Relevante Gesetzgebung für Online Produkt wie eine Smartphone App

24. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Nimikon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Relevante Gesetzgebung für Online Produkt wie eine Smartphone App

Ich würde gerne eine App in verschiedenen Sprachen anbieten und die dann auch über diverse App Stores in verschiedenen Ländern heruntergeladen werden kann. Ich muss leider davon ausgehen, dass ein Konkurrent aus den Niederlanden dann mich verklagen wird wegen unlauteren Wettbewerbs.

Welche Gesetzgebung und Rechtssprechung ist dann relevant? Ist es die Gesetzgebung von Niederlanden, die von Deutschland relevant oder kann die gegnerische Seite auch die Gesetzgebung von irgendeinem Land als relevant erachten, da die App ja in jedem beliebigen Land heruntergeladen werden kann? In diesem Fall könnte die gegnerische Seite natürlich sich eine Gesetzgebung suchen die für sie am besten passt.

Was für eine Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Gerichtsstand der gegnerischen Seite? Ich konnte dazu in den AGBs nichts finden.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Nimikon):
In diesem Fall könnte die gegnerische Seite natürlich sich eine Gesetzgebung suchen die für sie am besten passt.

Ja, das wäre möglich, damit sollte man rechnen. Denn genau das machen einigermaßen fähige Anwälte aus dem Segment.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Richtig, nennt sich Forum shopping und ist nicht zuletzt deshalb möglich, weil das Internet eben ubiquitär ist.

Kleiner Trost: Zumindest bei den euroäischen Gerichten, die hier wohl in Frage kommen (letztlich nämlich doch nicht sämtliche Gerichte der Welt), sind die Regeln darüber, welchen Staates Recht anzuwenden ist, einheitlich, so dass es materiellrechtlich egal ist, ob man in den Niederlanden oder in Deutschland verklagt wird.

-- Editiert von Droitteur am 25.12.2019 00:42

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#3
 Von 
Nimikon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Man kann bei Google und Apple einstellen in welchen Ländern eine App zur Verfügung gestellt werden soll. Ich würde die App gerne in Europa, USA, Brasilien, Mexiko, China und Japan vertreiben. Welche Länder sollte man meiden, weil sie eine unvorteilhafte Gesetzgebung insbesondere im Bereich Wettbewerbsrecht für mein Anliegen hätten?

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Alle Länder, die das Recht eines unvorteilhaften Staates anwenden würden. Dazu müsste man selbstverständlich wissen, um was für Verstöße es sich handelt, und dann auch jeweils das materielle Recht aller dafür in Frage kommenden Länder kennen. Mehr kann ich dir zu dem Thema nicht schreiben; viel Spaß bei deiner weiteren "Recherche".

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Nimikon):
Man kann bei Google und Apple einstellen in welchen Ländern eine App zur Verfügung gestellt werden soll.

Ja, aber das bedeutet ja nicht, das die App in den anderen Ländern nicht funktionieren würde. Von daher nützt die Beschränkung des Vertriebes nicht die erhoffte Sicherheit.



Zitat (von Nimikon):
Welche Länder sollte man meiden,

Die USA, wegen der teilweise absurd hohen Klagesummen die dort möglich sind.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Nimikon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Die gegnerische Seite würde mich eventuell wegen folgenden Beeinträchtigungen verklagen wollen:
- Unlauterer Wettbewerb: Rufausnutzung, Rufschädigung /-beeinträchtigung
- Verletzung des Urheberrechts an einem Sammelwerk
- Verletzung von ausschließlichen Verwertungsrechten

Wie soll ich mich am besten verhalten, wenn man diese Rechtsverstöße betrachtet? Nehmen wir an ich vertreibe die App über die App-Stores in China, USA und Deutschland. Nehmen wir zudem an, dass ich mit meiner App nicht gegen die Gesetzgebung und Rechtssprechung von USA und Deutschland verstoße, jedoch gegen die Gesetzgebung von China. Würde es dann überhaupt etwas bringen wenn ich die App nicht für einen Download in China zur Verfügung stellen würde? Selbst wenn man die App in China nicht herunterladen kann würde sie ja dort funktionieren, wenn man sie in einem anderen Land heruntergeladen hat.
Würde es mir also prinzipiell was bringen wenn ich die App in manchen Ländern wegen deren unvorteilhaften Gesetzgebung nicht zur Verfügung stelle?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Nimikon):
Würde es mir also prinzipiell was bringen wenn ich die App in manchen Ländern wegen deren unvorteilhaften Gesetzgebung nicht zur Verfügung stelle?

Siehe #5


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Nimikon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat man sich bei dieser Regelung gedacht? Warum kann man die Gesetzgebung von einem Land heranziehen in dem die App gar nicht aktiv vermarktet wird und sie nicht zum Download angeboten wird?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Nimikon):
Was hat man sich bei dieser Regelung gedacht?

Vermutlich, das ein Wettbeserbsverstoß eben schon dann vorliegen soll, wenn man die App dort nutzen kann.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Nimikon
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun nochmal recherchiert wegen diese Sachverhalt. Soweit ich es verstanden habe geht es dabei um die Thematik "fliegender Gerichtsstand".
Hierzu gibt es vom EuGH folgende Entsheidung:
https://www.rechtambild.de/2015/02/eugh-der-fliegende-gerichtsstand-der-eu/

Es wird dabei unter anderem Folgendes angegeben: "Hat eine Rechtsverletzung an mehreren Orten stattgefunden, ist damit auch die örtliche Zuständigkeit mehrerer Gerichte gegeben. Der Kläger kann sich aussuchen, vor welchem Gericht er klagt." Jedoch kann der Kläger,, nur den Schaden geltend machen, der in dem betroffenen Land entstanden ist." D.h. man kann sich nicht ein Land mit einer für den Kläger vorteilhaften Gesetzgebung aussuchen und damit dann Schadensersatz einklagen, der eigentlich in anderen Ländern erzeugt wurde. Das finde ich nun auch logischer und nachvollziehbar.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Tacitus64):
Zusammengefasst findest Du das hier:

Zu dumm wenns spammen nicht klappt

Die Website ist nicht erreichbar

Die Antwort von ************** hat zu lange gedauert.

Versuchen Sie Folgendes:
Verbindung prüfen
Proxy und Firewall prüfen
Windows-Netzwerkdiagnose ausführen

ERR_CONNECTION_TIMED_OUT

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