Steuern järlich oder monatlich??

20. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Bödy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern järlich oder monatlich??

Hallo,

habe jetzt meinen Gewerbeschein beantragt und auch vom Finanzamt meine Steuernummer bekommen.

Ich werde mit kleinen Dingen handeln. Aus Zeitgründen liegt mein Gewerbe immer noch in den Startlöchern.

Nun will das Finanzamt von mir immer zum 10. eines Monats eine Schätzung meiner Umsätze. Hab denen gesagt, das könne noch dauer, bis da Geld kommt.

Ein Freund hat mich dann gleich darauf hingewisen, ich müsse einen bestimmten Text beim FA abgeben, unterschrieben, und dann müsste ich erst am Ende des Jahres, wenn überhaupt, Steuern zahlen. Für monatliche Schätzungen sei ich noch gar nicht weit genug.

So, nun meine Frage.

Wie muss ich den Text formulieren, damit ich meine Einnahmen/Ausgaben Rechnung erst am Ende des Jahres machen darf?

Dürfte ich dann trotzdem Rechnungen mit Mwst schreiben?

So, vielen Dank schon mal im voraus.

gruss, Bödy

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Also das sind zunächst keine Schätzung sondern Umsatzsteuer-Voranmeldungen und da sind die Umsätze genau und nicht geschätzt anzugeben.
Ich würde da gar nichts groß ändern, soviel Arbeit ist das nicht, monatlich eine Null dreimal in ein Formular reinzuschreiben und abzusenden.
Außerdem hast Du den großen Vorteil, daß Du Vorsteuern (MWSt für Investitionen und Einkäufe) sofort geltend machen kannst und nicht ein Jahr aufs Geld vom Finanzamt warten mußt.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Bödy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Wenn ich aber doch erst am Ende des Jahres mit dem FA "abrechnen" möchte, was muss ich da genau machen?

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Warum fragst Du hier um Rat, wenn Du trotzdem das Gegenteil machen willst ??
Du erwartest doch nicht etwa, daß Dir jemand eine Gebrauchsanweisung für Unsinnigkeiten liefern wird.

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#4
 Von 
Bödy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was? Hä? Wieso Gegenteil?

Man achte auf meine Fragen!

Das ich das so machen kann, wie es im Moment, läuft weiss ich auch.

Wolfgang, ich sehe das so: Du hast mir einen Vorschlag gemacht, nach dem ich aber gar nicht gefragt habe. So einfach ist das.

Mit Unsinnig hat das nichts zu tun. Dann hätte ich ja gefragt, ob ich so weiter machen soll.

*Kopfschüttel*

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ganz einfach, weil Du mit dem Antrag das Finanzamt dazu drängst zu überprüfen, ob das mit Deiner Gewerbeanmeldung auch ernsthaft war. Und wenn Du schreibst, daß Du in den nächsten Monaten keine Einkünfte haben wirst, dann ist das eben keine gewerbliche Tätigkeit, sondern Liebhaberei.

Und die Experten hier sind nicht da, nur die Fragen zu beantworten, wir sind hier nicht bei einer Existenzgründer-Hotline, sondern sie versuchen zu helfen. Und wenn jemand dann uneinsichtig ist, dann ist das seine Angelegenheit. Und dann kommt noch ein Ratschlag, der auch nicht abgefragt wurde:

Laß die Selbstständigkeit bleiben und nimm wieder auf den Plätzen des Sozialamtes Platz. Dort kannst Du sagen: Ich will...

Jetzt mußt Du zunächst mal lernen, wie das in der Selbstständikgeit so zugeht und nicht den großen Maxen mimen !

Wolfgang

-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#6
 Von 
Bödy
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was habe ich von grossem Max gesagt?

Und das ich wieder zum Sozialamt gehen soll, kreide ich dir und deiner geringen geistigen und vor allen Dingen schwachen sozialen Spannweite nicht an. Kannst ja nix dafür.

Nebenbei studiere ich Mathe und Physik.

Da ich aber von Wirtschaft wenig Ahnung habe, kann ich ja wohl ne harmlose Frage stellen, ohne das man mich mit nem Spinner vergleicht.

Ich scheine mich wohl undeutlich ausgedrückt zu haben. Was ich bei nochmaliger Betrachtung meines Beitrages immer noch nicht sehe. Ich werden weiter nach meinem Fehler suchen, die Nacht ist ja noch lang....

Vielleicht hat ja ein "normaler" Mensch diesen unsinnigen Streit mitverfolgt. Den bitte ich um seine objektive Meinung.

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#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ist es für die heutigen Mathestudenten so eine Aktion, eine monatliche Berechnung der Umsätze und der Umsatzsteuerlast vorzunehmen ?
Du gingst ja auch davon aus, daß die beim Finanzamt eine Schätzung wollen....
Berechnen ist aber angesagt ! Und warum hast Du davor Horror ?
Oder hast Du das Gewerbe nur angemeldet, damit Du in der Metro billig einkaufen kannst.

Irrtum, so klug sind die beim FA schon lange !

Wolfgang

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#8
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Dennis D
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleicht darf ich dieses Streitgespräch mal durch einen ERNSTEN Beitrag erweitern:

Also. Soweit ich weiss musst du zuerst jeden Monat eine Steuervoranmeldung machen. Sollte das Finanzamt dann nach einem oder zwei Jahren bemerken, dass die Umsätze sehr gering sind, kannst du einen Antrag auf Quartals- oder jährliche Verfahrensweise stellen. Etwas anderes ist seit Januar nicht mehr möglich. Leider weiß ich selbst genau wovon ich spreche. Habe mich auch vor kurzem selbstständig gemacht - aber nicht nur geringfügig!!! :-)

Nun viel Erfolg

PS: Aber in einer Art hat Wolfgang Recht - es kommt bei einer ernsthaften Selbstständigkeit noch wesentlich mehr auf dich zu als monatlich eine kleine Voranmeldung...


Dennis

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#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Hat denn niemand gemerkt, dass "bödy" als wirklicher Frischling keine Ahnung von Steuern hat.
Jetzt bekommt der arme Bub mal Aufklärung:
Es gibt unterschiedliche Steuern bei Gewerben:
1. Umsatzsteuer
2. Gewerbesteuer
3. Einkommensteuer

Die Umsatzsteueranmeldung musst du monatlich abgeben. Aber bei deinem "Riesenumsatz" bist du Kleinunternehmer und somit von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Du darfst allerdings keine Mehrwertsteuer ausweisen und keine Vorsteuer absetzen. Dies gilt bis zu einem Umsatz (Rechnungen, die man stellt) von 16.620 € im Jahr.
Gewerbesteuer fällt bei dieser Größenordnung ebenfalls nicht an. Zur Einkommensteuererklärung gibt man die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbetrieb/Selbständige Tätigkeit) ab.
Einkommensteuererklärung gibt man einmal jährlich ab. Hierfür wird für die gewerbliche Tätigkeit die Gewinn/Verlustrechnung aufgestellt. Desweiteren kann man noch weitere Einkünfte haben, z.B. aus nichtselbständiger Arbeit (Anlage N).
Alle Einkünfte und Verluste werden zusammengezählt und das ergibt das zu versteuernde Einkommen.

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#11
 Von 
KPL Hausverwaltungen am Niederrhein
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Zur Ergänzung: Die Finanzbehörde meldet sich nach Einreichung der ersten Umsatzsteuer-Voranmeldungen i. d. R. von selbst und legt den Turnus fest. Wenn wenig Umsatz da ist, verlangen die auch nur eine Jahres- oder Vierteljahresvoranmeldung.

Abgesehen davon frage ich mich, wer auf den Rat von so einem 'Wirtschafts-Consult' gesteigerten Wert legt.

-----------------
"Viele Grüße
Klaus"

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