Hallo, ich würde gerne neben meinem eigentlichen Job einen Online-Shop eröffnen wo ich von mir selbst entwickelte Programme verkaufe. Geplant ist das ganze als 1 Mann Unternehmen zu führen.
Jetzt habe ich schon sehr viel im Internet zum dem Thema Unternehmensgründung gelesen. Als Rechtsform habe ich mir die e.K. ausgesucht, ich denke diese Rechtsform passt gut für mein vorhaben. (Gegen das Kleingewerbe habe ich mich entschieden da ich gerne einen eigenen Firmen Namen wählen möchte.)
Soweit ich alles verstanden haben muss ich jetzt nur folgende Schritte durchführen um ein Unternehmen gründen zu können:
1. Unternehmen beim Notar im Handelsregister eintragen lassen.
2. Mit den Dokumenten vom Notar kann ich dann beim Bezirksamt mein Unternehmen anmelden-
Ist das schon alles oder muss ich noch andere Sachen beachten was jetzt erst einmal nur die Gründung betrifft?
Nebengewerbe Gründen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIst das schon alles oder muss ich noch andere Sachen beachten was jetzt erst einmal nur die Gründung betrifft? :
Eigentlich schon.
Das Finanzamt wird sich noch mit Fragebögen melden, die IHK und auch die gesetzlichen Versicherungen / BG.
ZitatGegen das Kleingewerbe habe ich mich entschieden da ich gerne einen eigenen Firmen Namen wählen möchte :
Es gibt in Deutschland keine "Kleingewerbe".
Aber korrekt, einen eigenen Firmennamen kann man als Einzelunternehmer im Nebengewerbe nicht wählen, aber eine Unternehmensbezeichnung. Was im Endeffekt beim Auftritt gegenüber den Kunden keine wirkliche Relevanz hat.
Die nicht unerheblichen Zusatzkosten beim e.K für Gründung sowie im laufenden Betrieb für doppelte Buchführung, Bilanzierung, Inventur etc. sind einem bewusst?
ZitatGegen das Kleingewerbe habe ich mich entschieden da ich gerne einen eigenen Firmen Namen wählen möchte :
Die nicht unerheblichen Zusatzkosten beim e.K für Gründung sowie im laufenden Betrieb für doppelte Buchführung, Bilanzierung, Inventur etc. sind einem bewusst?
- Die kosten liegen laut Internet bei ~170€ was für mich in Ordnung geht.
- Ich habe es so verstanden das die Doppelte Buchführung nur dann durchgeführt werden muss wenn:
Mehr als 600.000 Euro Umsatz bzw. über 60.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftet werden.
- Eine Inventur fällt denke ich weg da meine Waren alle digital sein werden welche auch selber von mir entwickelt werden.
Ist das so korrekt ?
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ZitatIch habe es so verstanden das die Doppelte Buchführung nur dann durchgeführt werden :
Das gilt nur für Unternehmer, die gewerblich tätig und nicht ins Handelsregister eingetragen sind.
Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, müssen die doppelte Buchführung anwenden.
ZitatDie kosten liegen laut Internet bei ~170€ was für mich in Ordnung geht. :
Für den Notar und die Eintragung sind so ab 200 EUR fällig.
ZitatEine Inventur fällt denke ich weg da meine Waren alle digital sein werden :
Bei der Inventur sind ja nicht nur die Waren zu erfassen. Auch die anderen Güter müssen erfasst werden.
"- Ich habe es so verstanden das die Doppelte Buchführung nur dann durchgeführt werden muss wenn:
Mehr als 600.000 Euro Umsatz bzw. über 60.000 Euro Gewinn pro Jahr erwirtschaftet werden."
Ja, das ist korrekt so, dass ergibt sich aus § 241a HGB
.
Die originäre Buchführungspflicht ergibt sich aus der Abgabenordung §141: Gewinn größer 60.000
"Jetzt habe ich schon sehr viel im Internet zum dem Thema Unternehmensgründung gelesen. Als Rechtsform habe ich mir die e.K. ausgesucht, ich denke diese Rechtsform passt gut für mein vorhaben. (Gegen das Kleingewerbe habe ich mich entschieden da ich gerne einen eigenen Firmen Namen wählen möchte.)"
Bei einem Kleingewerbe kann man aber eine Geschäftsbezeichnung vewenden; deshalb verstehe ich nicht, dass man das Kleingewerbe ins HR eintragen lassen will, wodurch es den Bestimmungen der Kaufleute unterliegt; u.a. unmittelbare Prüf- und Rügepflichten.
Zitat:
Es gibt in Deutschland keine "Kleingewerbe".
Wie heißt es den richtig? Auf der IHK-Seite ( https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/unternehmensgruendung/gruendung-recht-steuern/recht-gruender/zweckmaessigste-rechtsform/1169698 ) ist auch vom Kleingewerbe die Rede daher dachte ich das die Bezeichnung korrekt ist.
Ich habe nochmal nachgedacht und die e.K. Rechtsform ist dann wohl nicht nötig in meinem Fall zumal auch ein Mehraufwand entsteht und ich generell bei dem Thema Unternehmensgründung neu bin. Später kann man ja immer noch die Rechtsform ändern falls es aus irgendeinem Grund benötigt/gewünscht wird.
Da es ja bei mir um einen Online-Shop geht, kann ich eine beliebige URL verwenden oder muss in der URL mein Vor- und Nachname enthalten sein?
Der Online-Shop soll ebenfalls in Englischer-Sprache sein stellt so etwas ein Problem im Bezug zur Rechtsform da?
-- Editiert von HappyFish am 11.09.2019 04:03
Zitat:Da es ja bei mir um einen Online-Shop geht, kann ich eine beliebige URL verwenden oder muss in der URL mein Vor- und Nachname enthalten sein?
Der Online-Shop soll ebenfalls in Englischer-Sprache sein stellt so etwas ein Problem im Bezug zur Rechtsform da?
- Beliebige URL ist möglich. Keine Vorschrift besagt, dass die URL des Shops den Vor- und Nachnamen enthalten muss
- Nein, die Rechtsform ist Sprachunabhängig
ZitatAuf der IHK-Seite :
Ja, die erzählen auch, das der nicht eingetragene Unternehmer seinen Vor und Nachnamen in der Unternehmens-/Geschäftsbezeichnung führen müsse, was auch nicht stimmt.
Die umgangssprachlichen Begriffe sind nicht immer die, welche juristisch korrekt sind.
Korrekt wäre z.B. "Gewerbe" oder "Unternehmen".
Zitatkann ich eine beliebige URL verwenden oder muss in der URL mein Vor- und Nachname enthalten sein? :
Nein, die muss nicht Vor- und Nachname enthalten.
Beliebig kann sie auch nicht sein, denn da sind die Rechte der Mitbewerber zu beachten (Marken- und Wettbewerbsrecht). Die URL "microsoft-tools.de" könnte dann durchaus zu einem unerfreulichen Brief von Microsoft führen.
In der Regel ist man mit Gattungsbegriffen oder der Unternehmens-/Geschäftsbezeichnung gut bedient.
Zitat:Nebengewerbe Gründen
Ein "Nebengewerbe" setzt immer ein "Hauptgewerbe" voraus.
Zitat:ich würde gerne neben meinem eigentlichen Job einen Online-Shop eröffnen wo ich von mir selbst entwickelte Programme verkaufe.
Das ist schlicht ein Gewerbe.
Zitat:Als Rechtsform habe ich mir die e.K. ausgesucht, ich denke diese Rechtsform passt gut für mein vorhaben. (Gegen das Kleingewerbe habe ich mich entschieden da ich gerne einen eigenen Firmen Namen wählen möchte.)
Ein "Kleingewerbe" gibt es nicht, aber das sei hier nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Zitat:Soweit ich alles verstanden haben muss ich jetzt nur folgende Schritte durchführen um ein Unternehmen gründen zu können:
1. Unternehmen beim Notar im Handelsregister eintragen lassen.
2. Mit den Dokumenten vom Notar kann ich dann beim Bezirksamt mein Unternehmen anmelden-
Ist das schon alles oder muss ich noch andere Sachen beachten was jetzt erst einmal nur die Gründung betrifft?
Finanzamt, Industrie- und Handelskammer.
