müsse, weil mich das ganze hin und her doch etwas verwirrt hat. Die Frau, die den Antrag entgegen genommen hat, meinte nein und dass das reichen würde.
Nun, es geht hier sicherlich nicht um sonderlich große Gewinne, die ich erzielen werde. Ich werde keine monatlichen Einnahmen haben, sondern immer nur dann, wenn ich wieder ein Projekt starte. Und auch dafür nehme ich keine großen Summen. Das haben die vom Finanzamt eben auch gesehen und mich schon ein bisschen dafür belächelt. ^^
Nun habe ich letzte Woche auch die Bestätigung zur Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
erhalten. Nun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? Bin echt etwas verunsichert, da ich es auch eigentlich nur so kenne, dass man ein Gewerbe anmeldet und sich dann das Finanzamt bei einen meldet.
Ist das wirklich so richtig, wie man es mir erklärt hat? Habe da echt ziemliche Angst, durch eine Falschinformation nachher eine Strafe zu erhalten... :/
Ich hoffe, dass mir da jemand weiter helfen kann, der mehr Ahnung davon hat, als ich.
Liebe Grüße
Nebengewerbe Fotografie- Nur beim Finanzamt melden?
24. September 2018
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Frage vom 24. September 2018 | 17:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe Fotografie- Nur beim Finanzamt melden?
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#1
Antwort vom 24. September 2018 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Nun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? Nein, müssen Sie nicht. Sie sind Freiberufler und deshalb haben Sie mit dem Gewerbeamt nichts zu tun.
#2
Antwort vom 24. September 2018 | 18:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? Nein, müssen Sie nicht. Sie sind Freiberufler und deshalb haben Sie mit dem Gewerbeamt nichts zu tun. :
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.
Laut des Bestätigungsbriefes wurde ich beim Finanzamt jedoch unter Kleingewerbe eingeordnet...
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#3
Antwort vom 24. September 2018 | 18:42
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17256x hilfreich)
Bitte wörtlich zitieren, was das FA schrieb!
#4
Antwort vom 24. September 2018 | 19:17
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Ja, das wars. Nein, musst du nicht.ZitatNun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? :
Das F-Amt hat dich als Kleinunternehmer ins System genommen. Du bist Freiberufler.
Keine Bange, alles richtig. Umsatz unter 17.500,- halten.
pro Jahr
#5
Antwort vom 25. September 2018 | 15:52
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:
vor einigen Wochen habe ich den Schritt gewagt und wollte ein Kleingewerbe anmelden.
Es gibt kein "Kleingewerbe", es gibt nur Gewerbe...
Zitat:
=> Ich bin Fotografin im künstlerischen Portraitbereich, ganz kurz zusammen gefasst bearbeite ich die Bilder ziemlich aufwändig, bis sie aussehen, als wären sie aus einer düsteren Fantasywelt entsprungen.
Ich bin also zum Gewerbeamt gegangen, wo ich mein Anliegen erklärt habe. Diese haben mich dann sofort zum Finanzamt geschickt, mit der Begründung, dass ich dort einmal prüfen lassen soll, ob dies nicht Freiberuflich eingestuft werden könnte.
Ja. Das ist ein Grenzbereich.
Portraitfotografie ist im Regelfall gewerbliche, also handwerkliche Fotografie, da braucht's eine Gewerbeanmeldung und man wird Zwangsmitglied in der Handwerkskammer.
Künstlerische Fotografie ist ein freier Beruf, also kein Gewerbe und ergo auch keine Handwerkskammer.
Die Anerkennung als Künstler in dieser Hinsicht setzt allerdings fast immer ein Gutachten einer Kunsthochschule o.ä. voraus. Die Gewerbebehörde war da ausgesprochen kulant.
Zitat:
Gut, ich also am selben Tag noch zum Finanzamt und habe auch direkt den Antrag zur Steuerlichen Erfassung mitbekommen, den ich dann zu Hause ausgefüllt und wieder abgegeben habe. Habe dort auch noch mal sicherheitshalber nachgefragt, ob ich denn nun noch zum Gewerbeamt müsse, weil mich das ganze hin und her doch etwas verwirrt hat. Die Frau, die den Antrag entgegen genommen hat, meinte nein und dass das reichen würde.
