SaaS Dienstleister - rechtssichere Texte etc.

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
d-a-m-n
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
SaaS Dienstleister - rechtssichere Texte etc.

Hallo,

plane ab 2020 mich nebenberuflich im Bereich SaaS (als Art Provider) selbständig zu machen.

Nun frage ich mich folgende Dinge:
-Woher bekomme ich kostengünstig (monatliche Kosten) rechtssichere Texte wie AGB, Widerrufsbelehrung etc. genau für meine Tätigkeit?
Einmalige Kosten von ~2.000€ allein für AGB, durch einen Anwalt erstellt, kommen nicht in Frage!
-Da ich das ganze als Einzelunternehmer - ohne Mitarbeiter - mache hafte ich ja mit meinem Privatvermögen. Wie ist das aber, wenn ich eine IT-Haftpflicht (Vermögensschaden) über 100.000€+ abschließe, hafte ich dann erst mit meinem Privatvermögen bevor die IT-Haftpflicht greift?
Nachdem ich mich vorab informiert habe (alles gelesen bei speziellen Versicherungen im Internet welche eine IT-Haftpflicht anbieten) genügt eine IT-Haftpflicht die Vermögensschäden abdeckt!
-Wenn ein außenstehender Anwalt den Vertrag für die IT-Haftpflichtversicherung - vor Abschluss - prüfen soll, womit muss sich der Anwalt auskennen (damit ich einen z.B. per Google finde) und was wird diese Prüfung in etwas kosten?
-Meine Kunden sollen für meine Dienstleistung (Vermietung SaaS) monatlich einen Betrag zahlen. Wie berechne ich diesen? Logisch, dass ich da - pro Kunde - einen Teil meiner KV, IT-Haftpflicht, Serverkosten etc. einberechnen muss.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von d-a-m-n):
-Woher bekomme ich kostengünstig (monatliche Kosten) rechtssichere Texte wie AGB, Widerrufsbelehrung etc. genau für meine Tätigkeit?

Von einem Rechtsanwalt.
Nur fraglich, ob sich einer findet der zu Deinen Konditionen arbeiten möchte.



Zitat (von d-a-m-n):
Wie ist das aber, wenn ich eine IT-Haftpflicht (Vermögensschaden) über 100.000€+ abschließe, hafte ich dann erst mit meinem Privatvermögen bevor die IT-Haftpflicht greift?

In der Regel ist es umgekehrt.
Da sollte man sich mal die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Versicherungsbedingungen / Nutzungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.



Zitat (von d-a-m-n):
-Wenn ein außenstehender Anwalt den Vertrag für die IT-Haftpflichtversicherung - vor Abschluss - prüfen soll, womit muss sich der Anwalt auskennen

Versicherungsrecht, IT-Recht und Vertragsrecht



Zitat (von d-a-m-n):
was wird diese Prüfung in etwas kosten?

Das wird einem auf Anfrage der jeweilige Anwalt sagen.



Zitat (von d-a-m-n):
-Meine Kunden sollen für meine Dienstleistung (Vermietung SaaS) monatlich einen Betrag zahlen.
Wie berechne ich diesen? Logisch, dass ich da - pro Kunde - einen Teil meiner KV, IT-Haftpflicht, Serverkosten etc. einberechnen muss.

Die Kalkulation geht so:

A)
+ Kosten
+ Sicherheitsaufschlag
+ Gewinnspanne
= Gesamtbetrag für alle Kunden

Gesamtbetrag für alle Kunden / Anzahl der Kunden = Einzelbetrag je Kunde


B)
+ Einkaufspreis
+ Kostenanteil
+ Sicherheitsaufschlag
+ Gewinnspanne
= Gesamtbetrag


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
DerVomLederZieht
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat:
Von einem Rechtsanwalt.
Nur fraglich, ob sich einer findet der zu Deinen Konditionen arbeiten möchte.

Sorry, aber da kennt sich wohl auch jemand nicht aus! :neck:

Was der TE wohl meint ist, dass es Anbieter wie z.B. den Händlerbund etc. gibt bei welchen man zu einem günstigen monatlichen Preis anwaltlich erstellte rechtssichere Texte wie AGB etc. bekommt.
"Leider" sind diese wohl eher auf Onlineshops ausgerichtet als auf seine Dienstleistung.

@TE
Du könntest - falls noch nicht geschehen - diese Anbieter aber einmal kontaktieren, evtl. können die dir für deine Dienstleistung auch passende rechtssichere Texte anbieten. ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DerVomLederZieht):
Sorry, aber da kennt sich wohl auch jemand nicht aus!

Nö, im Gegenteil. Deshalb habe ich die weggelassen.



Zitat (von DerVomLederZieht):
"Leider" sind diese wohl eher auf Onlineshops ausgerichtet als auf seine Dienstleistung.

Genau.

Die habe ich schon letztes Jahr selber abgeklappert, aber die bieten nur den 08/15 Standard zum kleinen Preis.
Spezialitäten werden auch bedient, da sind aber ein paar EUR im 4stelligen Bereich fällig weil sich ein Anwalt individuell drum kümmert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 23x hilfreich)

was ihr immer mit rechtssichere Texte meint und wollt.
AGB braucht man nicht, die finden sich automatisch im Geschäftsleben und müssen sich an die gesetzlichen Regeln und Meinungen der Rechtsprechung stets anpassen. Alles andere ist stumpfsinniges Abgeschreibe ohne Sinn und Verstand. Dann lieber ganz weglassen.

Datenschutzerklärungen gibt es ganz günstig notfalls auch über Baukasten und da das ganze eh nicht abmahnbar ist, was soll's...
Widerrufsbelehrung steht im Gesetz und kann von da aus selbst zusammengebaut werden, sogar rechtssicher, wenn man nicht zu blöd ist, Textbausteine abzuschreiben.
Was soll es sonst noch sein?
Impressum sollte auch keine Schwierigkeit darstellen... einfach mal Googlen und die Stichpunkte abarbeiten.

Und wer sich unsicher ist, lässt seine hoffentlich gut ausgearbeiteten und durchdachten Sachen dann mal vom RA durchsehen. Je mehr Arbeit hier der Unternehmer selbst reinsteckt, umso billiger wird es für diesen. Sicher gibt es auch Pauschalangbote, aber ob man selbst abschreibt oder das vom Fachmann machen lässt bedeutet noch lange nicht, dass dies besser wird.

Ach ja ihr kennt doch sicherlich die drei Leistungen von Unternehmern Schnell / Gut / Günstig ...wählen Sie zwei davon!

Ach ja ein Businessplan wäre hier nicht schlecht und vor diesem ein Existenzgründerseminar bei der IHK.
VG A.

-- Editiert am 26.04.2019 19:26

-- Editiert am 26.04.2019 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
AGB braucht man nicht,

Dummerweise schreibt der Gesetzgeber diese aber häufig vor, sei es nun direkt oder indirekt.



Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
Sicher gibt es auch Pauschalangbote, aber ob man selbst abschreibt oder das vom Fachmann machen lässt bedeutet noch lange nicht, dass dies besser wird.

Naja, der Anwalt haftet immerhin für seine Fehler - das entlastet den Unternehmer dann durchaus finanziell.



Zitat (von Rechtsanwalt Andreas Wehle):
Datenschutzerklärungen gibt es ganz günstig notfalls auch über Baukasten und da das ganze eh nicht abmahnbar ist

Aha, seit wann denn das?
Welches Gericht hat das denn inzwischen abschließend festgestellt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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