Retrofahrrad <modernisierung, Verkauf als Neu - Diebstahlversicherung - Kleingewerbefragen

25. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
M.Crankson
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Retrofahrrad <modernisierung, Verkauf als Neu - Diebstahlversicherung - Kleingewerbefragen

Hallo ich bin gerade dabei mich immer mehr zu informieren was ich alles beachten muss,
wenn ich ein Kleingewerbe gründen möchte.

Ich selbst bin kein Zweiradmechaniker, aber dafür gelernter Feinwerkmechaniker.

1.Ich möchte alte Retrofahrräder herrichten, und sie modernisieren.
Ich statte sie dann mit einer neuen Schaltung , Lackierung, Reifen,
Moderne Beleuchtung, Moderne Bremsen...und Evtl sogar neuen Rädern aus.
Für ein GPS ortungssystem brauche ich auch einen Akku an Board,
Daher bietet es sich an diesen Akku auch für andere Dinge wie z.B:
Handyladung, oder zum betrieb einer bluetoothbox zu benutzen.
Dabei wird jedes Rad ein Unikat sein.
Am Ende bleibt bis auf den Rahmen und ein paar Kleinteilen kaum etwas vom alten Rad übrig.

2. Da solch Projekte viel Zeit erfordern, und sich nicht jedes Rad zum Restaurieren eignet,
möchte ich zusätzlich aus Alten geschenkten Rädern, gute Und Verkehrssichere Bahnhofsfahrräder
Anbieten, die brauchen weniger Zeit und oft müssen die Schrotträder nur mal richtig eingestellt
Und ein paar Kleinigkeiten repariert werden.
Hierfür würde ich mein Kellerabteil dafür verwenden, um den Schrott zu lagern.
Das Zusammenbauen und Schrauben würde ich dann in meiner Wohnung und auf dem Balkon.

Da ich ja einiges an Neuteilen in die Räder investieren werde,
Und am Ende auch für meine Kreativität für das Unikat bezahlt werden möchte,
würden die Modernisierten Rädern mit einen Verkaufswert, Angelehnt an
den Neupreisen moderner Räder erzielen.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob:
1. Ich dafür einen Meisterbrief oder gelernter Zweiradmechaniker sein muss, oder ob mein Titel als Feinwerkmechaniker dafür auch ausreichend ist

2.Wie das mit dem Mietverhältnis aussieht, ob ich meinen Kellerraum als Lager für Schrotträder
Benutzen darf, wenn ich beim Vermieter ein Gewerbe anmelde, und ob sich das Mietverhältnis
dann auch ändern würde, weil ich ja dann in meiner mietwohnung ein Gewerbe betr3ib3


3. ich an meinen eigenen Rädern dann auch Service/ Wartingen unen durchführen darf

4. Wenn ich ein Resturiertes Rad mit Rechnung und Dokumentation verkaufe,
es eine Möglichkeit für meine Kunden gibt die dann als neues Rad zu erwerben,
und zumindest den Verkaufswert über eine Fahrrradveraicherung zu Schützen,
und auch, ob es möglichkeiten gibt dass wenn es zu einem Diebstahl kommt,
auch die Hauratsversicherung in vollem Umfang deckt

4. Wie gebe ich den Wert meines bereits vorhanden Werkzeugs an, für das es keine Rechnungen gibt an.

5. Werde bald aus meinem Arbeitsverhältnis scheiden :
5.1 : wie verhält sich das ALG1 mit anfänglichen Verlusten (bsp. 2000 für Werkzeug/Geräte
Und dannn in den ersten 2 Jahren gerade mal jur die Hälfte der Aushaben wieder reinbekomme.)
und wietergedacht, wie verhätnaichndas dann in etwa einem halben Jahr später, wenn ich mit der Technikerschule beginne, und dann Bafög erhalte.


Vielen Danke erstmal für eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Bei derart vielen Fragen und vor allem konkreten Fragen würde ich mich mit der IHK zusammensetzen. Und mit dem Vermieter

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https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von M.Crankson):
wenn ich ein Kleingewerbe gründen möchte.

Da das in Deutschland nicht möglich ist, in welchem Land spielt das?



Zitat (von M.Crankson):
2.Wie das mit dem Mietverhältnis aussieht, ob ich meinen Kellerraum als Lager für Schrotträder
Benutzen darf,

Wohl eher nicht. Gewerbe und Bauaufsicht werden dem nicht zustimmen.



Zitat (von M.Crankson):
wenn ich beim Vermieter ein Gewerbe anmelde, und ob sich das Mietverhältnis
dann auch ändern würde, weil ich ja dann in meiner mietwohnung ein Gewerbe betr3ib3

Das könnte in der Form zu einer fristlosen Kündigung führen.
Der Vermieter muss dem zustimmen, idealerweise nachweisbar.



Zitat (von M.Crankson):
4. Wenn ich ein Resturiertes Rad mit Rechnung und Dokumentation verkaufe,
es eine Möglichkeit für meine Kunden gibt die dann als neues Rad zu erwerben,
und zumindest den Verkaufswert über eine Fahrrradveraicherung zu Schützen,
und auch, ob es möglichkeiten gibt dass wenn es zu einem Diebstahl kommt,
auch die Hauratsversicherung in vollem Umfang deckt




Zitat (von M.Crankson):
4. Wie gebe ich den Wert meines bereits vorhanden Werkzeugs an, für das es keine Rechnungen gibt an.

Durch Schätzung.



Zitat (von M.Crankson):
5.1 : wie verhält sich das ALG1 mit anfänglichen Verlusten (bsp. 2000 für Werkzeug/Geräte

ALG1 bekommen Arbeitslose, das man als selbständiger Unternehmer aber nicht arbeitslos ist ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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