Das Finanzamt entscheidet auch nur steuerrechtlich, ob etwas Kunst oder Gewerbe ist... Die haben anscheinend alle nicht recht Lust, sich mit der Entscheidung zu befassen. Man sollte nicht dran rütteln, wenn da nichts weiter kommt.
Zitat:
Nun habe ich letzte Woche auch die Bestätigung zur Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG erhalten. Nun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste?
Die Kleinunternehmerregelung hat mit "Gewerbe oder Freiberuflichkeit" überhaupt nichts zu tun. Beide sind gleichermaßen umsatzsteuerpflichtig. Der Umsatzsteuersatz richtet sich immer nach der Art des Umsatzes, nicht nach der Stellung des Umsatzsteuerpflichtigen, viele Umsatzsteuerpflichtige haben sowohl Umsätze, die mit 19% versteuert werden als auch solche, die mit 7% versteuert werden.
§19 UStG sagt, daß bei Umsätzen von nicht mehr als 17.500 €/Jahr der Selbständige nicht umsatzsteuerpflichtig ist - es sei denn, er optiert zur Umsatzsteuer, weil er den Vorsteuerabzug nutzen will.
Zitat:
Bin echt etwas verunsichert, da ich es auch eigentlich nur so kenne, dass man ein Gewerbe anmeldet und sich dann das Finanzamt bei einen meldet.
Bei einer gewerblichen Tätigkeit ist das auch so - aber bei einer freiberuflichen logischerweise nicht, denn für die kann man kein Gewerbe anmelden.
#6
Antwort vom 25. September 2018 | 15:56
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
ZitatNun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? Nein, müssen Sie nicht. Sie sind Freiberufler und deshalb haben Sie mit dem Gewerbeamt nichts zu tun. :
Und genau das ist die Frage. Übt sie die Fotografie freiberuflich oder als Handwerksgewerbe aus.
Fotografie ist grundsätzlich ein Handwerksgewerbe - Ausnahmen sind: Bildjournalismus (Pressefotografen), Foto-Designer, Künstler.
Bildjournalismus ist einfach einzugrenzen, bei Foto-Design oder "Künstler" braucht es häufig Gutachten oder Nachweise (Kunststudium, Studium Foto-Design, etc.pp.).
Insofern ist die Besorgnis nachvollziehbar. Aber wie gesagt: wenn beide Behörden meinen, das sei freiberuflich, dann sollte man sie von dieser Einschätzung nicht abbringen. Wenn die Handwerkskammer aufmarschiert, kann man sich immer noch streiten. Und Gewerbesteuer wird unter 24.500 €/Jahr Gewerbeertrag sowieso nicht fällig, dem Finanzamt ist das insofern erstmal egal.
#7
Antwort vom 25. September 2018 | 16:00
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:ZitatNun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? Nein, müssen Sie nicht. Sie sind Freiberufler und deshalb haben Sie mit dem Gewerbeamt nichts zu tun. :
Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.
Laut des Bestätigungsbriefes wurde ich beim Finanzamt jedoch unter Kleingewerbe eingeordnet...
Nein nein nein nein...
Bitte NICHT VERWECHSELN:
"Kleinunternehmer-Regelung" - ist eine Bestimmung des Umsatzsteuerrechts, hat mit "Gewerbe" oder "Freiberuflichkeit" nichts zu tun!
Richtet sich nur nach dem Jahresumsatz.
"Kleingewerbe" - gibt es nicht. Es gibt nur Gewerbe (und "Nebengewerbe", was hier aber keine Rolle spielt, denn zum Nebengewerbe muss es immer ein Hauptgewerbe geben).
"Gewerbe" contra "Freiberuflichkeit".
Ein Gewerbe muss angemeldet werden und führt zur Pflichtmitgliedschaft entweder in der Handwerkskammer (bei Handwerks-Gewerben, wie "Fotograf" eines ist) oder in der Industrie- und Handelskammer (für alle anderen).
"Fotograf" kann beides sein - ein Handwerksgewerbe, oder auch eine freiberufliche Tätigkeit.
#8
Antwort vom 25. September 2018 | 21:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatNun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? Nein, müssen Sie nicht. Sie sind Freiberufler und deshalb haben Sie mit dem Gewerbeamt nichts zu tun. :
Und genau das ist die Frage. Übt sie die Fotografie freiberuflich oder als Handwerksgewerbe aus. (...)
