Guten Tag,
Ich will eine Handy Reparatur Werkstatt betreiben und haben Fragen bzgl. Rechnungen und Quittungen.
Ich würde bei jeder Reparatur eine Rechnung in einem Buchungsprogramm erstellen und als vermerkt bezahlt in Bar bzw. mit Karte angeben. Der Kunde soll die Rechnung beim Abholen seines Geräts sofort bezahlen. Muss ich zusätzlich noch ein zweite Rechnung ausstellen auf dem ich den Kunden unterschreiben lassen um aus der Rechnung eine Quittung für meine Buchhaltung zu machen oder ist das Überflüssig?
Des weiteren wollte ich eine offene Ladenkasse betreiben mit einen Kartenterminal das bereits nach KassensichV arbeitet. Jetzt habe ich die Möglichkeit in der Buchungssoftware einen Kassenbericht täglich erstellen zu lassen oder ich habe die Möglichkeit bei der App von dem Kartenterminal zusätzlich Bar Beträge einzugeben. Allerdings gibt es nur die Möglichkeit die Bons per SMS ode Email zu versenden.
Reicht die Lösung mit dem Kassenbuch, weil unter der KassensichV steht auch was von digitaler Buchhaltungssoftware und ich bin mir jetzt nicht sicher ob ich Kassenbuch + die TSE Funktion vom Terminal nutzen muss?
Rechnung und Quitting / kassensichv
20. November 2020
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2020 | 06:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung und Quitting / kassensichv
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. November 2020 | 09:24
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Zu viele Fragen, die auf mangelndes Grundwissen hindeuten. Bitte Existenzgründerseminar der IHK besuchen und einen Steuerberater befragen.
#2
Antwort vom 20. November 2020 | 13:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119567 Beiträge, 39742x hilfreich)
Zitatoffene Ladenkasse betreiben :
Eine offene Ladenkasse zu betreiben, ist auch weiterhin möglich aber hier müssen sowohl das Kassenbuch als auch die Kassenberichte vollständig, lückenlos und damit ordnungsgemäß geführt werden. Insbesondere ist dabei auf eine retrograde Ermittlung der Kasseneinnahmen zu achten
ZitatReicht die Lösung mit dem Kassenbuch, :
Nein, siehe oben.
ZitatMuss ich zusätzlich noch ein zweite Rechnung ausstellen auf dem ich den Kunden unterschreiben lassen um aus der Rechnung eine Quittung für meine Buchhaltung zu machen :
Nein.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Existenzgründung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. November 2020 | 14:45
Von
Status: Schlichter (7130 Beiträge, 1492x hilfreich)
Da das Finanzamt sehr sehr sehr stark auf Bareinnahmen schaut würde ich mich dazu auch fundiert beraten lassen. Du hast dazu ja schon die IHK genannt bekommen
Und jetzt?
Schon
266.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten