Hallo zusammen,
meiner Frau gehört eine Firma, ab und an bestelle ich für Sie bei Amazon oder Ebay Firmensachen. Auf der Rechnung steht ja dann mein Name, bis jetzt waren es immer Kleinigkeiten, die nicht der Rede wert waren.
Jetzt wollen wir richtig investieren und natürlich die Vorsteuer geltend machen. Meine Frage ist jetzt, reicht es aus, wenn auf der Rechnung, die Lieferadresse meiner Frau steht inkl. dem Firmennamen und meine Rechnungsadresse?
Das Finanzamt meinte, es muss zumindest der Name der Frau draufstehen bzw. der Firmenname, stimmt das?
Also so in etwa:
Lieferadresse
Name der Ehefrau
Firmenname
private Adresse
Rechnungsadresse
Name des Ehemannes
private Adresse
Danke und Grüße
Rechnungsadresse ist nicht identisch mit Firma
17. September 2021
Thema abonnieren
Frage vom 17. September 2021 | 12:22
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 10x hilfreich)
Rechnungsadresse ist nicht identisch mit Firma
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#1
Antwort vom 17. September 2021 | 12:49
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatRechnungsadresse :
Name des Ehemannes
private Adresse
Damit wird die Firma der Ehefrau rein gar nichts absetzen können weder Ust. noch die Kosten der Anschaffung - spätestens wenn die Steuerprüfung ansteht.
#2
Antwort vom 18. September 2021 | 17:52
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatDas Finanzamt meinte, es muss zumindest der Name der Frau draufstehen bzw. der Firmenname, stimmt das? :
Wenn man schon weiß, wie das Finanzamt das sieht - was soll dann die Frage in einem Laien-Forum für Rechtsfragen??
Glaubt man das Finanzamt ggf. mit einem Spruch wie "Im XYZ-Forum haben sie aber gesagt..." überzeugen zu können?
Wenn man mit einer Aussage oder Entscheidung des Finanzamtes nicht glücklich ist, geht man zu einem Steuerberater.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. September 2021 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120078 Beiträge, 39828x hilfreich)
ZitatDas Finanzamt meinte, es muss zumindest der Name der Frau draufstehen bzw. der Firmenname, stimmt das? :
Die Angabe des "richtigen" Leistungsempfängers ist eine der Mindestanforderungen einer Rechnung.
Der bloße Besitz einer Rechnung, die Annahme ihrer Richtigkeit und deren Begleichung kann das Fehlen eines oder mehrerer Kernmerkmale bzw. deren offensichtliche Fehlerhaftigkeit nicht kompensieren.
BFH Az. V R 26/15
Wenn auf einer Rechnung Pflichtangaben fehlen, kann bei einer späteren Betriebsprüfung der Vorsteuerabzug gestrichen werden. Hinzu kommt, dass unter Umständen auch noch der Betriebsausgaben-Abzug gefährdet ist.
Wenn nicht einmal die Mindestanforderungen einer Rechnung vorhanden sind, wird das erst recht gelten.
Man sollte sich also die überaus optimistische Einschätzung des Finanzamtes schriftlich geben lassen.
Wobei ich gewisse Zweifel habe, das ein solches Schreiben dessen Inhalt Gesetz und Rechtsprechung widersprichtm einem bei einer Steuerprüfung wirklich helfen würde ...
#4
Antwort vom 19. September 2021 | 15:49
Von
Status: Schlichter (7212 Beiträge, 1514x hilfreich)
Ich glaube auch, dass hier die Aussage des Finanzamtes missverstanden wurde. Einfacher wird es sein, wenn die Frau ein Amazon Konto hat .... und Sie als Ehemann Zugriff haben um die Bestellungen machen zu können. Dann passt es auch mit den Rechnungsadressen usw,
#5
Antwort vom 19. September 2021 | 18:23
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Einen Amazon Business Account auf den Namen der Firma
Problem ein für alle mal gelöst.. Alles andere ist Schwachsinn
Und jetzt?
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