IHK läuft nach der Gewerbeanmeldung von ganz allein. Finanzamt im Prinzip auch, die bekommen eine Kontrollmeldung, aber es ist sinnvoller, selbst Kontakt aufzunehmen.
Zitat:Wie heißt es den richtig?
@Happy Fish:
Gewerbe. Es gibt keine einzige Rechtsvorschrift in Deutschland, die den Begriff "Kleingewerbe" enthält.
Es gibt eine "Kleinunternehmer-Regelung" im Umsatzsteuerrecht (§19 UStG ), die hat aber nichts mit Gewerbe zu tun, sie gilt für Freiberufler genauso...
Zitata, die erzählen auch, das der nicht eingetragene Unternehmer seinen Vor und Nachnamen in der Unternehmens-/Geschäftsbezeichnung führen müsse, was auch nicht stimmt. :
Richtig, mit Wegfall von §15b der GewO kann man einen Fantasienamen wählen. Aber: im Impressum der Webseite muss trotzdem Vor- und Zuname aufgeführt werden.
Umso mehr ich im Internet lese desto komplizierter scheint es alles zu werden was die Juristik anbelangt.
Ich habe eine Internet-Seite gefunden worüber man sich einen Online-Shop erstellen kann. Dieser Anbieter kümmert sich angeblich auch über die Verfassung von rechts-bindenden Gesetzestexten. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit solchen Anbietern gemacht oder kann welche empfehlen?
ZitatDieser Anbieter kümmert sich angeblich auch über die Verfassung von rechts-bindenden Gesetzestexten. :
Wenn die das wirklich so geschrieben haben, dann würde ich diesen Anbieter nicht in Erwägung ziehen. Denn die Verfassung von Gesetzestexten ist in Deutschland immer noch den Staatsorganen vorbehalten.
Ich würde mir einen Anbieter suchen der in Deutschland sitzt und die Gesetzesänderungen zeitnah umsetzt.
Oder besser den Shop selber machen (z.B. mit WordPress).
Und für die Rechtstexte würde ich einen Anwalt empfehlen, oder gleich hier https://www.123recht.de/thema/muster.html schauen.
Du musst selber auch Ahnung haben, von dem was du machst. Besuche mal ein Gründerseminar und schaue Dir Shops anderer Anbieter an, die die gleichen Waren verkaufen.
Was den Shop angeht: Hary hat Recht. Es gibt genug Anbieter in Detuschland und die kosten auch nicht ein Vermögen.
Hallo, was das Thema mit den Rechtstexten angeht da habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
Es geht um diesen Anbieter:
https://www.gambio.de/shopsoftware/rechtssicherheit.html
Allerdings brauche ich eigentlich keine Shop-Software da das ganze Projekt klein bleibt.
Im Prinzip möchte ich so etwas machen wie dieser Anbieter: http://www.power-equilab.com
Nur halt mit einem anderen von mir entwickeltem Produkt.
Auf seiner Seite hat er nur ein Impressum und z.b. keine AGB´s. Der Verkauf seiner Ware wird über den Anbieter FastSpring geregelt. Beim Kauf der Ware blendet FastSpring dann die entsprechenden AGB´s ein welche vor dem kauf akzeptiert werden müssen.
ZitatEs geht um diesen Anbieter: :
Ok, der ist durchaus seriös und scheint alles rechtskonform abzuwickeln.
ZitatDer Verkauf seiner Ware wird über den Anbieter FastSpring geregelt. :
Da geht das Problem schon los, denn da müsste man nicht nur prüfen sondern auch gewährleisten, das FS immer vollkommen konform zu den in D geltenden Gesetze agiert.
http://www.power-equilab.com - Schauen wir uns mal auf die schnelle an:
1. Verwendet die Seite ein Kontaktformular und man kann wohl etwas kaufen
Fehler: Die Seite ist nicht ssl verschlüsselt. Das ist sehr bedneklich und wird abgemahnt
2. Keine AGB , keine Datenschutzerklärung
Zitat:Der Verkauf seiner Ware wird über den Anbieter FastSpring geregelt
Und die bekommen Daten von Kunden. Dazu braucht man auch entsprechende Datenschutzregelungen
Und es gibt bestimmt noch mehr...
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