Guten Tag,
ich hätte gerne ihre Einschätzung.
Zwei Personen möchten bereits vor der Gründung einer OHG ihre Softwarelösung anbieten, indem Sie E-Mails an potenzielle Kunden schreiben oder Werbung schalten. Ist dies rechtens?
Vielen Dank
Softwarelösung vor Gründung anbietbar?
3. September 2020
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Frage vom 3. September 2020 | 19:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Softwarelösung vor Gründung anbietbar?
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#1
Antwort vom 3. September 2020 | 19:29
Von
Status: Unbeschreiblich (119562 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatIst dies rechtens? :
Sie haben dann eine GbR gegründet.
Wenn die entsprechend angemeldet ist, wäre das legal.
#2
Antwort vom 4. September 2020 | 15:05
Von
Status: Praktikant (696 Beiträge, 109x hilfreich)
Für Kunden wirkt das richtig seriös.. Ist Kaltakquise mit den mails nicht verboten bzw kommt drauf an, woher man die Mailadressen hat
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. September 2020 | 22:58
Von
Status: Schlichter (7130 Beiträge, 1492x hilfreich)
Ohne Werbeeinverständnis des Inhabers der Mail darf man keine Mailwerbung schicken. Das verstösst gegen das UWG. Ein Werbeeinverständnis ist nicht übertragbar oder durch den Kauf von Mailadressen legalisierbar.
Ich würde zur Briefpost raten. Hier darf man solange Werbung schicken, bis der Empfänger einem sagt, dass er keine Werbung mehr erhalten möchte
#4
Antwort vom 4. September 2020 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (119562 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatEin Werbeeinverständnis ist nicht übertragbar :
Wenn man es richtig macht, schon.
#5
Antwort vom 5. September 2020 | 11:03
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1499x hilfreich)
Zitat:ZitatIst dies rechtens? :
Sie haben dann eine GbR gegründet.
Wenn die entsprechend angemeldet ist, wäre das legal.
Eine GbR kann man nicht anmelden...
Wenn die Gesellschafter der GbR gemeinsam ein Gewerbe betreiben, dann müssen die Gesellschafter (und zwar alle) dieses Gewerbe anmelden.
Auch beim Finanzamt müssen die Gesellschafter einzeln die steuerpflichtige selbständige Tätigkeit anmelden, weil sie die Einkünfte der GbR anteilig einzeln persönlich versteuern müssen, wie bei jeder Personengesellschaft.
#6
Antwort vom 5. September 2020 | 11:18
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Doch, Eine Gewerbeanmeldung für ein GbR gibt es schon seit vielen Jahren. Zudem die Anmeldung beim Finanzamt. Auch hier bekommt die GbR eine eigene Steuernummer.ZitatEine GbR kann man nicht anmelden... :
#7
Antwort vom 7. September 2020 | 10:53
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDoch :
Nein, eh1960 hat es doch schon richtig geschrieben, und du schreibst es letztlich auch: ein *Gewerbe* kann man anmelden. Eine GbR muß aber kein Gewerbe haben. Eine GbR an sich kann man nicht "anmelden".
Beispiel: Wenn du mit 20 Kumpels gemeinsam eine Sammelbestellung aufgibst, seid ihr eine GbR. Anmelden muß man dafür aber nix. Finanzamt ist auch nur nötig, wenn die GbR eigene Einnahmen erzielt.
#8
Antwort vom 7. September 2020 | 12:02
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Doch. Kann man sehr wohl. Selbst praktiziert. Die Gesetzgebung hat sich dahingehend schon vor über zehn Jahren geändert.ZitatEine GbR an sich kann man nicht "anmelden". :
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#11
Antwort vom 10. September 2020 | 15:43
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 278x hilfreich)
Fragen stellen und rumpöbeln?Zitat:[GELÖSCHT]
-- Editiert von Moderator am 11.09.2020 23:11
#12
Antwort vom 10. September 2020 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119562 Beiträge, 39741x hilfreich)
ZitatFragen stellen und rumpöbeln? :
Kennt man doch ... wenn die Wunschantwort nicht dabei war ...
Und jetzt?
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