Habe eine Ausbildung zur Fußreflexzonenmasseurin gemacht, ein Gewerbe angemeldet und bekam daraufhin ein Schreiben vom Gesundheitsmat/Amtsarzt mit folgendem Inhalt:
Laut Erlass des Landes NRW ist die Fußreflexzonenmassage ausschließlich Physiotherapeuten und Masseuren und med. Bademeistern erlaubt. Da Sie nicht im Besitz einer entsprechenden Beruftserlaubnis sind, kann von Ihnen Fußreflexzonenmassage nicht angeboten werden.
Ich bitte um entsprechende Beachtung.
Frage: Was passiert wenn ich es trotzdem weiter ausübe.
Ist ein Erlass gleich zusetzen mit einem Gesetz.
Was ist der Unterschied zwischen Gesetz und Erlass.
Welche Konsequenzen hätte eine weiter Ausübung für mich.
Wer kann mir weiterhelfen??
Selbstständigkeit Fußreflexzonenmassage
16. Juni 2004
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Frage vom 16. Juni 2004 | 18:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständigkeit Fußreflexzonenmassage
#1
Antwort vom 16. Juni 2004 | 20:07
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 275x hilfreich)
Die Frage ist, welches Gewerbe Sie angemeldet haben. Bei Kosmetiker oder Biopraktiker gibt es keine Schwierigkeiten, Fußreflexzonenmassage mit auszuüben, sofern die Ausübung nicht Heilzwecken dient. (§ 1 Heilpraktikergesetz).
Nähere Infos auf der Website www.med-con.de unter Biopraktik und Diskussionsforum Biopraktik www.kloen.de
Wolfgang
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