Privatraum als "Laden" nutzen

12. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
ToniTa
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatraum als "Laden" nutzen

Hi, guten Tag, bin neu hier im Forum und wäre echt froh über ein produktives Feedback :0) !! Habe mir gerade einen Gewerbeschein besorgt und wollte in meinem Einfamilienhaus ein von außen zugängliches Zimmer "abzwacken" um Holzspielzeug zu verkaufen!!Muß ich da beim Bauamt einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen???Auch wenn nur ich den Raum gewerblich (ja ähnlich wie ein Büroraum bei Selbstständigen, oder???) nutzen möchte und eben nicht fremdvermietet wird???
Jo, bin gespannt auf was da kommt.....!!!
Lieben Gruß
Toni

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"ToniTa"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
touRNAment
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Hauptfrage wird wohl sein ob Du deinen Lebenunterhalt damit bestreitest, oder das nur nebenbei als Hobby betreiben willst.

Grundsätzlich ist es so daß es sich um einen Laden handelt, der selbstverständlich gewerbepflichtig ist, und somit auch auf gewerblichem Grund sein muß. Man fällt somit unter diverse Richtlinien, wie Ladenschlussgesetz und dergleichen.

Ich denke (weiß es aber nicht genau) daß man das umgehen könnte, wenn in besagtem "Laden" das Spielzeug hergestellt wird. Dann könnte man das Ganze wohl als Werkstatt mit Verkaufsfläche bezeichnen.

Wichtig ist hierbei tatsächlich der Umsatz. Ich würde allerdings einen Anwalt für Baurecht oder Gewerberecht kontaktieren (das geht ja bequem per Internet inzwischen) und kostet im Schnitt nicht mehr als 60¤ bei einfacher Sachlage.

MfG

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