Hallo,
ich habe vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und schreibe Rechnungen mit Zahlungsziel (14 Tage o.ä.). Kann ich ebenso statt einer Rechnung auch eine Quittung nachträglich ausstellen, d.h nachdem das Geld auf meinem Konto gutgeschrieben wurde?
Danke und viele Grüße
Frank
Rechnung oder Quittung?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi Frank!
Prinzipiell ja, nur welchen Nutzen soll das haben, ausser das es ein Mehraufwand für Dich ist?
Hallo,
ich biete einen Dienst im Internet an, bei dem sich die Kunden nach einer Testphase überlegen können, ob Sie den Dienst weiterhin nutzen wollen. Wenn dem so ist, so überweisen sie mir das Geld und ich müßte daraufhin eine Quittung ausstellen.
Also wäre es fürs Finanzamt im Prinzip egal, ob ich eine Rechnung oder einen Quittung ausstelle?
Viele Grüße
Frank
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Hallo Frank,
wenn ich Dir bei und für Deine Selbständigkeit einmal auch einen guten Rat geben möchte , so kannst Du überalle einmal etwas leichsinnig umgehen oder auch einmal etwas mogeln oder auch Notlügen gebrauchen nur mit dem Fananzamt solltes Du sehr gewissenhaft sein und alles über Rechnungen oder auch des späteren dann Qittungen belegen und steuerlich auch richtig abrechnen.
Du kannst auch einmal schließlich einen Ersatsbeleg ausstellen.
Grundsätzlich solltes Du auch Dir ein Extra Konto anlegen für alle Ein- und Auszahlungen aus zu Deiner Selbständigkeit.
Bedenke, das einer dem Due eine Rechnung ausstelltst diese, falls er auch selbständig sein sollte dann auch von seinem Einkommen steuerlich absetzt und deshalb bei einer Steuerprüfung bei ihm damit dem Finanzamt auch Deine Rechnung dehnen in die Hände fällt und damit auch Du rückwärz in das Fadenkreut des Finanzamtes kommen kannst.
Also sei so korrekt wie Möglich was die steuerliche Seite Deiner Selbständigkeit betrifft.
Einen schönen Gruß und viel Erfolg
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