Nebengewerbe "Hunde-Leckerlies"Herstellung / Verkauf

2. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
XxBombermanxX
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 161x hilfreich)
Nebengewerbe "Hunde-Leckerlies"Herstellung / Verkauf

Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken, nebenher ein paar Hundeleckerlies selbst herzustellen und zu verkaufen.

Ich habe selbst einen Hund und habe angefangen, solche Sachen selbst zu machen. Mit dem Ergebnis, dass der Hund völlig wild darauf ist und diese Sachen auch sehr gut bei der Erziehung einsetzbar sind.

Dies haben auch einige Leute in der Hundeschule bemerkt, die ich besuche. Sie wollen alle jetzt welche davon haben.

Dies brachte mich halt auf die Idee. Keine hauptberufliche Geschichte, aber vielleicht doch etwas mehr, als die Begrenzung auf die Hundeschule.

So, also Herrn Google angerufen und um Auskunft gebeten....aber Fehlanzeige.

Es steht überall was anderes und auch ne Menge Schwachsinn.... zum Beispiel von notwendigen Konzessionen für tausende Euro und EU-Genehmgungen für etliche Millionen.

Es ist mir klar, dass es Auflagen geben wird. Es ist mir auch klar, dass es Hygienevorschriften geben wird.

Aber WAS genau?
Wie sehen die Vorschriften und Anforderungen aus?
Darüber finde ich rein gar nichts.
Kennzeichnungspflicht ist mir auch mehr oder weniger klar. Da wird man wohl ein Labor beauftragen müssen...über eventuelle Kosten finde ich aber auch nix. Also Zusammensetzung, Rohprotein, usw.
MHD wird wohl auch festgelegt werden müssen...
Aber man findet rein gar nichts...
Es geht also tatsächlich ausschließlich um Leckerlies für Hunde. KEINE Herstellung von Futtermitteln für Nutztiere oder dergleichen. Auch keine Herstellung von Hauptfuttermitteln für Haustiere...nur Leckerlies...

Die Dinge Buchhaltung, Gewerbeanmeldung etc. können hier ignoriert werden. Das ist mir alles bekannt.



-- Editier von XxBombermanxX am 02.10.2016 16:28

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119647 Beiträge, 39758x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen