Hallo zusammen,
ich möchte mich als IT-ler für Privatpersonen mit einem Kleingewerbe Selbstständig machen.
Zudem nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Nun möchte ich anhand eines Beispieles meine Frage formulieren.
Angenommen ich hätte kürzlich ein Display (von einem Händler mit Sitz in Deutschland) für eine Reparatur eines Notebooks für einen Kunden gekauft . Leider passt das Display nicht, und ich möchte es gerne zurückgeben.
Nun wurde mir "empfohlen" den Artikel nur mit meinem Namen und meiner Adresse zu bestellen (Privatadresse und die des Kleingewerbes sind identisch), sodass ich keine Probleme mit dem 14-tägigem Rückgaberecht habe.
Bezahlt wurde das Display über mein Geschäftskonto bei der N26.
Heißt, ich habe keine explizite Bezeichnung "Einzelunternehmen" und keine Steuernummer bei der Bestellung des Display angegeben.
Ist dies Rechtens?
Ich habe gelesen, dass ich ja kein "Kaufmann" bin und hier nach dem BGB gehandelt wird.
Die zweite und ergäzende Frage hierzu betrifft die steuerliche Seite: Kann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren, obwohl auf der Rechnung nicht das Wort "Einzelunternehmen" (sondern nur mein voller Name) und keine Steuernummer drauf steht? Welche Schritte sollte ich unternehmen, um diese Ausgabe korrekt in meiner Buchführung zu erfassen?
Ich bin dankbar für jegliche Ratschläge oder Erfahrungen, die ihr in ähnlichen Situationen gemacht habt.
Vielen Dank im Voraus!
M.H.
-- Editiert von User am 20. November 2023 20:38
Rückgaberecht als Kleinunternehmer und Deklaration von Geschäftsausgaben
20. November 2023
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2023 | 20:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rückgaberecht als Kleinunternehmer und Deklaration von Geschäftsausgaben
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#1
Antwort vom 20. November 2023 | 20:49
Von
Status: Unbeschreiblich (116272 Beiträge, 39237x hilfreich)
ZitatIst dies Rechtens? :
Nein.
Weder zivil- noch strafrechtlich.
ZitatKann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren, obwohl auf der Rechnung nicht das Wort "Einzelunternehmen" (sondern nur mein voller Name) und keine Steuernummer drauf steht? :
Können kann man vieles, in Abhängigkeit der persönlichen Talente, der Motivation und des finanziellen Spielraumes.
ZitatWelche Schritte sollte ich unternehmen, um diese Ausgabe korrekt in meiner Buchführung zu erfassen? :
Sich entsprechende Kenntnisse in Buchführung aneignen oder Externe (z.B. Steuerberater) mit der Aufgabe betrauen.
#2
Antwort vom 20. November 2023 | 23:35
Von
Status: Senior-Partner (6433 Beiträge, 1376x hilfreich)
Zitatich möchte mich als IT-ler für Privatpersonen mit einem Kleingewerbe Selbstständig machen. :
Zudem nehme ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch.
Sie haben kein Kleingewerbe. Es gelten die gleichen Regeln wie für alle Gewerbetreibenden. Sie nutzen bezüglich der Umsatzsteuer nur die Kleinunternehmerregelung. Wobei ich das nicht machen würde....Die Umsatzsteuer ist kein Hexenwerk.
Zitatann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren, obwohl auf der Rechnung nicht das Wort "Einzelunternehmen" (sondern nur mein voller Name) und keine Steuernummer drauf steht? :
Auf keiner meiner Einzelrechungen steht Einzelunternehmen..... Auf Quittungen aus dem Baumarkt steht auch nicht Einzelunternehmen...
Ich rate dringend zu einem Kurs in Buichhaltung oder einen Steuerberater
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#3
Antwort vom 21. November 2023 | 11:53
Von
Status: Weiser (16425 Beiträge, 5804x hilfreich)
Du hast keine Probleme mit dem Widerrufsrecht denn du hast schlicht und einfach keines.Zitatsodass ich keine Probleme mit dem 14-tägigem Rückgaberecht habe. :
Ja. Name und Anschrift der Firma muss nur auf der Rechnung stehen.ZitatKann ich die Ausgabe für das Display als Geschäftsausgabe deklarieren :
Die Ausgabe darfst du natürlich nur deklarieren wenn du das Display behältst.
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