Selbständig Versicherungen anfangszeit

22. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Keybou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständig Versicherungen anfangszeit

Hallo,

ich plane gerade meine Selbständigkeit als Kleingewerbe.
ich möchte Gegenstände aus Holz selbst herstellen und diese dann auf viele verschiedene Wege an den Mann bringen.
Dazu habe ich ein paar fragen zu den anstehenden Versicherungen gerade in der Anfangszeit...
Klar von 0 auf 100 geht es nicht sofort..

Sagen wir als Beispiel ich mache im 1 Monat einen Gewinn von 100€ und im 2ten 200€ usw..

Wie berechne ich die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung und gesetzliche Rentenversicherung?

Sind diese Versicherungen von Anfang an Pflicht?

Gibt es weitere Versicherungen die von Anfang an Pflicht sind und gezahlt werden müssen?

Gibt es bei den genannten Versicherungen einen Mindestbeitrag?

Vielen Dank!

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Sind diese Versicherungen von Anfang an Pflicht? Wenn Sie NUR selbständig sind, d. h. kein Arbeitnehmer sind und auch nicht bei Gatte/Gattin mitversichert - ja, dann ist zumindest die KV und PV Pflicht.
Gibt es bei den genannten Versicherungen einen Mindestbeitrag? Ja, da eine "Mindesteinnahme" unterstellt wird. Die wurde ziemlich gesenkt, liegt aber mit ca. 1.040 Euro immer noch recht hoch. Und darauf fallen dann ca. 180 Euro KV- und PV-Beiträge an.

-- Editiert von muemmel am 22.06.2019 20:53

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Schon so einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Schon so einen Kurs für Existenzgründer bei der IHK gemacht?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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