Selbsständigkeit was aber mit den Gläubigern

19. Juni 2003 Thema abonnieren
 Von 
Behnke30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbsständigkeit was aber mit den Gläubigern

Ich habe eine frage. Ich möchte mich selbsständig machen als Subunternehmer. Da ich etwas Schulden an der Backe habe kommt folgende frage auf.

Können Gläubiger sich an meine Auftraggeber wenden , um Geld zu Pfänden sprich meinen Lohn den ich für irgendwelche Fahrten bekommen würde?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Sehr geehrte(r) Frau/Herr Behnke,

sofern Sie Schulden haben und diese fällig sind, können sich Ihre Gläubiger natürlich an Ihren Arbeitgeber wenden, und beim zuständigen Amtsgericht eine Lohnpfändung einreichen. Problematisch ist es nur, wenn Ihr Lohn knapp über Ihrem Selbstbehalt liegt. Dann könnte sich eine Unpfändbarkeit Ihres Gehaltes ergeben.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Behnke30
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was wäre wenn meine Freundin das über sich laufen lassen würde, wäre dann die Möglichkeit gegeben das keine Möglichkeit zur Pfändung besteht und ich das Geschäft aufbauen kann?
Und könnte sie alles über sich laufen lassen ( Selbsständigkeit) auch wenn sie in einem Beschäftigungsverhältnis ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Hi,

welchen Arbeitgeber? Er ist selbständig. Da gibt es keinen Arbeitgeber nur Auftraggeber und diese Forderungen können erstmal nicht direkt bei Auftraggeber geholt werden. Es gibt für diese Fahrten auch keinen Lohn. Es ist ein Einkommen aus gewerblicher Tätigkeit. Aus dieser Tätigkeit müssen Einkommensteuer, Krankenversicherung usw. vom Selbständigen selbst bezahlt werden.

Natürlich kann das über die Freundin laufen. Aber dann ist sie der Chef. Was ist bei einer Trennung? Die ganzen Gewinne gehören ihr. Und die Schulden und Verbindlichkeiten aus dem Betrieb dann auch.

Mein Tipp:
Schreiben an die Gläubiger aufsetzen und ihnen mitteilen, dass man sich Selbständig machen möchte und aus den erwirtschafteten Erträgen die Schulden tilgen möchte. Am besten jedem Gläubiger einen Vorschlag zur Tilgung machen. Darauf sollten die meisten eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen