Ich hätte mal eine kurze Frage zu einem Steuerlichen Thema :
Ein Onlineshop für diverse Mode Artikel geht in wenigen Tagen Online Betrieben wird dieser Shop von einem 2 Mann Team wobei 1 von beiden das Gewerbe beim Zuständigen Gewerbeamt seiner Stadt angemeldet hat
Die Lieferanten haben nun Probleme die Ware zu liefern und man müsste nun Artikel Quasi auf Bestellung der Kunden einzeln Ordern und bezahlt dann auch die 19% mwst mit
Nun stellt sich die Frage wie das ganze Angegeben werden muss angenommen das ganze läuft als Einzelunternehmer dann wäre es doch so oder so der Weg das man die mwst schon beim Kauf aufbringt oder ?
Beispiel :
Produkt A = 200,00 € inkl mwst Einkauf
Produkt A = Verkauf 250,00 € Verkauft
Somit wäre ja beim Einkauf die mwst schon abgeführt und mann würde Quasi eine Rechnung ohne die Mwst dem Endkunden Ausweisen
wäre das ganze so möglich und oder auf was müsste man Achten ? bzw wie müsste man das gesondert angeben ?
vielen dank
Steuern wie richtig angeben
17. August 2019
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Frage vom 17. August 2019 | 18:47
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern wie richtig angeben
#1
Antwort vom 17. August 2019 | 21:32
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1957x hilfreich)
Ja, natürlich bezahlt jeder Gewerbetreibende beim Einkauf die 19 % gesetzl. USt mit ... und zieht sie ggf. eben wieder als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld ans Finanzamt ab - im Regelfall.
Du hast also den Fragebogen des Finanzamtes bereits erhalten und ausgefüllt - und dicht NICHT für die Regelbesteuerung sondern für den Sonderfall "Kleinunternehmer-Regelung" entschieden ?!Zitat :mannwürde Quasi eine Rechnung ohne die Mwst dem Endkunden Ausweisen
Dann ist aber auch der entsprechenden Zusatz auf die Rechnung zu schreiben!
z.B. [link=https://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm]„Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ."[/link]
... und das ist im Angebot/Online-Shop auch entsprechend dargestellt und ebenso dem Endkunden gemäß Preisangabenverordnung auch die Endpreise genannt?! ggf. eben mit dem Zusatz w.o.
Ich finde es ja etwas seltsam, dass du das jetzt fragst - quasi nachdem der Startschuss schon gefallen ist.
Normalerweise bedenkt man das alles doch schon in seinem Geschäftskonzept und in seiner Kalkulation/Businessplan.
Wenn der Umsatz überwiegend oder hauptsächlich über Wareneinkauf geschieht, ist meist die "Kleinunternehmer-Regelung" nicht das Wahre.
Und falls die Umsatzgrenze überschritten wird, muss man bei der Umstellung dann höllisch aufpassen.
Da ich aufgrund der Fragestellung fast befürchte, du hörst das Wort "Kleinunternehmer-Regelung" zum ersten Mal, hier mal noch etwas Lesestoff
https://www.kleinunternehmer.de/
https://www.taiber-unternehmensberatung.de/rechnung-kleinunternehmer/
Zum Start schenke ich dir jedenfalls schonmal ein paar Satzzeichen
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 18. August 2019 | 14:16
Von
Status: Wissender (14877 Beiträge, 4560x hilfreich)
Hallo,
Mit wie viel Umsatz rechnet ihr denn im ersten Jahr?Zitat:Somit wäre ja beim Einkauf die mwst schon abgeführt und mann würde Quasi eine Rechnung ohne die Mwst dem Endkunden Ausweisen
Was sind denn das für Lieferanten, die gleich zu Beginn Lieferprobleme haben?Zitat:Die Lieferanten haben nun Probleme die Ware zu liefern
Stefan
#4
Antwort vom 18. August 2019 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41083x hilfreich)
Zitat :Was sind denn das für Lieferanten, die gleich zu Beginn Lieferprobleme haben?
Die Lieferanten haben keine Lieferprobleme, die beliefern halt nur nicht jede "Garagen-/Wohnzimmergründung" auf Kredit...
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