Sehr geehrte 123recht-Community,
Ich bin Fotograf und habe mich vor ein paar Jahren nebenberuflich selbstständig gemacht. Ich habe ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung. Ich bin meistens noch recht weit von den 22.000€ Umsatz entfernt.
Aktuell arbeite ich an einem anderen Projekt. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, handelt es sich dabei um eine eigene Website, auf der andere Fotografen oder Filmemacher interessante "Inspirationen" etc. für ihre eigenen Projekte finden können. Es soll dabei eine Premium-Version geben, die deutlich mehr bietet und dafür auch etwas kostet. Ich rechne anfangs nicht mit sehr hohen Einnahmen.
Meine Frage ist, ob ich vor der Veröffentlichung der Website ein neues, separates Gewerbe anmelden muss, da sich das Geschäftsfeld (trotz fachlicher Ähnlichkeit) ja schon von meiner Tätigkeit als Fotograf unterscheidet und ich dort sozusagen Produkte verkaufe. Oder kann ich die Website, die ich alleine betreibe, auch über meine jetzige Selbstständigkeit laufen lassen?
Vielen Dank schonmal für euren Input!
Neues Gewerbe für meine Website mit digitalen Produkten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Man kann seine bestehende Gewerbeanmeldung (Fotograf) um eine ähnliche Leistung (digitale Fotoprojekte o.s.ä) erweitern.
Das zuständige Gewerbeamt trägt diese zusätzliche Tätigkeit nach.
Es bleibt dann mW bei einem Gewerbe.
Um vielleicht etwas klarzustellen: ein Gewerbe ist nicht das gleiche wie ein Unternehmen.
Ein Unternehmen kann mehrere Gewerbe haben.
Nur wenn es komplett artfremde Tätigkeiten sind gründet man mehrere Unternehmen, die dann aber auch komplett getrennt behandelt werden (müssen).
Ob sie das bestehende Gewerbe erweitern oder einen neuen Gewerbeschein beantragen ist einerlei, sie müssen es nur anmelden.
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ZitatMeine Frage ist, ob ich vor der Veröffentlichung der Website ein neues, separates Gewerbe anmelden muss :
Nein, da ist kein "muss".
Aber wenn es macht, dann müsste man auch ein neues Unternehmen gründen (z.B. UG).
Wenn du Unterstützung beim Aufbau der Seite gebrauchen kannst, kann ich dir ************** empfehlen. Die sind sehr professionell, ein junges Team und modern aufgestellt. Habe ich neulich entdeckt- würde ich selbst auch direkt engagieren, wenn ich eine Website erstellen wollen würde Viel Erfolg bei deinem Projekt
-- Editiert von Moderator am 9. Oktober 2024 11:38
ZitatDie sind sehr professionell, ein junges Team und modern aufgestellt. :
Und spammen haben Sie auch nötig? Interessant. Dann scheint der Laden ja nicht zu laufen, wenn man hier Forenspam betreiben muss. Und mit Forenspammern würde ich als Kunde auch nicht zusammenarbeiten wollen.
ZitatEin Unternehmen kann mehrere Gewerbe haben. :
Ein Gewerbe kann man nicht "haben". Ein Gewerbe kann man nur ausüben. Was man "hat", ist ein Gewerbebetrieb. Oder auch mehrere davon.
Tätigkeiten auf mehrere Gewerbebetriebe zu verteilen kann sinnvoll sein, weil für jeden Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€/Jahr gilt, anders als bei der Umsatzsteuer, wo alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze des Einzelunternehmers zusammengerechnet werden.
Will man letzteres umgehen, muss man mit selbständigen juristischen Personen arbeiten, also z.B. eine GmbH gründen. Die ist umsatzsteuerrechtlich ein eigenes Steuersubjekt und unabhängig von ihren Gesellschaftern oder Geschäftsführern.
Aber an der Stelle ist dann spätestens ein Termin beim Steuerberater angesagt.
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