Selbstständigkeit - Verkauf von virtuellen Gütern / Spielewährung

30. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
JLLO1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständigkeit - Verkauf von virtuellen Gütern / Spielewährung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane mich selbstständig zu machen und mit virtuellen Gütern zu handeln. Ich möchte auf einer Handelsplattform und in einem eigenen Onlineshop die virtuelle Währung "Yang" für das Online Rollenspiel "Metin2" verkaufen. Im Internet kursieren viele Meinungen und Mutmaßungen. Der Spielbetreiber möchte diesen Handel mithilfe seiner AGB unterbinden und hat folgendes in diesen stehen (Siehe hochgeladenen Screenshot). Ich möchte nun wissen, ob der Handel mit genannten virtuellen Währung rechtliche Konsequenzen oder andere Strafen mit sich ziehen kann als den Ausschluss aus dem Spiel?

AGB Auszug: http://i.epvpimg.com/OpaEfab.png

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von JLLO1):
ob der Handel mit genannten virtuellen Währung rechtliche Konsequenzen oder andere Strafen mit sich ziehen kann als den Ausschluss aus dem Spiel?

Die Bafin interessiert sich durchaus für die virtuellen Währungen https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html
kann also sein, das diese mehr oder weniger zeitnah unter Regulierung genommen werden.

Darauf sollte man dann vorbereitet sein.


Und natürlich kann man Betrügern aufsitzen und dann selbst dadurch Probleme bekommen (z.B. bei Dreiecksbetrug).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JLLO1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von JLLO1):
ob der Handel mit genannten virtuellen Währung rechtliche Konsequenzen oder andere Strafen mit sich ziehen kann als den Ausschluss aus dem Spiel?

Die Bafin interessiert sich durchaus für die virtuellen Währungen https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html
kann also sein, das diese mehr oder weniger zeitnah unter Regulierung genommen werden.

Darauf sollte man dann vorbereitet sein.


Und natürlich kann man Betrügern aufsitzen und dann selbst dadurch Probleme bekommen (z.B. bei Dreiecksbetrug).


Es geht viel mehr darum ob der Publisher von Metin2 Rechtliche Schritte einleiten kann? Er möchte ja den Handel der Spielewährung gegen Echtgeld unterbinden mithilfe seiner AGB.

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Die im Eingangsbeitrag genannte Währung "Yang" ist nicht mit Bitcoins u. Co vergleichbar - Es ist einfach nur eine Ingame-Währung mit der man im Spiel virtuelle Güter kaufen kann.

Der Publisher (GF) u. auch der Hersteller (Frogster) ist damals bereits bei einem seiner anderen MMOs (RoM) sehr gezielt u. erfolgreich gegen Goldseller vorgegangen.
Der Publisher/Hersteller hat es damals sogar geschafft das die großen "Goldseller" die Flinte ins Korn geworfen haben - Alle, außer einer https://de.wikipedia.org/wiki/Gameforge#Kontroversen_um_Handel_mit_virtuellen_G%C3%BCtern ^^

Die strafrechtlichen Folgen od. ein Ausschluß aus dem Spiel wären total uninteressant, ganz im Gegensatz zu den zivilrechtlichen Forderungen. Ich formuliere es mal so.: GF hatte im Jahr 2016 einen Umsatz (Quelle.: Wiki) einen Jahresumsatz von 65 Mio. Euro u. die haben nicht nur einen Anwalt.

Ps.: Zahlungsmethode Paypal? Bei virtuellen Gütern kann man sich sein Geld ganz schnell wieder holen u. der Verkäufer greift ins Klo.
Du glaubst ernsthaft das du billiger/kostengünstiger an das Gold ran kommst als die China-Farmer?

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#4
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Nachtrag.: Google einfach mal nach "elitepvpers frogster" u. du wirst dir selbst nicht mehr die Frage stellen ob sich das verkaufen von Gold noch lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von JLLO1):
Es geht viel mehr darum ob der Publisher von Metin2 Rechtliche Schritte einleiten kann?

Nun, das können die in jedem Fall. Man braucht eine Klageschrift und Geld für das Gerichtsverfahren. Beides dürfte für die Firma kein Problem sein.



Zitat (von JLLO1):
Er möchte ja den Handel der Spielewährung gegen Echtgeld unterbinden mithilfe seiner AGB.

Nun, da kommt es auch auf die Güte der Argumente an.
Wie der Vorposter schrieb, scheinen die da ganz erfolgreich zu sein.



Zitat (von pOtH):
ein Ausschluß aus dem Spiel wären total uninteressant,

Kommt darauf an. Wenn (fast) alle seine Kunden ausgeschlossen würden und sich das rundspricht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JLLO1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zitat (von JLLO1):
Es geht viel mehr darum ob der Publisher von Metin2 Rechtliche Schritte einleiten kann?

Nun, das können die in jedem Fall. Man braucht eine Klageschrift und Geld für das Gerichtsverfahren. Beides dürfte für die Firma kein Problem sein.


Okey falsch formuliert. Ist es verboten diese Spielewährung "Yang" gewerblich zu verkaufen?

Zitat:
Zitat (von JLLO1):
Er möchte ja den Handel der Spielewährung gegen Echtgeld unterbinden mithilfe seiner AGB.

Nun, da kommt es auch auf die Güte der Argumente an.
Wie der Vorposter schrieb, scheinen die da ganz erfolgreich zu sein.


Das Frogster Thema hab ich auf dem Schirm. War Elitepvpers zu der Zeit ein deutsches Unternehmen? Mitlerweile sitzen sie laut Kontakt Page in Mexiko.

Los Hermanos S.A.
MZ 25 L5 AV 35 NTE
PCN Gonzalo Guerrero
Playa del Carmen, Solidaridad Q Roo
Mexico

Zitat:

Zitat (von pOtH):
ein Ausschluß aus dem Spiel wären total uninteressant,

Kommt darauf an. Wenn (fast) alle seine Kunden ausgeschlossen würden und sich das rundspricht ...

Wäre tatsächlich total unintressant bzw kommt nicht vor. Mir gehts auch eher darum wie oben erwähnt was außerhalb des Spiels passieren kann wen man dieses Yang gewerblich vertreibt. Als Gesellschaftsform schwebt mir die UK Ltd oder Hong Kong Ltd vor Augen.

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7221 Beiträge, 1518x hilfreich)

Zitat:
UK Ltd oder Hong Kong Ltd vor Augen.


Mit den steuerrchtlichen Besonderheiten einer Ltd. kennt man sich aus?

Zitat:
Okey falsch formuliert. Ist es verboten diese Spielewährung "Yang" gewerblich zu verkaufen?


falsch gedacht:
Man ein Gewerbe bei dieser Geschäftsidee Sinn?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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