Nebengewerbe im Verleih

10. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sqwan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe im Verleih

Schönen guten Abend

Zurzeit besitze ich ein wenig Material im PA-Bereich. Außerdem Lichttechnik. Das würde ich gerne hin und wieder verleihen - da ist es ja eh.
Jedoch möchte ich das nicht Hauptberuflich machen. Deshalb hatte ich mich ein wenig über das Nebengewerbe informiert. Leider war mir danach weniger klar als vorher. Deshalb habe ich ein paar fragen:

Lohnt es sich für ein Nebengewerbe zum Anwalt zu gehen um sich eine Rechtsberatung zu holen?

Lohnt es sich, einen Steuerberater zu kontaktieren um sich erstmal beraten zu lassen?

Wie ich sah, ist ein Nebengewerbe eigentlich eine ganz normale GbR. Immer wieder lese ich jetzt jedoch von einer UG. Das dürfte sich vermutlich nicht lohnen (Umsatz kleines 1000 Euro pro Monat)?
Derzeit arbeite ich an einer Homepage für den Verleih. Brauche ich da im Impressum andere Sachen als eine einfache GbR? Kann ich einfach eins vom Generator erzeugen lassen?

Wie sieht es mit Versicherungen aus? Greifen meine Normalen, oder muss ich mehr und zusätzlich versichen.

Mein Material ist Privat gekauft worden. Es gibt keine Rechnungen mehr. Ist das schlimm?

Ich würde gerne gelegentlich meinen Cousin beschäftigen. Im Nebengewerbe ist das ja nicht möglich. Kann man da irgendwas machen? Kann er selbst ein Nebengewerbe eröffnen, und ich kaufe die Leistung samt seinem Material bei ihm ein?

Auch habe ich gesehen, dass man nur 15 Std die Woche arbeiten darf im Nebengewerbe. Muss ich da einen Stundennachweiß führen? Angenommen ich Verleihe mein Material, bringe es hin, baue es auf etc. Dafür mache ich einen Festpreis aus. Muss ich dann aufschreiben und nachweisen wie lange ich gearbeitet habe?

Darf ich das Gewerbe überhaupt ohne Berufsausbildung in dem Bereich führen?

Ich habe gesehen, die IHK bietet da ein Seminar an: http://www.ihk-koeln.de/S00913305T.AxCMS
Sind die Kosten von 225 Euro gerechtfertigt? Wird das meine Fragen beantworten? Macht es Sinn lieber zum Anwalt zu gehen? Welche kosten werden Wohl auf mich zukommen?

Wie wichtig ist bei solch kleinen Beträgen eine umfangreiche (doppelte) Buchführung? Wie sieht es mit Konten aus?`

So, sind viele Fragen, und ich hoffe, wenigstens ein paar sind zu beantworten, oder wenigstens richtungsweisend :)

Danke schon mal für alle hilfen, und hoffentlich wird nich wieder alles abgeschnitten :)

Mit freundlichem Gruß

Sqwan


Irgendwie wurde viel abgeschnitten. Ist das normal?

-- Editiert Sqwan am 10.07.2013 18:52

-- Editiert Sqwan am 10.07.2013 19:13

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Ich habe gesehen, die IHK bietet da ein Seminar an: http://www.ihk-koeln.de/S00913305T.AxCMS
Sind die Kosten von 225 Euro gerechtfertigt?

Diese sind sehr sinnvoll.



quote:
Wird das meine Fragen beantworten?

Zumindest die hier gestellten.



quote:
Macht es Sinn lieber zum Anwalt zu gehen?

Nach dem Kurs - wenn man etwas klarer sieht - kann man zum Anwalt gehen.
Der kann dann such den Gesellschaftsvertrag für die GbR formulieren



quote:
Welche kosten werden Wohl auf mich zukommen?/quote]
Das fragt man den Anwalt.



Zitat:
Ich würde gerne gelegentlich meinen Cousin beschäftigen. Im Nebengewerbe ist das ja nicht möglich. Kann man da irgendwas machen? Kann er selbst ein Nebengewerbe eröffnen, und ich kaufe die Leistung samt seinem Material bei ihm ein?

Das wäre eine Möglichkeit.
Die andere wäre, das er Mitglied Deiner GbR wird.



quote:
Wie sieht es mit Versicherungen aus? Greifen meine Normalen, oder muss ich mehr und zusätzlich versichen.


Deine Privatversicherungen greifen in der Regel nicht.
Einfach mal Verträge durchlesen.



quote:
Mein Material ist Privat gekauft worden. Es gibt keine Rechnungen mehr. Ist das schlimm?

Nein, dafür gibt es das Konstrukt des Eigenbelegs, erfasst wird mit dem aktuellen Zeitwert.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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