Hallo,
wenn man nun Überbrückungsgeld erhält, wie regelt man das mit der Kranken und Rentenversicherung?
Gibts da Pauschbeträge die diese veranschlagen?
Wie oder was muß ich denen das mitteilen?
Gruß & Danke im Voraus
Sozialversicherung
16. Januar 2006
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Frage vom 16. Januar 2006 | 21:31
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 2x hilfreich)
Sozialversicherung
#1
Antwort vom 18. Januar 2006 | 13:23
Von
Status: Schüler (215 Beiträge, 27x hilfreich)
Ich AG bedeutet Pflichtversichert bei der deutschen Rente. Geht los bei 78 Eus bei 400 Euro Einkommen. Krankenkasse für Ich AG ler ab 178€.
Gillt aber alles nur bei ICHAG.
Überbrückungsgeld kanst Du selbst Entscheiden, was Du tust oder (unter) lässt.
Gruß Gerd
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