Pkw leasing von privat an neu gegründete Firma

2. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jule Verne
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)
Pkw leasing von privat an neu gegründete Firma

Hallo zusammen,

ich habe gerade eine UG gegründet und werde b.a.w. alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sein. Entsprechend überlege ich, was die günstigste Möglichkeit wäre, ein Firmenfahrzeug zu bekommen. Privat verfüge ich über keinen eigenen Pkw, wohl aber meine Frau. Der wurde bislang schwerpunktmäßig von ihr genutzt.
Ist es möglich, den Pkw meiner Frau zu mieten, entgeltlich zu überlassen oder zu leasen? Sie wird ihn w/Elternzeit die nächsten ca. 2 Jahre ohnehin kaum nutzen, während ich in meiner Funktion als Geschäftsführer durchaus diverse Auswärtstermine wahrnehmen müsste.
Zunächst würde mich die rechtliche Seite interessieren, also, ob es grundsätzlich erlaubt wäre oder aber ggf. als Scheingeschäft oder was weiß ich betrachtet würde.
Wirtschaftlich wäre es natürlich quatsch, ihren Wagen in der Garage versauern zu lassen (sie bezahlt aktuell ca. 300 EUR Kreditrate + ca. 50 EUR Versicherung p.m. + xxx Steuern p.a.) und ich beziehe über die Firma einen zweiten Wagen.
Oder alternativ wäre es möglich, dass sie den Wagen an die UG verkauft?
Und was wäre steuerlich gesehen das bessere Modell?

vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39834x hilfreich)

Zitat (von Jule Verne):
Und was wäre steuerlich gesehen das bessere Modell?

Das fragt man seinen Steuerberater, denn dazu müsste man mal die genaue steuerliche Situation kennen.



Zitat (von Jule Verne):
ob es grundsätzlich erlaubt wäre

Ja, das wäre erlaubt.



Zitat (von Jule Verne):
aber ggf. als Scheingeschäft oder was weiß ich betrachtet würde.

Da käme es auf die Gestaltung an. Solange man das genau so macht wie man es auch Dritten gegenüber machen würde, sollte es keine Probleme geben.



Zitat (von Jule Verne):
Oder alternativ wäre es möglich, dass sie den Wagen an die UG verkauft?

Auch das wäre möglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jule Verne
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jule Verne):
Und was wäre steuerlich gesehen das bessere Modell?

Das fragt man seinen Steuerberater, denn dazu müsste man mal die genaue steuerliche Situation kennen.



Zitat (von Jule Verne):
ob es grundsätzlich erlaubt wäre

Ja, das wäre erlaubt.



Zitat (von Jule Verne):
aber ggf. als Scheingeschäft oder was weiß ich betrachtet würde.

Da käme es auf die Gestaltung an. Solange man das genau so macht wie man es auch Dritten gegenüber machen würde, sollte es keine Probleme geben.



Zitat (von Jule Verne):
Oder alternativ wäre es möglich, dass sie den Wagen an die UG verkauft?

Auch das wäre möglich.


Großartig, vielen Dank. Das sind ja gute Neuigkeiten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Jule Verne):
ich habe gerade eine UG gegründet


Ein gut gemeinter Rat:

Grade zu Beginn sollte man vorsichtig mit den finanziellen Belastungen für das neu gegründete Unternehmen sein.
Sie wären bei weitem nicht der Erste, der die besten Steuersparmodelle nutzt und am Jahresende feststellt, dass überhaupt kein Geld für Steuern vorhanden ist.

Den Familienwagen kann man, auch ohne permanente Belastung, betrieblich nutzen und gewinnmindernd geltendmachen .

Also ->
Zitat (von Harry van Sell):
Das fragt man seinen Steuerberater, denn dazu müsste man mal die genaue steuerliche Situation kennen.


-- Editiert von spatenklopper am 03.12.2019 11:08

0x Hilfreiche Antwort

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