Steuern wie richtig angeben

17. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sonne40
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Steuern wie richtig angeben

Ich hätte mal eine kurze Frage zu einem Steuerlichen Thema :

Ein Onlineshop für diverse Mode Artikel geht in wenigen Tagen Online Betrieben wird dieser Shop von einem 2 Mann Team wobei 1 von beiden das Gewerbe beim Zuständigen Gewerbeamt seiner Stadt angemeldet hat

Die Lieferanten haben nun Probleme die Ware zu liefern und man müsste nun Artikel Quasi auf Bestellung der Kunden einzeln Ordern und bezahlt dann auch die 19% mwst mit

Nun stellt sich die Frage wie das ganze Angegeben werden muss angenommen das ganze läuft als Einzelunternehmer dann wäre es doch so oder so der Weg das man die mwst schon beim Kauf aufbringt oder ?

Beispiel :

Produkt A = 200,00 € inkl mwst Einkauf

Produkt A = Verkauf 250,00 € Verkauft

Somit wäre ja beim Einkauf die mwst schon abgeführt und mann würde Quasi eine Rechnung ohne die Mwst dem Endkunden Ausweisen

wäre das ganze so möglich und oder auf was müsste man Achten ? bzw wie müsste man das gesondert angeben ?

vielen dank




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Ja, natürlich bezahlt jeder Gewerbetreibende beim Einkauf die 19 % gesetzl. USt mit ... und zieht sie ggf. eben wieder als Vorsteuer von seiner Umsatzsteuerschuld ans Finanzamt ab - im Regelfall.


Zitat (von Sonne40):
mann würde Quasi eine Rechnung ohne die Mwst dem Endkunden Ausweisen
Du hast also den Fragebogen des Finanzamtes bereits erhalten und ausgefüllt - und dicht NICHT für die Regelbesteuerung sondern für den Sonderfall "Kleinunternehmer-Regelung" entschieden ?!
Dann ist aber auch der entsprechenden Zusatz auf die Rechnung zu schreiben!
z.B. [link=https://www.kleinunternehmer.de/rechnungsstellung.htm]„Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG ."[/link]

... und das ist im Angebot/Online-Shop auch entsprechend dargestellt und ebenso dem Endkunden gemäß Preisangabenverordnung auch die Endpreise genannt?! ggf. eben mit dem Zusatz w.o.

Ich finde es ja etwas seltsam, dass du das jetzt fragst - quasi nachdem der Startschuss schon gefallen ist.
Normalerweise bedenkt man das alles doch schon in seinem Geschäftskonzept und in seiner Kalkulation/Businessplan.
Wenn der Umsatz überwiegend oder hauptsächlich über Wareneinkauf geschieht, ist meist die "Kleinunternehmer-Regelung" nicht das Wahre.
Und falls die Umsatzgrenze überschritten wird, muss man bei der Umstellung dann höllisch aufpassen.

Da ich aufgrund der Fragestellung fast befürchte, du hörst das Wort "Kleinunternehmer-Regelung" zum ersten Mal, hier mal noch etwas Lesestoff
https://www.kleinunternehmer.de/
https://www.taiber-unternehmensberatung.de/rechnung-kleinunternehmer/

Zum Start schenke ich dir jedenfalls schonmal ein paar Satzzeichen ;)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14877 Beiträge, 4560x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Somit wäre ja beim Einkauf die mwst schon abgeführt und mann würde Quasi eine Rechnung ohne die Mwst dem Endkunden Ausweisen
Mit wie viel Umsatz rechnet ihr denn im ersten Jahr?

Zitat:
Die Lieferanten haben nun Probleme die Ware zu liefern
Was sind denn das für Lieferanten, die gleich zu Beginn Lieferprobleme haben?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41083x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was sind denn das für Lieferanten, die gleich zu Beginn Lieferprobleme haben?

Die Lieferanten haben keine Lieferprobleme, die beliefern halt nur nicht jede "Garagen-/Wohnzimmergründung" auf Kredit...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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