Partylieferservice, Gründung und einige Fragen

27. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
HansU123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Partylieferservice, Gründung und einige Fragen

Hallo

Ich hab vor einen Partylieferservice in meiner Stadt zu betreiben. Hab soweit nun schon alles durchgerechnet und geplant. Nun sind allerdings noch einige Fragen zum Thema Gründung offen:

1. Muss ich das Gewerbe sofort bei Start anmelden oder reicht es wenn ich mich darum erst kümmern wenn die Sache schon 1-2 Monate läuft (Rückwirkend). Habe da mal was gelesen das dies kein Problem ist.

2. Welche Rechtsform könnt ihr mir empfehlen? Habe mich ein wenig erkundigt und die GbR wäre eigendlich sehr passend. Nur leider braucht man da ja mind. 2 Personen. Will das Unternehmen aber nur als Einzelperson gründen.
-->Wichtig ist mir eine Rechtsform mit möglichst wenig Bürokratie (z.b. nur Einnahmenüberschussrechnung, ...).
-->Fremdfinanzierung ist nicht geplant.
-->Erträge/Umsatz werden fürs erste wohl eher sehr klein ausfallen.

3. Brauche ich sonst noch irgendwelche Lizenzen. Habe vor Getränke, Alkohol, Fertiggerichte (nicht zubereitet), Snacks zu liefern. Oder reicht ein Gewerbeschein.

4. Gibt es sonst noch was wichtiges zu beachten? Möchte keinesfalls Probleme bekommen, da ich Student bin und mir hohe Strafen oder ähnliches nicht leisten kann.

Würde mich über Hilfe sehr freuen.
Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

quote:
1. Muss ich das Gewerbe sofort bei Start anmelden oder reicht es wenn ich mich darum erst kümmern wenn die Sache schon 1-2 Monate läuft (Rückwirkend). Habe da mal was gelesen das dies kein Problem ist.

Falsch, immer anmelden bevor man anfängt.



quote:
2. Welche Rechtsform könnt ihr mir empfehlen?

Einzelunternehmen oder Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
In deinem Fall würde ich ein Einzelunternehmen bevorzugen.



quote:
3. Brauche ich sonst noch irgendwelche Lizenzen. Habe vor Getränke, Alkohol, Fertiggerichte (nicht zubereitet), Snacks zu liefern. Oder reicht ein Gewerbeschein.

Hier sollte beim Gewerbeamt nach gefragt werden. Eventuell könnte für den Alkohol eine Lizenz fällig werden.



quote:
4. Gibt es sonst noch was wichtiges zu beachten? Möchte keinesfalls Probleme bekommen, da ich Student bin und mir hohe Strafen oder ähnliches nicht leisten kann.

- Privates Bankkonto und geschäftliches Bankkonto sollten getrennt sein
- Eigenkapital vorhanden? Kunden zahlen nicht immer sofort, bei der Gründung muss man mit einigem in Vorschuss gehen
- Eine gewerbliche Hafpflicht und eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung sollten abgeschlossen werden
- Hygienisch einwandfreie Lagermöglichkeiten sind zu gewährleisten, es steht zu erwarten, das die Herren von der Lebensmittelkontrolle vorbeischauen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HansU123
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Ich werde jetzt bald ein das Gewerbe als Einzelunternehmer anmelden. (Kleinunternehmerregelung)
Eigenkapital für den Start ist vorhanden.
Wir werden vorerst nur Alkohol,Softdrinks und Snacks (Chips, etc) verkaufen.


Aber kann sich noch wer zu einigen Fragen äußern der sich da ein wenig auskennt?

Fragen die noch offen sind:
-Bin ich in irgendeiner Art verantwortlich für die Personen an die ich Alkohol verkaufe (Solang ich aufpass das diese das erforderliche Alter haben und nicht an jemanden verkaufe der schon zuviel des guten hatte)

-Mit der Lagerung, es sollte doch ausreichen wenn ich die Kästen und verpackten Snacks in meiner Wohnung lagere (Raumtemperatur). Im Supermarkt sieht es da ja auch nicht anders aus.

-Benötigte Lizenzen (Meiner Meinung nach keine, da wir ja nur weiterverkaufen und nicht ausschenken, aber da werd ich auch nochmal beim Amt nachfragen)

Grüße

edit: Eine wichtige Frage noch: Da wir ja zu zweit sind. Muss die zweite Person offiziell als Mitarbeiter angemeldet sein (was ja sicher wieder ein Verwaltungsaufwand ist) oder kann dieser einfach "mithelfen" ohne festen Lohn und Anmeldung.
Sonst müssen wir wohl doch eine andere Rechtsfom wählen.
-- Editiert am 02.03.2010 13:06

-- Editiert am 02.03.2010 13:06

1x Hilfreiche Antwort

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