Folgender Sachverhalt,
eine gute Bekannte hat früher in einem Paketshop gearbeitet wurde dann aber langfristig 1 Jahr Krank (Nerven zusammenbruch) und nach Kündigungsschutz gekündigt. So weit so gut.
Jetzt aber hat ein ehemaliger Kunde / Händler aus dem benachtbarten Ausland (Niederlande) des Paketshops sich bei Ihr gemeldet und Sie dazu überredet ein Gewerbe zu beginnen auf einer großen Auktionsplattform (E...) und seine Produkte zu verkaufen.
Es handelt sich um Markenartikel aus dem Parfum Sektor. Der Account hat der Händler in Ihrem Namen und mit Ihren Daten, Bankverbindung, etc. eröffnet. Die Produkte werden auch von ihm eingestellt. Lediglich die Abwicklung soll angeblich über meine Bekannte laufen. Selber hat sie kaum Ahnung vom Handel auf Auktionsplattformen und ist auch noch, nennen wir es mal labil auf Grund ihrer Krankheit.
Scheinbar wurde ein Vertrag mit dem Händler gemacht der ihn von jeglicher Haftung freistellt und das alleinige rechtliche und finazielle Risiko bei meiner Bekannten liegt.
Jetzt stellen sich folgende Fragen:
Ist das Scheinselbstständigkeit oder nicht?
Was kann passieren? Immerhin unterliegen bestimmte Markenartikel schon Handelsbeschränkungen weitere werden vieleicht folgen.
Sollte man es vielleicht bei den Ordnungsbehörden / Arbeitsamt oder sonst wo melden? Sie bezieht entsprechende Leistungen vom Arbeitsamt in Verbindung mit der Existenzgründung hier hat der Händler auch für gesorgt.
Sie selber will sich lieber wieder einen festen Job suchen, anstelle der Selbstständigkeit.
Ich befürchte das sie hier über den Tisch gezogen wird und dabei unter die Räder kommt.
Bin für jede Info dankbar. Gruss
Scheinselbstständigkeit ?
31. März 2009
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Frage vom 31. März 2009 | 15:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich)
Scheinselbstständigkeit ?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 31. März 2009 | 18:04
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2467x hilfreich)
Sie verstoßt erst mal gegen den Vertrag mit Ebay, wobei das keinen Interessiert.
Das Problem kann nur sein das wenn der Holländern nun 50 nagelneu Notebooks verkauft und nicht liefert, ist sie haftbar.
quote:
Markenartikel aus dem Parfum Sektor
sind wohl Fälschungen
Sofort bei Ebay, das Passwort ändern und das Geschäft beenden . Bei Ebay melden das ein Fremder den Account nutzt. Die Gewinnmargen sind niemals so hoch das zwei (Holländer und Sie) daran verdienen.
Uns es gibt keinen Grund warum der Holländer da nicht allein macht, es sei denn es ist ein krummes Geschäft
K.
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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"
-- Editiert am 31.03.2009 18:17
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