Online Shop ins Leben rufen - Brauche dringend Hilfe

24. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
kill.it
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Online Shop ins Leben rufen - Brauche dringend Hilfe

Guten Tag allerseits,

wie der Titel bereits verrät spiele ich schon länger mit dem Gedanken nebenbei einen Online-Shop betreiben zu wollen. Allerdings erscheint mir vieles unübersichtlich, so dass ich mich einfach überfordert fühle aufgrund der Flut an teilweise unverständlichen Informationen die einen im Internet "entgegen schiessen".

Ich erläutere einfach mal grob und kurz mein Vorhaben:
Wie bereits gesagt möchte ich eine Website ins Leben rufen, und zwar mit dem Zweck personalisiertes und individuell abgestimmtes Online Coaching zu verkaufen. Ohne all zu tief in das Angebot eingehen zu wollen: Diese Coaching-Pakete würden im Grunde genommen aus einem Ernährungs- und Trainingsplan bestehen, mit verschiedenen auswählbaren Laufzeiten.

Nach all dem was ich bereits gelesen habe, müsste ich hierfür wohl ein Kleingewerbe anmelden. Dieses hat wohl eine allgemeine Umsatz-Grenze von jährlich 17.500€. Wenn nun bei mir der Umsatz dem Gewinn gleicht, da ich eine Dienstleistung und kein Produkt anbiete und bis auf die Kosten für Website quasi keine Selbstkosten hätte, würde das irgendeine Rolle spielen ?


Weitere Fragen:
Erst Gewerbe anmelden und dann Shop einrichten / oder umgekehrt ?
Muss ich be der Anmeldung in der zuständigen Behörde einen Buisnessplan oder Ähnliches präsentieren ?
Wie gestaltet sich die Buchhaltung, bzw. was umfasst diese ? Und in welchen Abständen muss ich welcher Behörde welche Nachweise erbringen (Bitte möglichst genaue Antworten..)
Was genau müsste ich an Steuern zahlen ?
Gibt es noch weitere wichtige Punkte welche ich dringendst zu beachten habe ?

Ich weiss, viele viele Fragen. Aber ich bin noch recht jung und deshalb diesbezüglich noch grün hinter den Ohren und möchte nichts falsch machen..

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen !


Danke schonmal.



-- Editier von kill.it am 24.08.2015 14:20

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9 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

Was genau müsste ich an Steuern zahlen ? Woher soll das hier jemand wissen? In D haben wir Steuersätze in Höhe von 14 bis 45 Prozent - abhängig vom Einkommen, und zwar vom Gesamteinkommen. Wenn Sie das also wissen wollen, muß die Frage lauten: "Ich verdiene xx Euro als Arbeitnehmer und gedenke künftig noch xx Euro im Nebengewerbe zu verdienen."

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Die Rückgabe des Emblems kann nicht verlangt werden, da ja gekauft und bezahlt aber das Tragen kann untersagt werden.

Du kannst nur ein Gewerbe anmelden, Kleingewerbe gibt es nicht.



Zitat:
Erst Gewerbe anmelden und dann Shop einrichten / oder umgekehrt ?

Wenn der Shop nicht online aus dem Internet erreichbar ist, muss man auch kein Gewerbe anmelden.



Zitat:
Muss ich bei der Anmeldung in der zuständigen Behörde einen Buisnessplan oder Ähnliches präsentieren ?

Nein, Formular ausfüllen, Gebühr bezahlen, fertig



Ich würde 2 Sachen dringend empfehlen:
1. Existenzgründerkurs bei der IHK besuchen
2. rund 2000 EUR für eine anwaltliche Prüfung des fertigen Shops beiseite zulegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kill.it
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmn, erstmal Danke für die schnelle Antwort.

Die Frage war natürlich nicht auf den genauen Betrag bezogen, sondern eher darauf welche spezifischen Steuer(n) bei einem Kleingewerbe anfallen würden, da die Umsatzsteuer beispielsweise doch entfällt.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32824 Beiträge, 17248x hilfreich)

welche spezifischen Steuer(n) bei einem Kleingewerbe anfallen würden, da die Umsatzsteuer beispielsweise doch entfällt. Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer entfällt und die Gewerbesteuer, die einen hohen Freibetrag hat, entfällt daher auch.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kill.it
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell:

Okay, danke.

Zitat:
Wenn der Shop nicht online aus dem Internet erreichbar ist, muss man auch kein Gewerbe anmelden.


Soll das konkret bedeuten, dass die richtige Reihenfolge wie folgt aussehen würde:
Shop einrichten --> und dann Gewerbe anmelden ?


Zitat:
Ich würde 2 Sachen dringend empfehlen:
1. Existenzgründerkurs bei der IHK besuchen
2. rund 2000 EUR für eine anwaltliche Prüfung des fertigen Shops beiseite zulegen.


Erstes habe ich auch schon in Betracht gezogen. Die anwaltliche Prüfung sollte eigentlich nicht notwendig sein, da ich die Seite über einen Anbieter gestalten lassen würde, welcher garantiert alle rechtlichen Standarts einzuhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kill.it
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
welche spezifischen Steuer(n) bei einem Kleingewerbe anfallen würden, da die Umsatzsteuer beispielsweise doch entfällt. Einkommensteuer. Die Umsatzsteuer entfällt und die Gewerbesteuer, die einen hohen Freibetrag hat, entfällt daher auch.


Super, danke!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Soll das konkret bedeuten, dass die richtige Reihenfolge wie folgt aussehen würde:
Shop einrichten --> und dann Gewerbe anmelden ?

Nein, wenn das eine Firma für Dich macht, dann wäre die richtige Reihenfolge erst Gewerbe anmelden und dann loslegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kill.it
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nein, wenn das eine Firma für Dich macht, dann wäre die richtige Reihenfolge erst Gewerbe anmelden und dann loslegen.


Das macht wohl Sinn.

Wie sieht es mit meinen Fragen bezueglich des buchhalterischen Aufwandes aus, kann sich hierzu evtl. noch jemand auessern ?

Dass Ausgaben und Einnahmen protokolliert und vorgelegt werden muessen ist mir klar, aber gibt es hierzu vielleicht Vorgaben die eingehalten werden muessen, beispielsweise die Form/den Umfang/etc. betreffend ?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 478x hilfreich)

Wenn du es selbst kannst, machst du es selber. Am Anfang reicht sicher noch eine Einnahme-/Überschussrechnung, aber wenn du keine Ahnung davon hast, dann lässt du es besser vom Steuerberater machen.

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