Selbstständige Tätigkeit beim ehemaligen Arbeitgeber

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz465396-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Selbstständige Tätigkeit beim ehemaligen Arbeitgeber

Hallo, ich hab eine ganz dringende Frage, die ich durch eigene Recherchen einfach nicht beantwortet bekomme.

Ich arbeite als Trainerin für Indoor Cycling in mehreren Fitnessstudios. Ich war dort immer auf 450€-Basis angestellt, sodass ich auch im Endeffekt in allen Studios gesamt nicht mehr als 450€ verdient habe.

Da mir im Rahmen meines Studiums mit der Zeit ein anderer Minijob auf 450€ Basis angeboten wurde, habe ich diesen angenommen. Für meine IndoorCycling Stunden habe ich einem Gewerbeschein (Kleingewerbe, umsatzsteuerbefreit) beantragt, mit dem ich nun in 3 verschiedenen Studios meine Kurse gebe.
Nun ist das Problem bei einem Studio auftetreten, dass deren Steuerberater sagt, man könne nicht auf selbständiger Basis für einen Auftraggeber arbeiten, bei dem man zuvor auf Minijob Basis angemeldet war.

Da dies nun erst aufgefallen ist, nachdem ich bereits 3 Monate lang Rechnungen geschrieben habe, soll wohl nun rückwirkend als Arbeitnehmer angemeldet werden, was bedeutet, dass ich Steuern nachzahlen muss und vorallem auch Krankenkassenbeitrag nachzahlen muss, da ich zur Zeit eigentlich als Student (der weniger als 20 Std. Die Woche arbeitet) noch in der Familienversicherung meiner Eltern gemeldet bin. Für den vergangenen Zeitraum muss ich von bei dieser Familienversicherung dann wohl angemeldet werden und mich selbst versichern.

Nun zu meiner Frage: stimmt das alles so wie beschrieben? Darf ich tatsächlich nicht für einen ehemaligen Arbeitgeber, selbstständig arbeiten? Ist nun tatsächlich dir einzige Möglichkeit, rückwirkend als Arbeitnehmer gemeldet zu werden und dann Steuern und Krankenkassenbeiträge nachzuzahlen?
Und was gibt es für eine Möglichkeit für mich, dennoch weiterhin für diesen zu Arbeiten, ohne wieder in ein Angestellenverhältnis überzugehen?
Oder gibt es eine gewisse Zeit, in der ich gesperrt bin, für den ehemaligen Arbeitgeber selbstständig zu arbeiten und nach verstreichen dieser Zeit besteht die Möglichkeit wieder?

Ich hoffe sehr auf eine zufriedenstellende Antwort :-)
Danke!!! Grüße!

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Noch schlimmer: das was ihr betreibt ist schlichtweg Scheinselbstständigkeit. Die 3 Studiuos gehören offensichtlich einem Betreiber.

Von daher ist das sowieso (eher für den AG) blöd, wenn dies so rauskommt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

was bedeutet, dass ich Steuern nachzahlen muss Und als selbständige Tätigkeit wäre es steuerfrei gewesen? Wohl kaum...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von amz465396-16):
Nun ist das Problem bei einem Studio auftetreten, dass deren Steuerberater sagt, man könne nicht auf selbständiger Basis für einen Auftraggeber arbeiten, bei dem man zuvor auf Minijob Basis angemeldet war.

Nun, diese Aussage in der Form ist schlicht falsch.

Es kann sein, das es da Probleme gibt wegen Scheinselbstständigkeit. Aber ein generelles Verbot diesbezüglich gibt es nicht.



Zitat (von asd1971):
das was ihr betreibt ist schlichtweg Scheinselbstständigkeit.

Das kann durchaus sein.
Müsste man also mal prüfen, auch da hier ja nur ein Nebengewerbe vorliegt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
amz465396-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Noch schlimmer: das was ihr betreibt ist schlichtweg Scheinselbstständigkeit. Die 3 Studiuos gehören offensichtlich einem Betreiber.

Von daher ist das sowieso (eher für den AG) blöd, wenn dies so rauskommt.


Es handelt sich nicht um EINEN Auftraggeber, für den ich arbeite. Die Anstellung auf 450€ Basis war bei einem Arbeitgeber, nun schreibe ich Rechnungen an 3 verschiedene Auftraggeber bei denen ich Kurse gebe, der ehemalige Arbeitgeber ist nur einer davon.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amz465396-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
was bedeutet, dass ich Steuern nachzahlen muss Und als selbständige Tätigkeit wäre es steuerfrei gewesen? Wohl kaum...


