Selbstständigkeit Fußreflexzonenmassage

16. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
gabi.schumann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständigkeit Fußreflexzonenmassage

Habe eine Ausbildung zur Fußreflexzonenmasseurin gemacht, ein Gewerbe angemeldet und bekam daraufhin ein Schreiben vom Gesundheitsmat/Amtsarzt mit folgendem Inhalt:
Laut Erlass des Landes NRW ist die Fußreflexzonenmassage ausschließlich Physiotherapeuten und Masseuren und med. Bademeistern erlaubt. Da Sie nicht im Besitz einer entsprechenden Beruftserlaubnis sind, kann von Ihnen Fußreflexzonenmassage nicht angeboten werden.
Ich bitte um entsprechende Beachtung.

Frage: Was passiert wenn ich es trotzdem weiter ausübe.
Ist ein Erlass gleich zusetzen mit einem Gesetz.
Was ist der Unterschied zwischen Gesetz und Erlass.
Welche Konsequenzen hätte eine weiter Ausübung für mich.


Wer kann mir weiterhelfen??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Die Frage ist, welches Gewerbe Sie angemeldet haben. Bei Kosmetiker oder Biopraktiker gibt es keine Schwierigkeiten, Fußreflexzonenmassage mit auszuüben, sofern die Ausübung nicht Heilzwecken dient. (§ 1 Heilpraktikergesetz).
Nähere Infos auf der Website www.med-con.de unter Biopraktik und Diskussionsforum Biopraktik www.kloen.de

Wolfgang



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