Privat-Hobby-Unternehmen mit sehr geringen Umsatz.

10. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Frontal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 29x hilfreich)
Privat-Hobby-Unternehmen mit sehr geringen Umsatz.

Person (nachfolgend X), hat ein "Mini-Hobby-gewerbe" was rein Privat unterhalten wird. Kein Subunternehmen o.ä.. Dieses ergab sich aus einer günstigen Gelegenheit der Umstände. Es werden Kästen gebaut aus Holz, kosten nicht mehr als 95€ pro Stück. Wird gebaut auf Anfrage, nach Bezahlung (like eBay) die Anfrage pro Monat belaufen sich auf 1-2 Anfragen, hochgerechnet als 1140€ im Jahr. Ein erster Kunde möchte einen Kasten kaufen. Dieser soll eine Rechnung oder einen Kaufvertrag, per Mail bekommen, es soll möglichst alles über Mail laufen.

Was braucht X auf der Rechnung für Angaben?
Wie verkauft X ohne Steuern?
Muss X Steuernummer oder Umsatzsteuernummern angeben und beim F-Amt besorgen?
Muss X das "Geschäft" anmelden?
Gilt das Geschäft als Schwarzarbeit?
Rechnung oder Kaufvertrag?
Macht X Miese sobald ein Geschäft mit so geringen Abgaben und Steuern belastet wird?
Kann X das Geschäft nicht einfach so laufen lassen und jederzeit damit aufhören, ohne das weitere Kosten und entstehen?
Wie kann ich den Mailverkehr sicher gestalten, ohne Zusatzprogramme wie PGP oder digitaler Unterschrift, z.b. passwortgeschützte ZIP oder Dateien mit eigener Endung die man umbenennen muss?


MfG
Danke für das Interesse
Frontal



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wie verkauft X ohne Steuern? Gar nicht, oder möchte X hier zur Hinterziehung von Steuern angeleitet werden?
Muss X das "Geschäft" anmelden? Selbstverständlich.
Macht X Miese sobald ein Geschäft mit so geringen Abgaben und Steuern belastet wird? Nö - besteuert wird schließlich der Gewinn. Von der Umsatzsteuer wäre X ja als Kleinunternehmer befreit.
Kann X das Geschäft nicht einfach so laufen lassen und jederzeit damit aufhören, ohne das weitere Kosten und entstehen? Ach, Sie wollen doch eine Anleitung zur Steuerhinterziehung? Oder was bitte ist mit "so laufen lassen" gemeint?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Frontal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 29x hilfreich)

Das ist rein Privat, wollte ich damit sagen. Und laut des geringen Umsatzes steuerfrei, oder???

Ich weiß nicht wie man Steuern hinterzieht...Wenn der Kunde bereit ist für das Produkt zu zahlen, ziehe ich den Gewinn dafür ein, so dachte ich. So wie bei ebay...ich zahle nur das was ich geboten habe und der Verkäufer bekommt das was er vom Käufer geboten bekommen hat, in vollem Umfang, da ist auch keine Steuer drauf. Ich verkaufe doch Privat, nicht nachhaltige Ware, wenn das Holz alle ist muss ich aufhören. Ich habe wie gesagt nicht vor das professionell zu machen die 100€ im Monat sind der Wert von privaten Kasten der gebaut wird...Ja er wird halt gebaut und dann Angeboten, das Material wird von niemanden bezogen, ist quasi Abfall, aber gut in Schuss, aber ist ja alles...NOCHMAL, Privatverkauf, mein Eigentum, mein Spaß, so wie meine Stehlampe auf dem Flohmarkt verkaufen. Und im Jahr, haben sie gelesen dass ich keine 17.500 Einnehme, wie sie wissen geht der Fiskus dann leer aus.

Ist das jetzt etwas anders als sie geschrieben haben oder bleibt ihr Antwort so bestehen?

Danke für die Infos...
MfG

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und im Jahr, haben sie gelesen dass ich keine 17.500 Einnehme, wie sie wissen geht der Fiskus dann leer aus. Das bezieht sich auf die Umsatzsteuer - Einkommensteuer haben Sie selbstverständlich zu zahlen.
Ich weiß nicht wie man Steuern hinterzieht Indem man man Gewinne erzielt und dem Finanzamt nichts davon mitteilt, was ja offenbar Ihre Absicht ist. Insofern wissen Sie das sehr genau, auch wenn Sie sich offenbar das Gegenteil einreden wollen.
NOCHMAL, Privatverkauf Nö, sowas nennt man ein Gewerbe - der Ärger wegen der fehlenden Gewerbeanmeldung wird also zum Ärger mit dem Finanzamt dazukommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Frontal
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 29x hilfreich)

Das heißt also das eBay-Verkäufer ein Gewerbe anmelden müssen, nicht nur die welche sich privat anmelden aber Produkte von H&M erkaufen, sonder jeder der etwas einnimmt durch einen Verkauf von irgendwas. Flohmarkthändler oder die Einnahmen bei einer Wohnungsauflösung etc. ergo alle, wie oben genannt. Vergleichbar mit meinem "Gewerbe"ist das ja schon, ich weiß nicht wo der Unterschied liegt, aber gut. Ich kann mir gar nicht vorstellen dass die alle Steuern hinterziehen, weil sie was privates verkaufen. Was hat das Finanzamt mit dem Verkauf zu tun? Ich zahle doch schon Einkommenssteuer in meinem Hauptberuf.

Aber ich glaube ich frage lieber das Finanzamt selber, trotzdem danke für die Mühe.

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-- Editiert Frontal am 10.08.2014 23:15

-- Editiert Moderator am 10.08.2014 23:30

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich zahle doch schon Einkommenssteuer in meinem Hauptberuf. Klar - und deswegen müssen Ihre Nebenverdienste natürlich alle steuerfrei bleiben. Sehr amüsant...
Was hat das Finanzamt mit dem Verkauf zu tun? Es kassiert die Steuern auf den entstandenen Gewinn.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 10.08.2014 23:31

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