Rechnung und Quitting / kassensichv

20. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mixxedup
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung und Quitting / kassensichv

Guten Tag,

Ich will eine Handy Reparatur Werkstatt betreiben und haben Fragen bzgl. Rechnungen und Quittungen.
Ich würde bei jeder Reparatur eine Rechnung in einem Buchungsprogramm erstellen und als vermerkt bezahlt in Bar bzw. mit Karte angeben. Der Kunde soll die Rechnung beim Abholen seines Geräts sofort bezahlen. Muss ich zusätzlich noch ein zweite Rechnung ausstellen auf dem ich den Kunden unterschreiben lassen um aus der Rechnung eine Quittung für meine Buchhaltung zu machen oder ist das Überflüssig?

Des weiteren wollte ich eine offene Ladenkasse betreiben mit einen Kartenterminal das bereits nach KassensichV arbeitet. Jetzt habe ich die Möglichkeit in der Buchungssoftware einen Kassenbericht täglich erstellen zu lassen oder ich habe die Möglichkeit bei der App von dem Kartenterminal zusätzlich Bar Beträge einzugeben. Allerdings gibt es nur die Möglichkeit die Bons per SMS ode Email zu versenden.
Reicht die Lösung mit dem Kassenbuch, weil unter der KassensichV steht auch was von digitaler Buchhaltungssoftware und ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich Kassenbuch + die TSE Funktion vom Terminal nutzen muss?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zu viele Fragen, die auf mangelndes Grundwissen hindeuten. Bitte Existenzgründerseminar der IHK besuchen und einen Steuerberater befragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39742x hilfreich)

Zitat (von Mixxedup):
offene Ladenkasse betreiben

Eine offene Ladenkasse zu betreiben, ist auch weiterhin möglich aber hier müssen sowohl das Kassenbuch als auch die Kassenberichte vollständig, lückenlos und damit ordnungsgemäß geführt werden. Insbesondere ist dabei auf eine retrograde Ermittlung der Kasseneinnahmen zu achten



Zitat (von Mixxedup):
Reicht die Lösung mit dem Kassenbuch,

Nein, siehe oben.



Zitat (von Mixxedup):
Muss ich zusätzlich noch ein zweite Rechnung ausstellen auf dem ich den Kunden unterschreiben lassen um aus der Rechnung eine Quittung für meine Buchhaltung zu machen

Nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7130 Beiträge, 1492x hilfreich)

Da das Finanzamt sehr sehr sehr stark auf Bareinnahmen schaut würde ich mich dazu auch fundiert beraten lassen. Du hast dazu ja schon die IHK genannt bekommen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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