Ich habe eine frage. Ich möchte mich selbsständig machen als Subunternehmer. Da ich etwas Schulden an der Backe habe kommt folgende frage auf.
Können Gläubiger sich an meine Auftraggeber wenden , um Geld zu Pfänden sprich meinen Lohn den ich für irgendwelche Fahrten bekommen würde?
Selbsständigkeit was aber mit den Gläubigern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Behnke,
sofern Sie Schulden haben und diese fällig sind, können sich Ihre Gläubiger natürlich an Ihren Arbeitgeber wenden, und beim zuständigen Amtsgericht eine Lohnpfändung einreichen. Problematisch ist es nur, wenn Ihr Lohn knapp über Ihrem Selbstbehalt liegt. Dann könnte sich eine Unpfändbarkeit Ihres Gehaltes ergeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Was wäre wenn meine Freundin das über sich laufen lassen würde, wäre dann die Möglichkeit gegeben das keine Möglichkeit zur Pfändung besteht und ich das Geschäft aufbauen kann?
Und könnte sie alles über sich laufen lassen ( Selbsständigkeit) auch wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis ist?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hi,
welchen Arbeitgeber? Er ist selbständig. Da gibt es keinen Arbeitgeber nur Auftraggeber und diese Forderungen können erstmal nicht direkt bei Auftraggeber geholt werden. Es gibt für diese Fahrten auch keinen Lohn. Es ist ein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit. Aus dieser Tätigkeit müssen Einkommensteuer, Krankenversicherung usw. vom Selbständigen selbst bezahlt werden.
Natürlich kann das über die Freundin laufen. Aber dann ist sie der Chef. Was ist bei einer Trennung? Die ganzen Gewinne gehören ihr. Und die Schulden und Verbindlichkeiten aus dem Betrieb dann auch.
Mein Tipp:
Schreiben an die Gläubiger aufsetzen und ihnen mitteilen, dass man sich Selbständig machen möchte und aus den erwirtschafteten Erträgen die Schulden tilgen möchte. Am besten jedem Gläubiger einen Vorschlag zur Tilgung machen. Darauf sollten die meisten eingehen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen