Online Gewerbe, OnlyFans

6. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
leon_234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Gewerbe, OnlyFans

Guten Tag, ich würde gerne zusammen mit meiner Freundin einen Account auf OnlyFans.com erstellen. Dort kann man wie auf Instagram Bilder und Videos hochladen, deine Follower müssen jedoch monatlich einen von dir festgelegten Betrag bezahlen um deinen content zu sehen. Natürlich muss man dafür ein Gewerbe anmelden. Meine Frage ist jetzt, wenn ich ein (Klein-) Gewerbe anmelde, darf meine Freundin dann überhaupt Fotos von sich dort hochladen ? Da Sie ja dann Geld generieren würde. Oder darf nur der Gewerbeeigentümer Fotos von sich hochladen ?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Warum meldet Deine Freundin kein Gewerbe an? Das wäre doch das einfachste. Im übrigen empfehle ich mal ein Existenzgründerseminar

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von leon_234):
Meine Frage ist jetzt, wenn ich ein (Klein-) Gewerbe anmelde,

In Deutschland kann man keine Kleingewerbe anmelden.



Zitat (von leon_234):
darf meine Freundin dann überhaupt Fotos von sich dort hochladen ?

Nein, aber Du im Auftrag von ihr, wenn Du dann einen Nutzungsvertrag (Bilder und Videos gen X EUR) mit ihr machst.



Zitat (von cirius32832):
Im übrigen empfehle ich mal ein Existenzgründerseminar

Absolut.
So wie Rücksprache mit der Krankenkasse, denn die will durchaus auch ihren Anteil.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
leon_234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist kompliziert, meine Freundin macht eine Ausbildung zur Krankenschwester. Da eine nebentätigkeit anzumelden müsste dementsprechend mit der Arbeitgeber abgesprochen werden und das möchte sie nicht.
Seit wann ist es nicht mehr möglich ein Kleingewerbe anzumelden ?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Seit wann ist es nicht mehr möglich ein Kleingewerbe anzumelden ?


Es gab nie und wird nie ein Kleingewerbe geben. Ein Gerwerbe ist ein Gewerbe. Man kann lediglich darauf verzichten, in Rechnungen die Umsatzsteuer auszuweisen. Dann nimmt man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Sicherlich meinst du das. Aber das hat nichts damit zu tun, dass man weniger Verantwortung / Risiken hat in seinem Gewerbe

Zitat:
und das möchte sie nicht.


Dann solltet ihr wie Harry schrieb, einen Vertrag machen.

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Muss es denn ein Gewerbe sein?

Meines Erachtens nach, handelst es sich um eine künstlerische Tätigkeit, sprich: die Freundin bzw. man gemeinsam wäre freiberuflich unterwegs.

Zitat (von leon_234):
Da eine nebentätigkeit anzumelden müsste dementsprechend mit der Arbeitgeber abgesprochen werden und das möchte sie nicht.
Verständlich. Allein mir erschließt sich nicht so ganz, wieso man "Nacktbilder" ins Internet stellen möchte, wenn man den Arbeitgeber da möglichst nicht in Kenntnis von wissen möchte.
Grundsätzlich: Will man den AG überhaupt nicht über das Nebengewerbe/die Nebentätigkeit informieren, oder geht es um den Inhalt?
Aus welchen Regelungen ergibt sich hier die Informationspflicht?
Wurde gar eine "Erlaubnispflicht" vereinbart?
Über entsprechende Gültigkeiten und entfaltende Wirkungen wäre es durchaus wert zu diskutieren.



-- Editiert von NaibaF123 am 07.10.2020 16:55

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#6
 Von 
leon_234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nacktbilder werden keine hochgeladen. Höchstens in Unterwäsche und dann auch ohne Gesicht. Die Plattform ist ja nicht nur für Nacktbilder. Ich glaube nicht, dass sowas in ihrem Arbeitsvertrag festgehalten ist.
Also auf YouTube findet man das ein oder andere Video von OnlyFans-Creator und die haben alle ein Gewerbe meines Wissens nach

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Meines Erachtens nach, handelst es sich um eine künstlerische Tätigkeit, sprich: die Freundin bzw. man gemeinsam wäre freiberuflich unterwegs.

Gemeinsam wäre man wohl eher nicht freiberuflich unterwegs.
Die Freundin könnte aber als "Model" arbeiten, wobei die Anforderungen zum Nachweis der rein künstlerischen Tätigkeit sehr hoch sind - ich glaube nicht das die hier erfüllt werden können.
Ein Fotomodell müsste z.B. erst mal nachweisen, das es in genügendem Maße, wie etwa eine Schauspielerin, die Möglichkeit der Entfaltung und Übermittlung ihrer Fähigkeiten nutzt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
go504151-66
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

naja - ohne Gesichtsbilder wird da sowieso nicht viel verdient dann kann man das auch sein lassen.

Ob man das als Krankenschwester tun darf oder sollte hängt vom Arbeitsvertrag ab. Ich denke ein konfessionelles Haus hat Klauseln die sowas untersagen würden.
bzw. wenn das raus kommt könnte es möglicherweise eine Kündigung geben.

Wenn ihr Nacktfotos mit Gesicht vermarkten wollt und deine Freundin gut aussieht , kann man das auch hauptberuflich machen. Weil wenn Sie 3000 oder 4000 € verdient wird sie kaum für 1000 € eine Ausbildung im Schichtdienst weitermachen.

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