Stammkapital Erhöhen bei einer UG

19. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go502024-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Stammkapital Erhöhen bei einer UG

Hallo

Wir haben kürzlich eine neue UG gegründet mit sehr wenig Stammkapital, da wir noch nicht wussten wann wir die Geschäftstätigkeit aufnehmen können. Nun allerdings muss es sehr rasch vorangehen und wir haben auch einige Unkosten die wir in den kommenden 1-2 Wochen begleichen müssen. Kapital ist privat genügend vorhanden entsprechend hätten wir die Möglichkeit entweder der UG ein Gesellschafterdarlehen zu vergeben oder (und das ist unsere bevorzugte Variante) wir würden dass Stammkapital der UG erhöhen und danach würde uns dieses Geld auch als Eigenkapital zur Verfügung stehen. So hätten wir ein höheres Stammkapital und Eigenkapital für unsere Geschäftstätigkeit und begleichung der Rechnung.

Das Problem ist, dass wir innerhalb 7-10 Tagen keinen einzigen Notar in unserer Nähe finden können, der für uns diese Satzungsänderungs Maßnahme vornehmen kann. Dafür muss man ja persönlich vorstellig werden beim Notar. Der nächste Termin wäre bestenfalls Mitte August möglich.

Zu meiner Frage:

Ist es möglich, dass ich bspw. die Erhöhung von EUR 5000 jetzt auf das Geschäftskonto einzahle und damit auch anstehende Kosten und Beschaffungen begleiche, aber diese beim Notar Termin in einigen Wochen dennoch als Stammkapital einbringen kann - allerdings wären es zu diesem Stichtag des Notar Termin nicht mehr EUR 5000 sondern evtl. nur noch EUR 1000, da wir in der Zwischenzeit wie erwähnt bereits Rechnungen zum Begleichung hatten.

Falls dies nicht möglich ist, dann könnte ich nun eine Gesellschafterdarlehen vergeben über EUR 5000, damit ich Rechnungen begleichen kann und vor dem Notar Termin dann wieder einen Gesellschafterdarlehen um EUR 5000.- der dann aber umgehend wieder zurückbezahlt wird?

Gibt es da irgendeine Möglichkeit die rechtens ist oder ist hier ein Notar der Grenznah zu Schweiz ist und noch Kapazität hat? :)

Liebe Grüsse

Dan

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nein, das ist nicht möglich. Die Einzahlung des Kapitals muss immer NACH Gesellschafterbeschluss erfolgen. Viele Notare raten sogar dazu, noch einen Tag dazwischen zu warten, damit dieser Verdacht nicht entstehen kann.

Zitat:
Falls dies nicht möglich ist, dann könnte ich nun eine Gesellschafterdarlehen vergeben über EUR 5000, damit ich Rechnungen begleichen kann und vor dem Notar Termin dann wieder einen Gesellschafterdarlehen um EUR 5000.- der dann aber umgehend wieder zurückbezahlt wird?

Um Himmels Willen nein :bang:

-- Editiert von The Mentalist am 20.07.2020 07:13

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#2
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Was hat das Stammkapital der UG mit der Liquidität zu tun? Nichts.
@TE: Bitte mal über die UG / GmbH grundlegend informieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go502024-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat das Stammkapital der UG mit der Liquidität zu tun? Nichts.
@TE: Bitte mal über die UG / GmbH grundlegend informieren.



Gemäss meinem Kenntnisstand, kann die Einlage durchaus für Anschaffungen verwendet werden:

Zitat:
Dabei ist ein sehr häufiger Irrtum von davon ausgegangen, dass das Stammkapital einer GmbH oder UG eine Art Garantiefonds für den Verbleib eines finanziellen Puffers in der Gesellschaft darstellt. Viele Gründer denken, dass Sie die Stammeinlage in der Gesellschaft belassen müssen. Dies ist allerdings nicht so. GmbH / UG Gründer können die Stammeinlage für Gesellschaftszwecke investieren oder ausgegeben. So müssen bei einer GmbH die obligatorischen 12.500 / 25.000 € Stammeinlage nicht unangetastet belassen, sondern können für den Gesellschaftszweck von der Gesellschaft ausgegeben werden. Nur wenn es an die Gesellschafter selbst ausgezahlt wird, muss zwangsläufig persönliche Haftung eintreten.


Ist das falsch?

Was würde man in diesem Fall eher zuraten:

a) Stammkapital erhöhen und als Liquidität verwenden
b) Nachrangiges Gesellschafterdarlehen

Danke und Grüsse

-- Editiert von go502024-96 am 20.07.2020 12:09

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119416 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go502024-96):
Ist das falsch?

Nö. Hat aber nichts mit Liquidität zu tun.


Sollte sich kein Notar finden, wird man um das Gesellschafterdarlehen nicht herum kommen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go502024-96
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry, dann werden wir wohl oder übel auf den Notar Termin zuwarten müssen :)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6262 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von go502024-96):

Gemäss meinem Kenntnisstand, kann die Einlage durchaus für Anschaffungen verwendet werden

Das ist vollkommen richtig. Das Stammkapital ist Geld (oder Sachwert), der der GmbH von den Gesellschaftern zur Verfügung gestellt wird, damit diese damit arbeitet.

Zitat:
Zitat:
Dabei ist ein sehr häufiger Irrtum von davon ausgegangen, dass das Stammkapital einer GmbH oder UG eine Art Garantiefonds für den Verbleib eines finanziellen Puffers in der Gesellschaft darstellt. Viele Gründer denken, dass Sie die Stammeinlage in der Gesellschaft belassen müssen. Dies ist allerdings nicht so. GmbH / UG Gründer können die Stammeinlage für Gesellschaftszwecke investieren oder ausgegeben. So müssen bei einer GmbH die obligatorischen 12.500 / 25.000 € Stammeinlage nicht unangetastet belassen, sondern können für den Gesellschaftszweck von der Gesellschaft ausgegeben werden. Nur wenn es an die Gesellschafter selbst ausgezahlt wird, muss zwangsläufig persönliche Haftung eintreten.


Ist das falsch?

Nein, das ist vollkommen richtig.

Zitat:
Was würde man in diesem Fall eher zuraten:

a) Stammkapital erhöhen und als Liquidität verwenden
b) Nachrangiges Gesellschafterdarlehen

Danke und Grüsse

Das bespricht man mit einem Steuerberater.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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