Doch, ich bleibe unter einen gewissen Jahresverdienst, und kann daher umsatzsteuerbefreit arbeiten. Es sind nur etwa 400€, die ich pro Monat durch die Selbstständigkeit verdiene.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amz465396-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz465396-16):
Nun ist das Problem bei einem Studio auftetreten, dass deren Steuerberater sagt, man könne nicht auf selbständiger Basis für einen Auftraggeber arbeiten, bei dem man zuvor auf Minijob Basis angemeldet war.

Nun, diese Aussage in der Form ist schlicht falsch.

Es kann sein, das es da Probleme gibt wegen Scheinselbstständigkeit. Aber ein generelles Verbot diesbezüglich gibt es nicht.



Zitat (von asd1971):
das was ihr betreibt ist schlichtweg Scheinselbstständigkeit.

Das kann durchaus sein.
Müsste man also mal prüfen, auch da hier ja nur ein Nebengewerbe vorliegt.


Danke!
Da ich nach Beendigung des 450€ Jobs bei diesem Arbeitgeber, nun für 3 verschiedene Studios arbeite und somit nicht nur für einen Auftraggeber Rechnungen schreibe, handelt es sich ja eigentlich NICHT um eine Scheinselbstständigkeit. Oder sehe ich das falsch?
Ich bin wirklich allmählich verzweifelt. Der Steuerberater des ehemaligen Arbeitgebers sagt, es gibt für mich absolut keine Möglichkeit, in diesen Studio weiterhin selbstständig Rechnungen zu schreiben, da ich dort vorher angestellt war. Somit stehe ich nun kurz davor, meinen Kurs dort abgeben zumüssen...

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von amz465396-16):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz465396-16):
Nun ist das Problem bei einem Studio auftetreten, dass deren Steuerberater sagt, man könne nicht auf selbständiger Basis für einen Auftraggeber arbeiten, bei dem man zuvor auf Minijob Basis angemeldet war.

Nun, diese Aussage in der Form ist schlicht falsch.

Es kann sein, das es da Probleme gibt wegen Scheinselbstständigkeit. Aber ein generelles Verbot diesbezüglich gibt es nicht.



Zitat (von asd1971):
das was ihr betreibt ist schlichtweg Scheinselbstständigkeit.

Das kann durchaus sein.
Müsste man also mal prüfen, auch da hier ja nur ein Nebengewerbe vorliegt.


Danke!
Da ich nach Beendigung des 450€ Jobs bei diesem Arbeitgeber, nun für 3 verschiedene Studios arbeite und somit nicht nur für einen Auftraggeber Rechnungen schreibe, handelt es sich ja eigentlich NICHT um eine Scheinselbstständigkeit. Oder sehe ich das falsch?
Ich bin wirklich allmählich verzweifelt. Der Steuerberater des ehemaligen Arbeitgebers sagt, es gibt für mich absolut keine Möglichkeit, in diesen Studio weiterhin selbstständig Rechnungen zu schreiben, da ich dort vorher angestellt war. Somit stehe ich nun kurz davor, meinen Kurs dort abgeben zumüssen...


Was meinst wie das Finanzamt reagiert, wenn der ehemalige Mitarbeiter "plötzlich" selbstständig ist und nicht mehr sondern das gleiche verdient, während der AG sich die Sozialkosten spart? Ist im Übrigen auch asozial.

Wo ist das Problem weiterhin als AN tätig zu sein?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
amz465396-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Wo ist das Problem weiterhin als AN tätig zu sein?

Ich habe in Rahmen meines Studiums einen Job angeboten, der mich bzgl. Meines Studiums sehr gut weiter bringt und diese Anstellung war eben nur auf 450€ Basis dort möglich. (Dort sind die 450€ monatlich auch ausgeschöpft)

Da ich sowieso langfristig für meine IndoorCycling Kurse ein Kleingewerbe anmelden wollte, da viele Studios auch ausschließlich selbstständige Kursleiter einstellen (das im Verlauf beschriebene Studio ist da eine Seltenheit), habe ich mich für diesen Weg entschieden, bzw. Blieb mir ja auch keine andere Möglichkeit.
Die ganze Kursleitersache ist ja auch nur nebenberuflich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von amz465396-16):
Da ich nach Beendigung des 450€ Jobs bei diesem Arbeitgeber, nun für 3 verschiedene Studios arbeite und somit nicht nur für einen Auftraggeber Rechnungen schreibe,

In Eingangsposting stand es aber ganz anders:
Zitat (von amz465396-16):
Ich arbeite als Trainerin für Indoor Cycling in mehreren Fitnessstudios. Ich war dort immer auf 450€-Basis angestellt, sodass ich auch im Endeffekt in allen Studios gesamt nicht mehr als 450€ verdient habe.


