Hallo zusammen,
ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann.
Ich bin gerade dabei mich selbständig zu machen und dabei kommen viele Fragen bezüglich der Krankenversicherung auf.
Ich bin seit dem 09.06.2016 arbeitsuchend gemeldet und beziehe daher Arbeitslosengeld 1
Ich habe dann die möglichkeit den Gründerzuschuss der Arbeitsagentur in Anspruch zu nehmen.
Dies würde heißen ich bekomme 300 € zusätzlich ( zunächst für 6 Monate ).
Wenn ich es richtig verstanden habe bin ich dann aber nicht mehr über die Arbeitsagentur krankenversichert da ich dann selbständig bin. Heißt ich muss ich mich selber versichern.
Nach meiner bisherigen Recherche würde mich dies min. 210 € monatlich kosten.
Hier eine Beispielrechnung mit der Frage ob ich da richtig denke
Einnahmen:
Arbeitslosengeld: 900 € monatlich
Gründungszuschuss: 300 € monatlich
Gesamteinnahmen: 1200€ monatlich
Ausgaben:
Krankenversicherung: 210 €
Fix Kosten ( Miete etc. )
Für mich stellt sich dies dann so dar das der Gründungszuschuss schön und gut ist aber da man sich dann selber versichern muss der Zuschuss schon wieder fast aufgebraucht ist und somit nicht dafür genutzt werden kann wofür er eigentlich gedacht war.
Ich hoffe mir kann jemand dazu eine Info geben.
Vielen dank
Gruß Stefan
K
Selbständigkeit mit Krankenversicherung
4. Juli 2016
Thema abonnieren
Frage vom 4. Juli 2016 | 12:08
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Selbständigkeit mit Krankenversicherung
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#1
Antwort vom 4. Juli 2016 | 12:34
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Für mich stellt sich dies dann so dar das der Gründungszuschuss schön und gut ist aber da man sich dann selber versichern muss der Zuschuss schon wieder fast aufgebraucht ist und somit nicht dafür genutzt werden kann wofür er eigentlich gedacht war.
Doch, genau dafür ist er gedacht. Dir die Gründung zu erleichtern, die sonst wegen der Krankenkasse oder anderer Fixkosten nicht möglich wäre.
#2
Antwort vom 4. Juli 2016 | 12:39
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke für die Info.
Heißt der einzige Vorteil den ich dadurch habe ist das ich Offiziell nicht mehr Arbeitssuchend gemeldet bin sondern selbständig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. Juli 2016 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Als Selbständiger sollte man auch Einnahmen aus der Selbständigkeit haben - irgendwie taucht das in Ihrer Rechnung gar nicht auf...
#4
Antwort vom 4. Juli 2016 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitat:Heißt der einzige Vorteil den ich dadurch habe ist das ich Offiziell nicht mehr Arbeitssuchend gemeldet bin sondern selbständig.
Nun, Du wirst auch nicht mehr mit Terminen beim Amt, Jobangeboten etc. behelligt, sondern bekommt 6 Monate 1200 EUR zur freien Verfügung um Dein Unternehmen aufzubauen.
Und danach bekommst Du noch mal bis zu 9 Monate 300 EUR Zuschuss.
Von daher sind das schon mehrere Vorteile.
#5
Antwort vom 4. Juli 2016 | 12:53
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Da hast du natürlich Recht.
#6
Antwort vom 7. Juli 2016 | 15:26
Von
Status: Bachelor (3685 Beiträge, 1414x hilfreich)
ZitatHeißt der einzige Vorteil den ich dadurch habe ist das ich Offiziell nicht mehr Arbeitssuchend gemeldet bin sondern selbständig. :
Das klingt, als würden Sie den Gründungszuschuß als eine Art Aufbesserung des ALG 1 betrachten, ohne wirklich selbständig tätig werden zu wollen. Der Gründungszuschuß ist aber nicht als zusätzliches Taschengeld für Arbeitslose gedacht. Wenn Sie nicht selbständig tätig werden wollen, suchen Sie sich besser eine neue Arbeitsstelle.
#7
Antwort vom 8. Juli 2016 | 09:52
Von
Status: Schlichter (7143 Beiträge, 1495x hilfreich)
Zitat:Hier eine Beispielrechnung mit der Frage ob ich da richtig denke
Nein die Rechnung ist falsch... wie bereits geschrieben wurde, fehlen dir die Einnahmen aus der Selbstständigkeit
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