Rechnung für Vermittlung

20. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
timbo87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Rechnung für Vermittlung

Hallo zusammen.
Ich habe aus privaten Kreisen gute Kontakte zu Verpackungsunternehmen.
Diese möchte ich nutzen und Lieferanten kostenpflichtig Aufträge vermitteln.
Dazu wollte ich in nächster Zeit eine Einzelfirma gründen und für diese Vermittlungsleistung den Lieferanten Rechnungen stellen. Meine Frage ist nun, wie so eine Rechnung aussehen muss.
Reicht es zu schreiben: "Für Vermittlungsleistungen erlauben wir Ihnen folgenden Betrag in Rechnung zu stellen" Dann eben Summe "X" + MwSt. oder muss das Unternehmen, an das ich vermittelt habe, sowie Art und Menge des Gutes hinterlegt werden und außerdem wie sich die Vermittlungsgebühr errechnet (also bspw. pro Holzkiste 0,30 Cent Vermittlungsgebühr)?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!


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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Das sollte man doch in dem Kurs gelernt haben?






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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
timbo87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Was für ein Kurs?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

Der Kurs für Existenzgründer.


Du scheinst relativ ahnungslos zu sein, was sich als durchaus gefährlich erweisen kann.


Ein gutgemeinter Rat: mache einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK/HWK bzw. nutze deren Beratung für Existenzgründer.
Das ist heute aufgrund der vielen zu beachtenden Gesetze eigentlich schon Pflicht.



Mal ehrlich, was sagen dir diese Begriffe (in deinem Interesse bitte
ehrlich, ohne zu googeln):
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG
- Verpackungsverordnung
- WEEE - Registration
- Welchem der zugelassenen Entsorger willst du dich anschliesen?
- Hinweise gemäß BattV



Ach ja deine Frage:
Beides ist korrekt.

'Für Vermittlungsleistungen erlauben wir Ihnen folgenden Betrag in Rechnung zu stellen. Dann eben Summe "X" + MwSt. ' ist schon in Ordnung.

Nur empfiehlt es sich, das eine Rechnung möglichst detailliert sein sollte. Daher wäre die 2 Variante vorzuziehen.
Denn auch bei der Steuerprüfung in 10 Jahren, sollte sich nachvollziehen lassen was genau wann an wen ging.
Auch wenn mans ich vor Gericht um Ansprüche streitet, ist es sinnvoll, wenn man möglichst detaillierte Angaben dort stehen hat.

Und natürlich die gesetzlichen Pflichtangaben nicht vergessen.





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
timbo87
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort aber wie viele dieser Begriffe tangieren mich bei meinen Vermittlungsgeschäften?
Ich vermittle ja im Endeffekt nur die Kunden und habe daher keinerlei Berührungspunkte zur Verpackungsverordnung oder zur Elektro-Elektronikgerätegesetz Richtlinie.
Hinsichtlich der Buchführung wird ein Steuerberater zur Unterstützung beauftragt, wobei die Einnahmen-Überschuss-Rechung anfangs auch noch alleine zu bewältigen ist.

Trotzdem vielen Dank für die kritische Auseinandersetzung!

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Vielen Dank für die Antwort aber wie viele dieser Begriffe tangieren mich bei meinen Vermittlungsgeschäften?

Diese hier
- Kleinunternehmerregelung Finanzamt
- Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
- MarkenG
- UWG
- PAngV
- Gewährleistungsregelungen
- Garantie-Regelungen
- § 14 UstG
- BDSG
- LDSG

Genauer lässt es sich erst sagen, nach dem alle deine Unterlagen geprüft wurden.

Eventuell sollte ein Anwalt das Geschäftsmodell inkl. Ablauf und Unterlagen prüfen - ein paar EUR die helfen können viele tausend zu sparen ;)



Viele die dachten sie vermitteln erkannten erst bei Gericht, das sie in Wahrheit juristisch gesehen verkauft haben...

Gerade in der Anfangsphase werden ohne Absicht Fehler gemacht die problematisch werden könnten.





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2x Hilfreiche Antwort



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