Rückgaberecht als Kleinunternehmer und Deklaration von Geschäftsausgaben

20. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Marciiy93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht als Kleinunternehmer und Deklaration von Geschäftsausgaben

Hallo zusammen,

ich möchte mich als IT-ler für Privatpersonen mit einem Kleingewerbe Selbstständig machen.
Zudem nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.

Nun möchte ich anhand eines Beispieles meine Frage formulieren.

Angenommen ich hätte kürzlich ein Display (von einem Händler mit Sitz in Deutschland) für eine Reparatur eines Notebooks für einen Kunden gekauft . Leider passt das Display nicht, und ich möchte es gerne zurückgeben.
Nun wurde mir "empfohlen" den Artikel nur mit meinem Namen und meiner Adresse zu bestellen (Privatadresse und die des Kleingewerbes sind identisch), sodass ich keine Probleme mit dem 14-tägigem Rückgaberecht habe.
Bezahlt wurde das Display über mein Geschäftskonto bei der N26.

Heißt, ich habe keine explizite Bezeichnung "Einzelunternehmen" und keine Steuernummer bei der Bestellung des Display angegeben.

Ist dies Rechtens?
Ich habe gelesen, dass ich ja kein "Kaufmann" bin und hier nach dem BGB gehandelt wird.


Die zweite und ergäzende Frage hierzu betrifft die steuerliche Seite: Kann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren, obwohl auf der Rechnung nicht das Wort "Einzelunternehmen" (sondern nur mein voller Name) und keine Steuernummer drauf steht? Welche Schritte sollte ich unternehmen, um diese Ausgabe korrekt in meiner Buchführung zu erfassen?

Ich bin dankbar für jegliche Ratschläge oder Erfahrungen, die ihr in ähnlichen Situationen gemacht habt.

Vielen Dank im Voraus!

M.H.

-- Editiert von User am 20. November 2023 20:38

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116272 Beiträge, 39237x hilfreich)

Zitat (von Marciiy93):
Ist dies Rechtens?

Nein.
Weder zivil- noch strafrechtlich.



Zitat (von Marciiy93):
Kann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren, obwohl auf der Rechnung nicht das Wort "Einzelunternehmen" (sondern nur mein voller Name) und keine Steuernummer drauf steht?

Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.



Zitat (von Marciiy93):
Welche Schritte sollte ich unternehmen, um diese Ausgabe korrekt in meiner Buchführung zu erfassen?

Sich entsprechende Kenntnisse in Buchführung aneignen oder Externe (z.B. Steuerberater) mit der Aufgabe betrauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6433 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von Marciiy93):
ich möchte mich als IT-ler für Privatpersonen mit einem Kleingewerbe Selbstständig machen.
Zudem nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.


Sie haben kein Kleingewerbe. Es gelten die gleichen Regeln wie für alle Gewerbetreibenden. Sie nutzen bezüglich der Umsatzsteuer nur die Kleinunternehmerregelung. Wobei ich das nicht machen würde....Die Umsatzsteuer ist kein Hexenwerk.

Zitat (von Marciiy93):
ann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren, obwohl auf der Rechnung nicht das Wort "Einzelunternehmen" (sondern nur mein voller Name) und keine Steuernummer drauf steht?


Auf keiner meiner Einzelrechungen steht Einzelunternehmen..... Auf Quittungen aus dem Baumarkt steht auch nicht Einzelunternehmen...

Ich rate dringend zu einem Kurs in Buichhaltung oder einen Steuerberater

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16425 Beiträge, 5804x hilfreich)

Zitat (von Marciiy93):
sodass ich keine Probleme mit dem 14-tägigem Rückgaberecht habe.
Du hast keine Probleme mit dem Widerrufsrecht denn du hast schlicht und einfach keines.

Zitat (von Marciiy93):
Kann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren
Ja. Name und Anschrift der Firma muss nur auf der Rechnung stehen.
Die Ausgabe darfst du natürlich nur deklarieren wenn du das Display behältst.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.902 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.312 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.