Hallo liebe User/innen,
Bsp.: Jemand will sich selbständig machen für Empfangsdienstleistungen. Kann er Beispielsweise auch nebenbei als Kassierer arbeiten um sich in dem Bereich neu zu orientieren? oder sein Gewerbe so konzipieren, dass er diese Tätigkeit mit aufnehmen kann. Beispiel Gewerbe a la: Empfangs-, Kassen- und Buchhaltungsservice? Kennt jemand ein Forum worin man sich mit allen Themen für die Existenzgründung schlaumachen kann?
Und wie viel müsste man an Steuern abdrücken bzw wie viel muss man verdienen als Selbständiger, dass man am Ende auf seine 15 16 Euro Netto kommt? Gibt es ein Kalkulator im Internet dafür?
Danke im voraus für konstruktive Antworten
Selbständig Empfangservice
21. November 2019
Thema abonnieren
Frage vom 21. November 2019 | 07:53
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig Empfangservice
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 21. November 2019 | 09:11
Von
Status: Schlichter (7221 Beiträge, 1518x hilfreich)
So wie ich Ihre Geschäftsidee lese, hört es sich eher nach einer NICHT Selbstständigen Tätigkeit an und somit um Scheinselbstständigkeit.
Und für alle anderen Fragen gibt es die IHK und / oder entsprechende Existenzgründerkurse
#2
Antwort vom 21. November 2019 | 20:04
Von
Status: Lehrling (1349 Beiträge, 510x hilfreich)
Wenn man sich im Bereich Buchhaltung selbständig machen will, dann sollte man sich diese Fragen auch gut selbst beantworten können.
Wenn man davon so wenig Ahnung hat, dann sollte man das besser lassen. Könnte dann sehr teuer werden, wenn den Kunden durch falsche Buchhaltung ein Schaden entsteht
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Existenzgründung" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 26. November 2019 | 17:23
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
Um mal eine grobe Idee zu haben, wobei das pauschal nicht zu definieren ist: der Selbstständige muss ggü. dem Arbeitnehmer ca. drei-fünffache Einnahmen haben, um mit dem AN gleichzuziehen.ZitatUnd wie viel müsste man an Steuern abdrücken bzw wie viel muss man verdienen als Selbständiger, dass man am Ende auf seine 15 16 Euro Netto kommt? :
Und jetzt?
Schon
267.952
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
8 Antworten