Softwarelösung vor Gründung anbietbar?

3. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jens_S
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Softwarelösung vor Gründung anbietbar?

Guten Tag,

ich hätte gerne ihre Einschätzung.

Zwei Personen möchten bereits vor der Gründung einer OHG ihre Softwarelösung anbieten, indem Sie E-Mails an potenzielle Kunden schreiben oder Werbung schalten. Ist dies rechtens?

Vielen Dank

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von Jens_S):
Ist dies rechtens?

Sie haben dann eine GbR gegründet.
Wenn die entsprechend angemeldet ist, wäre das legal.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Für Kunden wirkt das richtig seriös.. Ist Kaltakquise mit den mails nicht verboten bzw kommt drauf an, woher man die Mailadressen hat

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7130 Beiträge, 1492x hilfreich)

Ohne Werbeeinverständnis des Inhabers der Mail darf man keine Mailwerbung schicken. Das verstösst gegen das UWG. Ein Werbeeinverständnis ist nicht übertragbar oder durch den Kauf von Mailadressen legalisierbar.

Ich würde zur Briefpost raten. Hier darf man solange Werbung schicken, bis der Empfänger einem sagt, dass er keine Werbung mehr erhalten möchte

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ein Werbeeinverständnis ist nicht übertragbar

Wenn man es richtig macht, schon.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6267 Beiträge, 1499x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jens_S):
Ist dies rechtens?

Sie haben dann eine GbR gegründet.
Wenn die entsprechend angemeldet ist, wäre das legal.

Eine GbR kann man nicht anmelden...
Wenn die Gesellschafter der GbR gemeinsam ein Gewerbe betreiben, dann müssen die Gesellschafter (und zwar alle) dieses Gewerbe anmelden.
Auch beim Finanzamt müssen die Gesellschafter einzeln die steuerpflichtige selbständige Tätigkeit anmelden, weil sie die Einkünfte der GbR anteilig einzeln persönlich versteuern müssen, wie bei jeder Personengesellschaft.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Eine GbR kann man nicht anmelden...
Doch, Eine Gewerbeanmeldung für ein GbR gibt es schon seit vielen Jahren. Zudem die Anmeldung beim Finanzamt. Auch hier bekommt die GbR eine eigene Steuernummer.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Doch


Nein, eh1960 hat es doch schon richtig geschrieben, und du schreibst es letztlich auch: ein *Gewerbe* kann man anmelden. Eine GbR muß aber kein Gewerbe haben. Eine GbR an sich kann man nicht "anmelden".
Beispiel: Wenn du mit 20 Kumpels gemeinsam eine Sammelbestellung aufgibst, seid ihr eine GbR. Anmelden muß man dafür aber nix. Finanzamt ist auch nur nötig, wenn die GbR eigene Einnahmen erzielt.

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#8
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Eine GbR an sich kann man nicht "anmelden".
Doch. Kann man sehr wohl. Selbst praktiziert. Die Gesetzgebung hat sich dahingehend schon vor über zehn Jahren geändert.

0x Hilfreiche Antwort



#11
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Jens_S):
[GELÖSCHT]
Fragen stellen und rumpöbeln?

-- Editiert von Moderator am 11.09.2020 23:11

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119562 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Fragen stellen und rumpöbeln?

Kennt man doch ... wenn die Wunschantwort nicht dabei war ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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