Sozilversicherungsbeiträge ohne Einkommen bei Ltd?

15. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
go443702-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sozilversicherungsbeiträge ohne Einkommen bei Ltd?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich plane, mich innerhalb der nächsten 2 Wochen selbstständig zu machen. Da ich allerdings im Moment über kein Eigenkapital verfüge, aber ein ausgebildetes Team um mich versammelt habe und dies schnellstmöglich zumindest unter Vertrag nehmen möchte, möchte ich den Umweg über die britische Ltd gehen und sobald Investoren an Bord sind, eine GmbH gründen. Meine Frage lautet nun, wie es mit der Sozialversicherungspflicht aussieht, da ich & meine zukünftigen Kollegen innerhalb der Ltd de facto keinen Lohn erhalten werden und diese Firma nur als Mittel zum Zweck der Investorenaquise angesehn wird. Mein Share-Anteil beträgt 10%, folglich werde ich meiner Einschätzung nach automatisch zum 1. Angestellten im Betrieb.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120028 Beiträge, 39820x hilfreich)

In Deutschland gibt es das Mindetslohngesetz.
"Angestellte ohne Lohn" würde also relativ schnell Besuch vom Zoll bedeuten.
Danach dürfte sich kein Investor mehr für die Firma interessieren (falls die dann noch existiert) und Du wärst mit Staatsanwalt und Sozialversicherungsträgern beschäftigt...



Zitat:
Mein Share-Anteil beträgt 10%, folglich werde ich meiner Einschätzung nach automatisch zum 1. Angestellten im Betrieb.

Nö. Erst mal bist Du nur Anteilseigner.



Hier scheinen doch recht elemantare Grundlagen zu fehlen? Ich empfehle da mal die Beratung durch die örtliche IHK.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Deutsche Gesetzgeber hat dem Unwesen der Englischen Ltd. die "kleine" GmbH entgegengesetzt. Es gibt die Unternehmensgemeinschaft (UG) haftungsbeschränkt. Lesen Sie dazu in Wikipedia nach.

Sobald sich Großbritanien für den "Brexit" entscheidet, dürfte diese Gesellschaftsform mit Ausübung des Gewerbes in Deutschland nicht mehr zulässig sein.

Ohne ein schlüssiges Unternehmenskonzept und einer davon überzeugten Bank im Rücken, wird es mehr als schwierig Kapitalgeber zu finden. Niemand investiert in kapialschwache Unternehmen mit dem Risiko einer Insovenz..

Ohne ein Mindestmaß an kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen und Zusammenhängen ist ein Scheitern Ihres Vorhabens vorprogrammiert. Sie brauchen bereits einen Steuerberater beim ersten Vordrucksatz, der Sie vom Finanzamt erreicht.

Sozialversicherungsrecht: Sind Sie als Firmeninhaber oder Geschäftsführer zu identifizieren, sind Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus. Erkundigen Sie sich nach den Kosten einer privaten Krankenversicherung.

Mit freundlichem Gruß

Signatur:

Blaki

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120028 Beiträge, 39820x hilfreich)

Zitat:
Sind Sie als Firmeninhaber oder Geschäftsführer zu identifizieren, sind Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus.

Das ist schlicht und ergreifend Unfug.



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go443702-53
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

"Angestellte ohne Lohn" würde also relativ schnell Besuch vom Zoll bedeuten.


Prinzipiell verstehe ich das natürlich, aber wie soll das der Zoll von einer britischen Firma mitbekommen? Solange wir nicht am Markt agieren, sind wir doch nur eine Seite Papier in einem Ordner in GB?


Zitat (von Blaki):
Guten Abend,
der Deutsche Gesetzgeber hat dem Unwesen der Englischen Ltd. die "kleine" GmbH entgegengesetzt. Es gibt die Unternehmensgemeinschaft (UG) haftungsbeschränkt. Lesen Sie dazu in Wikipedia nach.
Sobald sich Großbritanien für den "Brexit" entscheidet, dürfte diese Gesellschaftsform mit Ausübung des Gewerbes in Deutschland nicht mehr zulässig sein.

Ich bin mir sicher, dass UK sich nicht für den Brexit entscheiden wird. Als Ökonom kann und will ich mir das vorstellen. Dafür ist UK zu abhängig von der EU

Zitat (von Blaki):

Ohne ein schlüssiges Unternehmenskonzept und einer davon überzeugten Bank im Rücken, wird es mehr als schwierig Kapitalgeber zu finden. Niemand investiert in kapialschwache Unternehmen mit dem Risiko einer Insovenz..

Unternehmenskonzept ist schlüssig, Finanzplan etc ist ebenfalls schon ausgearbeitet. Banken kontaktieren wir ebenfalls als Risikokapitalgeber.

Zitat (von Blaki):

Ohne ein Mindestmaß an kaufmännischen und rechtlichen Kenntnissen und Zusammenhängen ist ein Scheitern Ihres Vorhabens vorprogrammiert. Sie brauchen bereits einen Steuerberater beim ersten Vordrucksatz, der Sie vom Finanzamt erreicht.


