Neues Gewerbe für meine Website mit digitalen Produkten

14. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
florih98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Gewerbe für meine Website mit digitalen Produkten

Sehr geehrte 123recht-Community,

Ich bin Fotograf und habe mich vor ein paar Jahren nebenberuflich selbstständig gemacht. Ich habe ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung. Ich bin meistens noch recht weit von den 22.000€ Umsatz entfernt.

Aktuell arbeite ich an einem anderen Projekt. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, handelt es sich dabei um eine eigene Website, auf der andere Fotografen oder Filmemacher interessante "Inspirationen" etc. für ihre eigenen Projekte finden können. Es soll dabei eine Premium-Version geben, die deutlich mehr bietet und dafür auch etwas kostet. Ich rechne anfangs nicht mit sehr hohen Einnahmen.

Meine Frage ist, ob ich vor der Veröffentlichung der Website ein neues, separates Gewerbe anmelden muss, da sich das Geschäftsfeld (trotz fachlicher Ähnlichkeit) ja schon von meiner Tätigkeit als Fotograf unterscheidet und ich dort sozusagen Produkte verkaufe. Oder kann ich die Website, die ich alleine betreibe, auch über meine jetzige Selbstständigkeit laufen lassen?

Vielen Dank schonmal für euren Input!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36460 Beiträge, 6150x hilfreich)

Man kann seine bestehende Gewerbeanmeldung (Fotograf) um eine ähnliche Leistung (digitale Fotoprojekte o.s.ä) erweitern.
Das zuständige Gewerbeamt trägt diese zusätzliche Tätigkeit nach.
Es bleibt dann mW bei einem Gewerbe.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Um vielleicht etwas klarzustellen: ein Gewerbe ist nicht das gleiche wie ein Unternehmen.

Ein Unternehmen kann mehrere Gewerbe haben.

Nur wenn es komplett artfremde Tätigkeiten sind gründet man mehrere Unternehmen, die dann aber auch komplett getrennt behandelt werden (müssen).

Ob sie das bestehende Gewerbe erweitern oder einen neuen Gewerbeschein beantragen ist einerlei, sie müssen es nur anmelden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128169 Beiträge, 40939x hilfreich)

Zitat (von florih98):
Meine Frage ist, ob ich vor der Veröffentlichung der Website ein neues, separates Gewerbe anmelden muss

Nein, da ist kein "muss".

Aber wenn es macht, dann müsste man auch ein neues Unternehmen gründen (z.B. UG).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anna812
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn du Unterstützung beim Aufbau der Seite gebrauchen kannst, kann ich dir ************** empfehlen. Die sind sehr professionell, ein junges Team und modern aufgestellt. Habe ich neulich entdeckt- würde ich selbst auch direkt engagieren, wenn ich eine Website erstellen wollen würde :wipp: Viel Erfolg bei deinem Projekt :dance:

-- Editiert von Moderator am 9. Oktober 2024 11:38

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8723 Beiträge, 1849x hilfreich)

Zitat (von Anna812):
Die sind sehr professionell, ein junges Team und modern aufgestellt.


Und spammen haben Sie auch nötig? Interessant. Dann scheint der Laden ja nicht zu laufen, wenn man hier Forenspam betreiben muss. Und mit Forenspammern würde ich als Kunde auch nicht zusammenarbeiten wollen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6772 Beiträge, 1573x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Ein Unternehmen kann mehrere Gewerbe haben.

Ein Gewerbe kann man nicht "haben". Ein Gewerbe kann man nur ausüben. Was man "hat", ist ein Gewerbebetrieb. Oder auch mehrere davon.

Tätigkeiten auf mehrere Gewerbebetriebe zu verteilen kann sinnvoll sein, weil für jeden Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€/Jahr gilt, anders als bei der Umsatzsteuer, wo alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze des Einzelunternehmers zusammengerechnet werden.

Will man letzteres umgehen, muss man mit selbständigen juristischen Personen arbeiten, also z.B. eine GmbH gründen. Die ist umsatzsteuerrechtlich ein eigenes Steuersubjekt und unabhängig von ihren Gesellschaftern oder Geschäftsführern.

Aber an der Stelle ist dann spätestens ein Termin beim Steuerberater angesagt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.326 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.438 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen