Neues Gewerbe für meine Website mit digitalen Produkten

14. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
florih98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Neues Gewerbe für meine Website mit digitalen Produkten

Sehr geehrte 123recht-Community,

Ich bin Fotograf und habe mich vor ein paar Jahren nebenberuflich selbstständig gemacht. Ich habe ein Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung. Ich bin meistens noch recht weit von den 22.000€ Umsatz entfernt.

Aktuell arbeite ich an einem anderen Projekt. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, handelt es sich dabei um eine eigene Website, auf der andere Fotografen oder Filmemacher interessante "Inspirationen" etc. für ihre eigenen Projekte finden können. Es soll dabei eine Premium-Version geben, die deutlich mehr bietet und dafür auch etwas kostet. Ich rechne anfangs nicht mit sehr hohen Einnahmen.

Meine Frage ist, ob ich vor der Veröffentlichung der Website ein neues, separates Gewerbe anmelden muss, da sich das Geschäftsfeld (trotz fachlicher Ähnlichkeit) ja schon von meiner Tätigkeit als Fotograf unterscheidet und ich dort sozusagen Produkte verkaufe. Oder kann ich die Website, die ich alleine betreibe, auch über meine jetzige Selbstständigkeit laufen lassen?

Vielen Dank schonmal für euren Input!




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40064 Beiträge, 6532x hilfreich)

Man kann seine bestehende Gewerbeanmeldung (Fotograf) um eine ähnliche Leistung (digitale Fotoprojekte o.s.ä) erweitern.
Das zuständige Gewerbeamt trägt diese zusätzliche Tätigkeit nach.
Es bleibt dann mW bei einem Gewerbe.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Um vielleicht etwas klarzustellen: ein Gewerbe ist nicht das gleiche wie ein Unternehmen.

Ein Unternehmen kann mehrere Gewerbe haben.

Nur wenn es komplett artfremde Tätigkeiten sind gründet man mehrere Unternehmen, die dann aber auch komplett getrennt behandelt werden (müssen).

Ob sie das bestehende Gewerbe erweitern oder einen neuen Gewerbeschein beantragen ist einerlei, sie müssen es nur anmelden.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129537 Beiträge, 41323x hilfreich)

Zitat (von florih98):
Meine Frage ist, ob ich vor der Veröffentlichung der Website ein neues, separates Gewerbe anmelden muss

Nein, da ist kein "muss".

Aber wenn es macht, dann müsste man auch ein neues Unternehmen gründen (z.B. UG).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anna812
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn du Unterstützung beim Aufbau der Seite gebrauchen kannst, kann ich dir ************** empfehlen. Die sind sehr professionell, ein junges Team und modern aufgestellt. Habe ich neulich entdeckt- würde ich selbst auch direkt engagieren, wenn ich eine Website erstellen wollen würde :wipp: Viel Erfolg bei deinem Projekt :dance:

-- Editiert von Moderator am 9. Oktober 2024 11:38

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Zitat (von Anna812):
Die sind sehr professionell, ein junges Team und modern aufgestellt.


Und spammen haben Sie auch nötig? Interessant. Dann scheint der Laden ja nicht zu laufen, wenn man hier Forenspam betreiben muss. Und mit Forenspammern würde ich als Kunde auch nicht zusammenarbeiten wollen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7449 Beiträge, 1689x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Ein Unternehmen kann mehrere Gewerbe haben.

Ein Gewerbe kann man nicht "haben". Ein Gewerbe kann man nur ausüben. Was man "hat", ist ein Gewerbebetrieb. Oder auch mehrere davon.

Tätigkeiten auf mehrere Gewerbebetriebe zu verteilen kann sinnvoll sein, weil für jeden Gewerbebetrieb der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500€/Jahr gilt, anders als bei der Umsatzsteuer, wo alle umsatzsteuerpflichtigen Umsätze des Einzelunternehmers zusammengerechnet werden.

Will man letzteres umgehen, muss man mit selbständigen juristischen Personen arbeiten, also z.B. eine GmbH gründen. Die ist umsatzsteuerrechtlich ein eigenes Steuersubjekt und unabhängig von ihren Gesellschaftern oder Geschäftsführern.

Aber an der Stelle ist dann spätestens ein Termin beim Steuerberater angesagt.

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