Nebengewerbe mit zwei Personen.

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Zara80
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebengewerbe mit zwei Personen.

Huhuuu

Erstmal sei gesagt das ich von dem Thema wirklich gar keine Ahnung.

Meine Freundin und ich machen auf privaten Veranstaltungen Glitzertattoos für die Kinder.
Bislang war es auch wirklich nur ein Hobby.
Wir haben zwar schonmal darüber nachgedacht ein Nebengewerbe? anzumelden, haben den Gedanken aber schnell wieder beiseite geschoben.
Nur jetzt ist es so das wir immer mal wieder angesprochen werden, ob wir nicht lust hätten auf größere Veranstaltungen unsere Glitzertattoos anzubieten.
Unter den Voraussetzungen ist es dann glaube ich sehr sinnvoll ein Nebengewerbe anzumelden.
Aber wie anfangs schon erwähnt.....ich habe davon keine Ahnung.
Können wir zu zweit ein Gewerbe anmelden? Wie läuft das mit den Einnahmen und Ausgaben.
Momentan halten sich Einnahmen und Ausgaben noch die Waage.

Ich wäre dankbar über jede kleine hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Zara80):
Erstmal sei gesagt das ich von dem Thema wirklich gar keine Ahnung.

Sehr schön, solcher Realismus ist eine gute Grundlage. Unbedingt beibehalten.


Ansonsten würde ich empfehlen, das man (zu zweit) an einem der Existenzgründerseminare der IHK teilnimmt.
Da erwirbt man mal die fundamentalen Grundlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zara80):

Wir haben zwar schonmal darüber nachgedacht ein Nebengewerbe? anzumelden

Ein "Nebengewerbe" gibt es nur zu einem bereits bestehenden Hauptgewerbe (betrifft vor allem Handwerksgewerbe). Alles andere ist einfach nur - Gewerbe.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Nööö.

Nebengewerbe kann man machen, wenn man es eben nebenher tut. Man kann ja z.B. Arbeitnehmer sein. Man kann u.U. ein Hauptgewerbe haben. Nebengewerbe ist, wenn es sich um Nebeneinkünfte handelt.

Als nächstes ist es die Frage, welche Rechtsform man wählt. Natürlich kann man auch auf zwei Personen anmelden. Dann hat man eine GbR. Wird aber in der Verwaltungsarbeit, sprich steuerrechtlich, komplizierter. Kann man aber machen.

Man kann ein Einzelunternehmen anmelden. Punkt. Wenn der Gewinn größer wird, kann man ggf. die Rechtsform wechseln oder den Partner anstellen. Das muß man aber dann sehen, wenn es soweit ist.

Hier hilft vielleicht schon mal mal ein Besuch bei einem Steuerberater.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Zara80):
Unter den Voraussetzungen ist es dann glaube ich sehr sinnvoll ein Nebengewerbe anzumelden.
Was ist denn das Hauptgewerbe?


Zitat (von Spejbl):
Nööö.
Nebengewerbe kann man machen, wenn man es eben nebenher tut.
Nö. Beim Gewerbeamt kann man nur ein Gewerbe anmelden.
Dann ist man nebenberuflich gewerblich erwerbstätig.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Beispiel für Quellen im Netz:

https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbe-anmelden-formular
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__3.html
https://dejure.org/gesetze/GewO/14.html

Ja, in Ordnung. Man meldet es an. Dabei gibt man u.a. an, ob nebenerwerblich. Das muß man nämlich mit angeben. Punkt 16.

Es ist richtig, es wird nur EIN Gewerbe angemeldet. Eine Änderung bzw. Hinzunahme, Verlegung & co. muß man aber dennoch anzeigen. Das macht man dann mit einer Ummeldung. Z.B. bei einer Erweiterung etc. . Aber das geht hier über die Fragestellung hinaus.

In sofern habe ich mich zu revidieren.


-- Editiert von Spejbl am 12.02.2019 18:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Nööö.

Nebengewerbe kann man machen, wenn man es eben nebenher tut. Man kann ja z.B. Arbeitnehmer sein. Man kann u.U. ein Hauptgewerbe haben. Nebengewerbe ist, wenn es sich um Nebeneinkünfte handelt.

Das ist schlicht falsch.
Auch als Arbeitnehmer hat man einfach nur ein Gewerbe, wenn man einen Gewerbebetrieb errichtet.
Nochmal: ein "Nebengewerbe" gibt es nur zu einem bereits bestehenden "Hauptgewerbe", und es ist eine Konstruktion, die besonders im Bereich Handwerk auftritt.

So braucht es z.B. auch bei einem meisterpflichtigen Handwerksgewerbe keinen Meister, wenn dieses Gewerbe als "Nebengewerbe" zu einem Hauptgewerbe betrieben wird. Beispiel: der Tischlermeister bietet zusätzlich zum Bau und Installtion von Küchen auch an, die Installation der "Wassergeräte" in der Küche durchzuführen. Eigentlich Klempnerarbeit, kann der Tischler aber mit erledigen, als Nebengewerbe. Die Grenze des Nebengewerbes zum Hauptgewerbe ist dann, daß in etwa die Wertschöpfung daraus nicht das Durchschnittsbruttogehalt eines Handwerksgesellen in jenem Handwerksgewerbe übersteigt.
Zitat:
Hier hilft vielleicht schon mal mal ein Besuch bei einem Steuerberater.

Ja. Der erklärt einem dann bei Gelegenheit auch, daß eine kein Nebengewerbe ohne Hauptgewerbe gibt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Ja, in Ordnung. Man meldet es an. Dabei gibt man u.a. an, ob nebenerwerblich. Das muß man nämlich mit angeben. Punkt 16

Ja.

"Nebenerwerblich" ist kein "Nebengewerbe". Es ist ein Nebenerwerb.

-- Editiert von eh1960 am 12.02.2019 18:02

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

- Geht zur IHK und lasst Euch beraten
- Geht zu einer Versicherung und lasst Euch beraten
Auch wenn ihr Tattoofarbe benutzt, die unbedenklich ist, kann es sein dass sich mal Leute beschweren oder es Hautprobleme gibt. Oder jemand die Farbe an die Kleidung bekommt und einen Aufstand macht (spreche aus Erfahrung). Eine Versicherung hilft da schon.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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