Schlagzeuglehrer Freiberufler u. / o. Kleinunterne

13. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Drummer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Schlagzeuglehrer Freiberufler u. / o. Kleinunterne

Hallo, ich habe vor, mich selbstständig zu machen. Ich will privaten Schlagzeugunterricht anbieten. Nach meinen bisherigen Recherchen kommen für mich der Freiberufler und der Kleinunternehmer in Frage.
Jetzt weiss ich allerdings nicht, welches von beidem besser ist für mich. Vllt. ist es das beste beides zu kombinieren? Geht das überhaupt?

Kann ich, ohne irgendwelche beruflichen oder schulischen Qualifikationen mich überhautpt freiberuflich selbstständig machen?

Mein Umsatz wird unter 17.500 sein und dauerhaft bleiben. Allerdings versuche ich so nah wie möglich an die 17.500 zu kommen. Kosten habe ich nur die Proberaummiete, gegebenfalls mal Fahrkosten wenns fürs Rad zu kalt wird und hin und wieder mal ne neue Anschaffung.. Becken, Notenbücher etc.
Was ist, wenns irgendwann gut läuft und ich doch mehr Umsatz machen will. Das würde dann als Freiberufler ohne gewerbliche Anmeldung schon gehen oder?

Welche Steuerabgaben muss ich machen? Ust bin ich befreit... aber auch als Freiberufler?
Gewerbesteuer ist erst ab 24.500 Gewinn, für mich also irrelevant.
Wie siehts mit der Einkommenssteuer aus? Und vergess ich noch irgendwas?

Wie siehts mit dem bürokratischen Aufwand aus? Bücher muss ich bei beidem keine führen oder? Was muss ich sammeln, ans FA schicken? Muss ich meinen Kunden (nur Privatpersonen) jeden Monat Rechnungen schicken??

Schließe ich als Freiberufler ne Betriebshaftpflicht ab oder läuft das mit unter Privathaftpflicht??

Brauch ich Gewerberäume? Kann ich einen einfachen Bandproberaum für den Unterricht nehmen, wenn ja: muss ich das dem Vermieter angeben und wird dann die Miete teurer?



Ich weiss, das sind ne Menge Fragen. Würde mich freuen, wenigstens ein paar beantwortet zu sehen. Vielen Dank schonmal :)

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

1. Selbstverständlich kann man Freiberufler und Kleinunternehmer sein.
2. Umsatzsteuer zahlen Sie in dem Fall nicht, Einkommensteuer wahrscheinlich schon. Um das festzustellen, müßte man aber alle Einnahmen kennen - oder leben Sie nur von dem Unterricht?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 13.05.2013 19:06

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
oder leben Sie nur von dem Unterricht?


Wohl kaum :

quote:
Mein Umsatz wird unter 17.500 sein und dauerhaft bleiben.


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""

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Drummer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

danke schonmal für die Antworten.
Doch doch, genau das habe ich vor.

Ich bin mir im klaren, dass da nur n "Brutto" Einkommen von 1458 bei rauskommt. Das Versicherung, Miete und Essen auch was kostet weiss ich auch und ist auch nicht so das Problem.

Braucht ihr noch weiter Infos? würde mich über weitere hilfreiche Antworten freuen :)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Als Freiberufler muss man kein Gewerbe anmelden. Du musst aber unbedingt Buch führen über Deine Einnahmen, denn steuerpflichtig (Einkommensteuer) wirst Du dann ja hoffentlich doch irgendwann mal zahlen müssen.

Hast Du denn keine weiteren Einnahmen, z.B. durch Schlagzeug-Auftritte? Das wäre dann nochmal eine andere Schiene.

Der Tipp gilt aber in jedem Fall: genau Buch führen über Einnahmen und Ausgaben.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Ich bin mir im klaren, dass da nur n "Brutto" Einkommen von 1458 bei rauskommt.


Ich glaube dir ist da einiges nicht klar....
Schon mal nach den Kosten für die entsprechende Krankenversicherung geschaut?



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""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mindamono
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

In dem Fall wärst Du Kleinunternehmer und nicht Freiberufler, denn Deine Tätigkeit muss "höherer Art" sein.

(2) Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt. Ausübung eines Freien Berufs im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.


Die freiberufliche Tätigkeit setzt grundsätzlich ein Studium oder eine sonstige Ausbildung voraus.
Wenn man als Nichtigenieur genau die gleichen Dienstleistungen erbringt wie ein Ingenieur mit Hochschulabschluss, der studiert hat, dann kann es sein, dass man Gewerbetreibender ist und der Hochschulabsolvent Freiberufler, weil es sich bei jemanden der studiert hat um Dienstleistungen höherer Art handelt.

Es macht aber bei dem Umsatz keinen grossen Unterschied.

Der Freiberufler muss nicht bilanzieren und zahlt keine Gewerbesteuer und muss wie auch schon gesagt kein Gewerbe anmelden, sondern ihre Tätigkeit nur dem Finanzamt anzeigen.

Bei dem Umsatz besteht aber ohnehin keine Bilanzierungspflicht und es muss sicherlich auch keine Gewerbesteuer bezahlt werden.

Gemäss dem Finanzamt:
- Freiberufler üben eine gesellschaftlich besonders wertvolle Tätigkeit aus;
-Freiberufler müssen eine besonders anspruchsvolle und lange Ausbildung durchlaufen;
- Freiberufler haben ein besonderes Vertrauensverhältnis zu ihren Auftraggebern;
- Freiberufler sind überwiegend durch strenge standesrechtliche Vorschriften an bestimmte ethische Normen gebunden.