Also sortieren wir mal:
Früher gearbeitet für Arbeitgeber A1 in den Studios X,Y und Z
Heute arbeitet man für Arbeitgeber A1 im Studio X, für Arbeitgeber A2 im Studio U und für Arbeitgeber A3 im Studio T. Und für 450 EUR bei B1

So korrekt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
amz465396-16
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz465396-16):
Da ich nach Beendigung des 450€ Jobs bei diesem Arbeitgeber, nun für 3 verschiedene Studios arbeite und somit nicht nur für einen Auftraggeber Rechnungen schreibe,

In Eingangsposting stand es aber ganz anders:
Zitat (von amz465396-16):
Ich arbeite als Trainerin für Indoor Cycling in mehreren Fitnessstudios. Ich war dort immer auf 450€-Basis angestellt, sodass ich auch im Endeffekt in allen Studios gesamt nicht mehr als 450€ verdient habe.


Also sortieren wir mal:
Früher gearbeitet für Arbeitgeber A1 in den Studios X,Y und Z
Heute arbeitet man für Arbeitgeber A1 im Studio X, für Arbeitgeber A2 im Studio U und für Arbeitgeber A3 im Studio T. Und für 450 EUR bei B1

So korrekt?


Sorry, du hast recht. Aber ganz stimmt es doch nicht.
Also:
früher gearbeitet auf 450€ Basis für:
- Arbeitgeber A1 in seinem Studio X
- Arbeitgeber A2 in seinem Studio X
Heute
- selbstständig für A1 in Studio X
- selbstständig für A2 in Studio T
- selbstständig für A3 in Studio U
- 450€ Job bei B1

Nicht zu vergessen, dass das alles nebenberuflich ist. Hauptberuflich bin ich Studentin.

Vielen, vielen Dank für die Mühe!!!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von amz465396-16):
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von amz465396-16):
Da ich nach Beendigung des 450€ Jobs bei diesem Arbeitgeber, nun für 3 verschiedene Studios arbeite und somit nicht nur für einen Auftraggeber Rechnungen schreibe,

In Eingangsposting stand es aber ganz anders:
Zitat (von amz465396-16):
Ich arbeite als Trainerin für Indoor Cycling in mehreren Fitnessstudios. Ich war dort immer auf 450€-Basis angestellt, sodass ich auch im Endeffekt in allen Studios gesamt nicht mehr als 450€ verdient habe.


Also sortieren wir mal:
Früher gearbeitet für Arbeitgeber A1 in den Studios X,Y und Z
Heute arbeitet man für Arbeitgeber A1 im Studio X, für Arbeitgeber A2 im Studio U und für Arbeitgeber A3 im Studio T. Und für 450 EUR bei B1

So korrekt?


Sorry, du hast recht. Aber ganz stimmt es doch nicht.
Also:
früher gearbeitet auf 450€ Basis für:
- Arbeitgeber A1 in seinem Studio X
- Arbeitgeber A2 in seinem Studio X
Heute
- selbstständig für A1 in Studio X
- selbstständig für A2 in Studio T
- selbstständig für A3 in Studio U
- 450€ Job bei B1

Nicht zu vergessen, dass das alles nebenberuflich ist. Hauptberuflich bin ich Studentin.

Vielen, vielen Dank für die Mühe!!!


Was willst du ständig mit nebenberuflich? Arbeit ist Arbeit. Somit ist es Wurst, ob du dies hauptsächlich machst oder neben dem Studium.

Darüberhinaus sind alle Verträge mit den Fitnessstudios tendenziell zumindest problematisch.

http://www.bodylife.com/uploads/media/Scheinselbststaendigkeit.pdf

0x Hilfreiche Antwort




#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Doch, ich bleibe unter einen gewissen Jahresverdienst, und kann daher umsatzsteuerbefreit arbeiten. Ja und? Arbeitnehmertätigkeiten sind auch umsatzsteuerfrei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von amz465396-16):
vorallem auch Krankenkassenbeitrag nachzahlen muss, da ich zur Zeit eigentlich als Student (der weniger als 20 Std. Die Woche arbeitet) noch in der Familienversicherung meiner Eltern gemeldet bin.


Es gibt nicht nur die Stundengrenze, sondern auch die Einkommensgrenze. Von daher schaut die Krankenkasse bei einem Minijob + selbstständiger Tätigkeit ohnehin nochmal genau hin.

0x Hilfreiche Antwort

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