Insofern ist die Besorgnis nachvollziehbar. Aber wie gesagt: wenn beide Behörden meinen, das sei freiberuflich, dann sollte man sie von dieser Einschätzung nicht abbringen. Wenn die Handwerkskammer aufmarschiert, kann man sich immer noch streiten. Und Gewerbesteuer wird unter 24.500 €/Jahr Gewerbeertrag sowieso nicht fällig, dem Finanzamt ist das insofern erstmal egal.
Genau da ist ja bei mir auch der Problempunkt. Woher weiß ich, dass die mich nun wirklich als Freiberufler eingestuft haben und nicht einfach nur keine "Lust" hatten mir da mehr zu erklären?
Geprüft wurde da nämlich auch nichts in der Hinsicht. :/ Vielleicht liegt es auch einfach an mein geschätzten Jahresumsatz, den ich angegeben habe, dass die mich da einfach trotzdem Richtung Freiberufler einstufen, weils uninteressant für die ist?
Mal angenommen, ich bin nicht als Freiberufler eingetragen, müsste sich dann da nicht irgendwer bei mir melden, so wie es umgekehrt ja auch der Fall ist? (Gewerbeanmeldung => Finanzamt meldet sich)
Und wenn ich jetzt einfach mal davon ausgehe, dass die mich tatsächlich als freiberuflich eingestuft haben, dies aber doch nicht der Fall ist: Hätte ich da irgendwas zu befürchten?
Meine Tätigkeit ist ja angemeldet und alles weitere wird ja sowieso über das Finanzamt geregelt, in meinem Fall. Die Grenze, ab der ich Gewerbesteuer zahlen müsste, wird ja so oder so nicht mal annähernd angekratzt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#10
Antwort vom 26. September 2018 | 13:22
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
Zitat:Zitat:ZitatNun frage ich mich allerdings, ob es das wirklich war und ich ganz sicher nicht noch zum Gewerbeamt müsste? Nein, müssen Sie nicht. Sie sind Freiberufler und deshalb haben Sie mit dem Gewerbeamt nichts zu tun. :
Und genau das ist die Frage. Übt sie die Fotografie freiberuflich oder als Handwerksgewerbe aus. (...)
Insofern ist die Besorgnis nachvollziehbar. Aber wie gesagt: wenn beide Behörden meinen, das sei freiberuflich, dann sollte man sie von dieser Einschätzung nicht abbringen. Wenn die Handwerkskammer aufmarschiert, kann man sich immer noch streiten. Und Gewerbesteuer wird unter 24.500 €/Jahr Gewerbeertrag sowieso nicht fällig, dem Finanzamt ist das insofern erstmal egal.
Genau da ist ja bei mir auch der Problempunkt. Woher weiß ich, dass die mich nun wirklich als Freiberufler eingestuft haben und nicht einfach nur keine "Lust" hatten mir da mehr zu erklären?
Das ist doch ganz einfach:
Wenn das Finanzamt meint, das sei kein Gewerbe, dann hat man mit der Gewerbesteuerpflicht nichts mehr zu tun.
Dem Finanzamt ist es übrigens völlig egal, ob z.b. eine HWK meint, etwas sei Gewerbe oder nicht. Bildjournalisten z.B. sind ohne jeden Zweifel keine Gewerbetreibenden, sondern Freiberufler.
Das hindert aber das Finanzamt überhaupt nicht, einem Urteil des Bundesfinanzhofes zu folgen und zu sagen: Wenn ein Bildjournalist für ein Unternehmen PR-Fotos anfertigt, die das Unternehmen dann als PR-Material verteilt, dann ist dies ein gewerbliche Tätigkeit, und somit gewerbesteuerpflichtig.
Ob der Bildjournalist dann anschließend Mitglied der HWK oder der IHK wird, interessiert das Finanzamt nicht die Bohne...
Wenn der Bildjournalist den Grundsatz "Gewerbe verdirbt" nicht beachtet, wird er dann mit den Erträgen aus allen Umsätzen gewerbesteuerpflichtig, auch mit den klar bildjournalistischen.
