Selbststängikkeit Werkstudent

19. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
jujulocke
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbststängikkeit Werkstudent

Hallo,

meine Situation ist folgende, ich bin als Werkstudent 20 Stunden in der Woche be-schäftigt. Mir wurde Angeboten nebenbei für die selbe Firma zu arbeiten als eine Art Freiberufler. Mit der Krankenkasse ist alles abgeklärt und solange alles im Rahmen bleibt, bin ich auch weiter als Student versichert.

Mein Frage ist, kann ich als Student überhaupt als Freiberufler arbeiten (Mein Tätig-keit hätte mit meinem Studium zu tun) und wenn gibt es Möglichkeiten nur von einem Auftraggeber Aufträge anzunehmen?(Ein zweiter ist in Aussicht)

Falls dies nicht möglich ist, gibt es alternativen das ich als Selbständiger oder Mi-nijober nebenbei für die selbe Firma arbeiten kann?

Mir wär es wichtig das ich so wenig Aufwand wie möglich mit Rechnung stellen hätte und vor allem keinen Ärger mit dem Finanzamt bekomme.

Vielen Dank im Voraus

Falls weiter Informationen erforderlich sind, stelle ich diese gerne zur Verfügung.


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Falls dies nicht möglich ist, gibt es alternativen das ich als Selbständiger oder Mi-nijober nebenbei für die selbe Firma arbeiten kann? Freiberuflichkeit und Selbstaendigkeit sind dasselbe. Und Haupt- und Minijob beim gleichem AG gehen nicht. Und ja, natuerlich darf ein Student Freiberufler sein - warum auch nicht?
Mir wär es wichtig das ich so wenig Aufwand wie möglich mit Rechnung stellen hätte und vor allem keinen Ärger mit dem Finanzamt bekomme. Dem Finanzamt ist es voellig egal, wieviel Auftraggeber Sie haben - das interessiert sich nur dafuer, dass Sie Ihre Steuern bezahlen. Da Sie Ihren Steuerfreibetrag ja schon mit der Werkstudententaetigkeit voll kriegen duerften, sind auf jeden Fall Steuern faellig, aber eher im unteren Bereich (so 15 bis 20 Prozent).

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

"Freiberuflichkeit und Selbstaendigkeit sind dasselbe."

Nicht ganz. Jeder Freiberufler ist selbständig, aber nicht jeder Selbständige ist Freiberufler.

Als Student darf man beides sein. Für Buchhaltung und Finanzamt ist das aber schon ein Unterschied, so daß man vorher klären sollte ob die selbständige Tätigkeit freiberuflich ist.

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"Morgenstund ist ungesund."

2x Hilfreiche Antwort

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