Stille Beteiligung am Einzelunternehmen

7. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)
Stille Beteiligung am Einzelunternehmen

Hallo!
Ich hätte eine Frahe zu folgendem Fall:
A will ein Einzelunternehmen gründen. B will dich daran finanziell beteiligen, ohne selbst aktiv zu werden. B hat aber Angst, dass A irgendwann diese Investitionen verleugnet, da B offiziell nicht als Unternehmensinhaber geführt ist.

Kann man hier einfach zum Notar gehen und dies schriftlich festhalten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Kann man hier einfach zum Notar gehen und dies schriftlich festhalten?

Ja kann man.

Das geht zwar auch ohne Notar, aber mit Notar hat man unter Umständen die Möglichkeit für den Fall der Nichtzahlung einen Titel zu vereinbaren.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
ich habe das auch schonmal gemacht. Wir haben einfach einen Vertrag aufgesetzt ohne Notar.

Viele Grüße
Michael

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#3
 Von 
Afg001
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von arbeitsrechtler45):
Hallo
ich habe das auch schonmal gemacht. Wir haben einfach einen Vertrag aufgesetzt ohne Notar.

Viele Grüße
Michael


Was passiert im Worst-Case wenn er dann sagt er hat das garnicht unterschrieben? Ein Notar wäre ein Zeuge.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120138 Beiträge, 39835x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Was passiert im Worst-Case wenn er dann sagt er hat das garnicht unterschrieben?

Das die Gegenseite vor Gericht scheitert - und die Kosten des Verfahrens tragen muss.



Zitat (von Afg001):
Ein Notar wäre ein Zeuge.

Bei einer notariellen Beglaubigung prüft der Notar die Idendität. Es braucht ihn also gar nicht als Zeugen.


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#5
 Von 
arbeitsrechtler45
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich hatte das damals mit einer Vorlage gemacht und unser Anwalt hatte auch keine Bedenken bzgl. des Vertrages ohne notarielle Beglaubigung. Du kannst Dich ja nochmal beraten lassen. Wenn Du aber starke Bedenken hast, dass der Vertragspartner sich nicht an die Vereinbarung halten wird, dann solltest Du evt. auf Dein Bauchgefühl hören und Dein Geld anders investieren.

Viele Grüße
Michael

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