Beachtet der Bildjournalist den Grundsatz und trennt beide Bereiche buchhalterisch etc. sorgfältig, dann passiert das nicht, dann ist er nur mit den Erträgen aus gewerblichen Umsätzen gewerbesteuerpflichtig, mit den anderen nicht.
Der Gewerbebehörde ist das auch wurscht egal - wenn die meinen "Ach, nee, das ist kein Gewerbe", dann wird kein Gewerbe angemeldet, und gut ist. Das lässt man sich schriftlich geben und heftet es ab. Für den Fall, daß die sich das irgendwann noch mal anders überlegen.
Zitat:
Geprüft wurde da nämlich auch nichts in der Hinsicht. :/ Vielleicht liegt es auch einfach an mein geschätzten Jahresumsatz, den ich angegeben habe, dass die mich da einfach trotzdem Richtung Freiberufler einstufen, weils uninteressant für die ist?
Nochmal: die Umsatzhöhe hat damit nichts zu tun.
Zitat:
Mal angenommen, ich bin nicht als Freiberufler eingetragen, müsste sich dann da nicht irgendwer bei mir melden, so wie es umgekehrt ja auch der Fall ist?
Freiberufler werden nirgendwo "eingetragen". Ausnahme: die Freiberufler mit eigener Kammer, also Ärzte, Anwälte, Steuerberater usw.
Künstler, Journalisten usw. als Freiberufler sind nirgendwo "eingetragen". Außer als Steuerpflichtige beim Finanzamt...
Zitat:
(Gewerbeanmeldung => Finanzamt meldet sich)
Die Gewerbeanmeldung hat einen Wust an Kontrollmitteilungen zur Folge (FInanzamt, HWK oder IHK, AOK für die Ges.Krankenversicherung, BG usw. usf.). Der Freiberufler muss sich selber drum kümmern.
Zitat:
Und wenn ich jetzt einfach mal davon ausgehe, dass die mich tatsächlich als freiberuflich eingestuft haben, dies aber doch nicht der Fall ist: Hätte ich da irgendwas zu befürchten?
Niemand kann eine Handwerkskammer daran hindern, irgendwann vor der Tür zu stehen, weil sie meint, es handele sich um ein Handwerksgewerbe und daher müsse man bei ihr Zwangsmitglied werden.
Die HWKern sind da zwiegespalten, einerseits wollen sie Mitglieder, weil die Beiträge bringen, andererseits wollen sie aber auch keiner Mehrheiten von Nicht-Meistern in ihren Innungen. Und das ist gerade bei den Fotografen ein Problem für die HWKen, denn die Zahl der handwerklich tätigen Fotografen ohne Meisterbrief ist viel höher als die Zahl der klassischen "Handwerksfotografen" - die auf der Roten Liste der aussterbenden Berufe stehen.
Irgendwann verliert man dann die Macht in der eigenen Kammer, und das ist Sch...e...
Zitat:
Meine Tätigkeit ist ja angemeldet und alles weitere wird ja sowieso über das Finanzamt geregelt, in meinem Fall. Die Grenze, ab der ich Gewerbesteuer zahlen müsste, wird ja so oder so nicht mal annähernd angekratzt.
Und wenn, würde das Finanzamt das als erster mitbekommen...
#11
Antwort vom 26. September 2018 | 13:24
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1498x hilfreich)
P.S.: mit der Kleinunternehmer-Regelung nach §19 UStG
hat man obendrein auch noch den Vorteil, sich keine Gedanken um den anzuwendenden USt-Satz machen zu müssen.
(Wenn das, was man macht, nämlich keine Kunst, sondern "Kunstgewerbe" ist, dann sind 19% fällig, statt 7%. Und das kann dann, wenn man für die Kunden 7% angesetzt hat, zu ekligen Nachforderungen führen. Aber das fällt hier ja auch weg.)
#12
Antwort vom 26. September 2018 | 13:53
Von
Status: Unbeschreiblich (31998 Beiträge, 5631x hilfreich)
Moin, wozu? Bitte Beitrag 1 lesen.ZitatWenn nicht: einfach mal beim FA anrufen und fragen!!! :
Mindestens das:
ZitatNun habe ich letzte Woche auch die Bestätigung zur Besteuerung als Kleinunternehmer gemäß :§ 19 UStG erhalten.
Und jetzt?
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