Meine Frau plant, sich im Gesundheitsbereich selbstständig zu machen. Soweit ich das recht im Sinn habe, besteht für sie keine Pflicht Beiträge in die gesetztliche RV und AV zu zahlen. Lediglich die KV (und somit auch die PV) muss bezahlt werden, oder irre ich mich da?
Bei der KV gibt es eine Einkommensgrenze von 360€ monatlich. Bleibt meine Frau unterhalb, so würde sie über mich familienversichert bleiben. Ist diese Grenze dem tatsächlichen Einkommen bzw. Umsatz angelehnt oder am erzielten Gewinn. Ist das ein Jahresdurchschnittswert oder darf sie tatsächlich keinen Monat über diese Grenze kommen, um familienversichert zu bleiben.
Und jetzt noch eine Frage zu den Steuern, wie hoch wäre denn der Steuersatz bei einer selbstständigen Tätigkeit bei eben diesen maximalen monatlichen 360€ (bzw. 4320€ im Jahr)?
Steuern & Sozialversicherung bei Selbstständigkeit
Hi,
ich sage mal was zu den Steuern: Es gibt einen Grundfreibetrag von 8000 Euro im Jahr, der steuerfrei bleibt. Dazu müssen Sie natürlich getrennt veranlagt werden.
Gruß vom mümmel
Hi, richtig es gibt einen Freibetrag.
Allerdings würde ich mir das überlegen bei so wenig Einkommen. Das Finanzamt wird ganz schnell fragen, was das für eine Selbständigkeit sein soll, wo man so wenig Umsatz macht, vorallem Umsatz, dass heisst ja, der Gewinn ist noch geringer.
Das wird das FA schnell aus "Spaßmobil" sehen und ihnen verwehren falls Sie nicht mehr Umsatz machen.
H.
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@mümmel: Hat eine getrennte Veranlagung auch Auswirkung auf meine eigene "Steuerlast", bzw. hat das Auswirkungen auf die Lohnsteuerklasse?
@hamstergirl9: Was wird das FA verwehren? Die Selbstständigkeit? Wie soll das denn gehen, nur weil das FA nicht genug Steuern bekommt? Es sind Abendkurse zum Thema Gesundheit geplant, diese werden ca. 5-8x im Monat in Gruppen zu max. 5 Personen stattfinden, da hat man dann einfach kein größeres Einkommen.
Hi,
der Beitrag von hamstergirl kommt mir arg wirr vor. Natürlich kann das FA die Selbstständigkeit nicht wg. zu geringer Einnahmen verweigern.
Was Ihre Frage angeht: Getrennte Veranlagung gibt es nur bei Steuerklasse 4, bei 3/5 wird man zusammen veranlagt. Im übrigen weiß ich nicht, wie Sie das bisher gemacht haben - daher kann ich auch nicht wissen, ob sich für Sie was ändert.
Gruß vom mümmel
Bislang bin ich in Steuerklasse 3 und meine Frau in 5. Das würde ja bedeuten, dass sich die Selbstständigkeit meiner Frau überhaupt nicht lohnen würde, da ich dann wesentlich mehr Steuern zahlen müsste, so dass wir im Endeffekt quasi drauf legen.
Muss man in so einem Fall denn auf jeden Fall getrennte Veranlagung machen? Oder kann man meine Frau ein paar als Selbstständige dazu verdienen und wir machen trotzdem eine gemeinsame Veranlagung. Das würde nach meinem Verständnis dann bedeuten, dass ihr Verdienst dann quasi voll versteuert wird.
Hi,
na ja, was man getrennt und gemeinsam veranlagt an Steuern zahlt, läßt sich mit Hilfe der im Web zu findenden Lohnsteuertabellen ausrechnen. Da müßten Sie sich halt mal die Mühe machen, das durchzurechnen.
Mit Steuerklasse 5 zahlt man auch bei geringem Einkommen Steuern - das muß aber nicht heißen, daß man die nicht per Steuererklärung im nächsten Jahr wiederkriegt. Ausrechnen!
Gruß vom mümmel
Schon klar. Aber die Frage zielte darauf ab, ob man dann auf jeden Fall getrennte Veranlagung machen muss, wenn meine Frau sich selbstständig macht?
Hi,
nein, müssen Sie und Ihre Frau nicht.
Gruß vom mümmel
Hallo nochmal, als sich mein Freund damals selbständig gemacht hat, hat das Finanzamt nach knapp 2 Jahren nachgefragt, wie erdavon leben kann, er nicht wirklich genug Gewinn macht und wenn er nicht mehr Kunden bekommt und die selbständigkeit rentabel ist, dann verwehren sie ihm das Gewerbe.
Hab ich schwarz auf weiss. Ich sag nur was ich mitbekommen habe. Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend.
Wenn durch die Kurse einfach nicht mehr zu machen ist, dann wird sie evtl. noch was anderes in dem Bereich reinnehmen müssen oder etwas was ihr noch liegt.
H.
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