Daher der Umweg über die Ltd. Für UK haben wir einen solchen, ebenfalls für die GmbH. Meine Frage bezog sich aber nur diese kurzweile Kombination.

Zitat (von Blaki):

Sozialversicherungsrecht: Sind Sie als Firmeninhaber oder Geschäftsführer zu identifizieren, sind Sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung raus. Erkundigen Sie sich nach den Kosten einer privaten Krankenversicherung.
Mit freundlichem Gruß


ist es aber nicht auch prinzipiell möglich, statt eines sozialversicherungsbefreiten Geschäftsführers ein Sozialversicherungspflichtiger Geschäftsführer in DE zu sein? Dies wurde mir so zugetragen.

Mit freundlichen Grüßen und für den Input dankend

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120028 Beiträge, 39820x hilfreich)

Zitat:
Prinzipiell verstehe ich das natürlich, aber wie soll das der Zoll von einer britischen Firma mitbekommen?

Wenn ich größere Summen investiere, dann wird die Firma und die Geschäftsführer "auf links gedreht".
Da gehen dann einige Fragen an diverse Stellen raus.

Ob der Zoll sich dann für ein Firma interessieren wird die nur in GB registiert ist?
Ob der Zoll eine Mitteilung an die Kollegen in GB machen wird?
Eher nicht. Aber man weis ja nie...



Wobei man sich dann auch mal darüber informieren sollte, wie das mit der Sozialversicherungspflicht in GB aussieht.



Zitat:
Firma nur als Mittel zum Zweck der Investorenaquise

Zitat:
Solange wir nicht am Markt agieren,

Wer findet den Widerspruch? :)



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Zitat (von go443702-53):
Ich bin mir sicher, dass UK sich nicht für den Brexit entscheiden wird. Als Ökonom kann und will ich mir das vorstellen. Dafür ist UK zu abhängig von der EU


Das wird sich zeigen, ist für Ihre Gründung aber unerheblich. "Als Ökonom" sollte man aber mehr Ahnung von Wirtschaftsrecht haben, als Sie hier zeigen, oder es sich zumindest anlesen können.

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
D_8699
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 87x hilfreich)

Also:
Eine Ltd zu gründen um später eine GmbH zu machen ist Blödsinn. Dazu kam bereits der passende Hinweis auf die UG (Haftungsbeschränkt), die nach Erreichen des für eine GmbH notwendigen Kapitals (durch Gewinnrücklagen oder Einzahlung) automatsch zur GmbH mutiert, also ohne weitere Gerichts- oder Notarkosten, keine Gedanken für neue Buchhaltung, neue Firma, der ganze Papierkram, Übertragung der Assets von der Ltd auf die GmbH, oder die komplizierte Möglichkeit des Umwandlungsgesetze unter Beachtung des Umwandlungssteuergesetzes ...... Kann man alles vergessen, läuft "automatisch"

Zitat (von go443702-53):
Solange wir nicht am Markt agieren, sind wir doch nur eine Seite Papier in einem Ordner in GB?

Eine Ltd. ist nicht nur ein Blatt Papier in GB. Um hier handlungsfähig zu sein wird eine BRD-Niederlassung der Ltd im deutschen Handelsregister eingetragen, dann kommt automatisch Post vom Finanzamt ...... Es gibt auch ein inländische Anschrift für die Bußgelder des Zolls u.s.w.

Der Mindestlohn ist zu zahlen.

Sozialabgaben auf den Mindestlohn sind zu entrichten, auch wenn der Lohn nicht gezahlt wird.

Das alles natürlich nur, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Aber: Bei einer Kapitalgesellschaft (Also sowohl UG als auch Ltd) sind auch die Anteilseigner erstmal "normale" Arbeitnehmer, wenn sie denn dort arbeiten.

Zitat (von go443702-53):
Mein Share-Anteil beträgt 10%, folglich werde ich meiner Einschätzung nach automatisch zum 1. Angestellten im Betrieb.
Ob Du erste oder fünfte bist richtet sich nach der Reihenfolge, in der die Verträge geschlossen werden. Aber wofür ist das wichtig?
Ob Du Geschäftsführer bist könnte spannend sein, oder Prokurist, oder .... Aber ob als erster oder 10. ist egal.

Mit 10% bist Du auf jeden Fall kein sogen. "beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer", dafür bräuchte man > 50%.

Daher in der Regel erstmal volle SV-Pflicht, sowohl KV als auch RV, PV,AV. Alles andere nur in der Statusfeststellung mit der Clearingstelle der Dt. Rentenversicherung (Bund) in Berlin.
Zitat (von go443702-53):
Ich bin mir sicher, dass UK sich nicht für den Brexit entscheiden wird. Als Ökonom kann und will ich mir das vorstellen. Dafür ist UK zu abhängig von der EU

Kein Kommentar :-)

So, mehr fällt mir im Moment nicht ein, nur dass deine eigentliche Frage immer noch unbeantwortet ist, aber das ist glaube ich bei den ganzen anderen Baustellen eh das kleinste Problem.

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