"Die ausufernde Rechtssprechung zu diesen Thema ist Ausdruck der Abgrenzungsprobleme. Einen roten Faden sucht man vergeblich, denn die Gerichte fällen nur Einzelfallentscheidungen." Akademische Arbeitsgemeinschaft

Die entsprechenden sogenannten Katalogberufe findet man auf wikipedia.
Nur wer alle Merkmale erfüllt, die für einen bestimmten Katalogberuf wesentlich sind, übt eine freiberufliche Tätigkeit aus.

Handelt es sich um einen ähnlichen Beruf gemäss §18 Abs. 1 Nr. 1 EStG , dann muss folgendes gegeben sein:

- Der Beruf entspricht einem bestimmten Katalogberuf in allen wesentlichen Punkten.
- Der Steuerpflichtige kann einen dem Katalogberuf vergleichbaren Ausbildungsstand nachweisen.
- Wenn der Beruf nur mit gesetzlich vorgeschriebener Erlaubnis ausgeübt werden darf, muss auch für den ähnlichen Beruf eine vergleichbare berufsrechtliche Regelung bestehen.

Demgemäss also eindeutig gewerbliche Tätigkeit.

-- Editiert mindamono am 13.05.2013 22:37

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mindamono
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe aber noch eine Entscheidung für eine unterichtende Tätigkeit gefunden:

Die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen durch Lehrer an Schüler in organisierter und institutionalisierter Form. Dies setzt ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmässiges Programm zur Vermittlung von Kenntnissen an die Schüler voraus (BFH BStBl. 1997 II S. 687)

Der Unterricht muss kein besonderes Niveau aufweisen und die Qualifikation des Lehrers braucht auch nicht durch Prüfungen nachgewiesen zu werden. Es reicht das einfache Unterrichten.

Also geht Freiberufler doch ohne Probleme.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

quote:
Wie siehts mit dem bürokratischen Aufwand aus?

Wir sind in Deutschland, dem Geburtsland der 3fachen Durchschläge ...
Noch Fragen? :grins:



quote:
Bücher muss ich bei beidem keine führen oder?

Nein, musst Du nicht unbedingt, dann wird Dich das Finanzamt halt schätzen (die schätzen immer zu Gunsten des Staates).
Ansonsten sollte man penibel Bücher führen und Belege sammlen.



quote:
Was muss ich sammeln, ans FA schicken?

Sammeln alles was sich irgendwie absetzen lässt und beruflich veranlasst ist.
Dan Finanzamt sendet man nur die Steuererklärung mit den Anlagen, die Original Belege bleiben zu hause.



quote:
Muss ich meinen Kunden (nur Privatpersonen) jeden Monat Rechnungen schicken??

Nein, wie oft Du ihnen Rechnungen sendest, kannst Du in den Verträgen frei vereinbaren.
Pflichtangaben auf den Rechnungen sagt Dir was?



quote:
Schließe ich als Freiberufler ne Betriebshaftpflicht ab oder läuft das mit unter Privathaftpflicht??

Schau in Deine vertraglichen Vereinbarungen.
Die Privathaftpflicht wird es in der Regel nicht beinhalten. Aber eventuell kann man es "dazubuchen". Oder Neu abschließen. Da muss man vergleichen.



quote:
Brauch ich Gewerberäume?

Das kommt auf die Leidensfähigkeit Diener Nachbarn an bzw. wie gut Du deine Wohnung schallisolieren kannst.
In der Regel wird ein Musiklehrer jedoch Übungsräume benötigen.



quote:
Kann ich einen einfachen Bandproberaum für den Unterricht nehmen,

Da würde ich Ja sagen.



quote:
wenn ja: muss ich das dem Vermieter angeben und wird dann die Miete teurer?

Ich wüsste nicht in wie weit die Anzahl der Übenden relevant sein sollte.

Man müsste nur auf die Gewerblichkeit hinweisen wenn man z.B die Räume nur zur "Hobbyausübung" vermietet werden sollen.

Wie teuer es wird, ist reine Verhandlungssache.



quote:
Ich bin mir im klaren, dass da nur n "Brutto" Einkommen von 1458 bei rauskommt.

Hier mal ein paar allgemeine Erfahrungswerte bezüglich der Kosten:
- 300 EUR Zahlungsausfall / Risiko Gewerbe
- 400 EUR Steuern
- 500 EUR Raummiete Übungsraum
- 150 EUR Nebenkosten Übungsraum
- 200 EUR Anschaffungen / sonstige Kosten Gewerbe
- 200 EUR gewerbliche Versicherungen
- 600 EUR Wohnungsmiete
- 150 EUR Nebenkosten Wohnungsmiete
- 450 EUR Krankenkasse
- 300 EUR privates Essen, Trinken
- 150 EUR private "Muss"-Versicherung (Haftpflicht, Hausrat)
- 0 EUR für Vergnügen in der Freizeit





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Drummer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, vielen dank für die vielen hilfreichen Antworten. Ich bin weiterhin dankbar für jegliche Beantwortung meiner Fragen.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Na, nehmen wir mal das Thema Krankenversicherung: Da löhnen Sie in der gesetzlichen KV mindestens 300 Euro, weil halt von einer Mindesteinnahme von 2000 Euro ausgegangen wird, auch wenn Sie die gar nicht haben.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort


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