Hallo!
Mir macht ein recht merkwürdiger Fall Kopfschmerzen.
Ich bin Kleingewerbetreibender. Nebenberuflich biete ich Waren und Dienstleistungen an.
Für ein Projekt habe ich bei einem Händler, bei dem ich schon mehrfach eingekauft habe, eine Ware bestellt. Der Verkäufer hat über 500EUR Bestellwert immer Versandkostenfrei geliefert. In dieser Bestellung (Onlineshop) wurde nun auf einmal Porto berechnet. Ich habe in die Bemerkung geschrieben dass ich um Portoausbuchung bitte, da der Wert 500EUR weit übersteigt. Der VK antwortete in seiner AB , dass für Wiederverkäufer die Versandkosten nicht mehr entfallen würden, das stehe in einer Händlerinfo.
Ich habe mich daraufhin telefonisch an den VK gewandt und um Storno gebeten, was mir zugesagt wurde.
Heute bekomme ich nun eine Rechnung (3 Tage) über ca. 8% des Warenwerts, da ich die Bestellung ja storniert hätte.
Ist das Rechtens?
Danke für jede Hilfe.
Viele Grüße
Christian
Stornogebühr rechtmäßig?
18. Juli 2006
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Frage vom 18. Juli 2006 | 00:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Stornogebühr rechtmäßig?
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 20. Juli 2006 | 23:35
Von
Status: Schüler (254 Beiträge, 60x hilfreich)
Nein. So lange die Ware das Versandhaus nicht verlassen hat ist eine Stornogebühr in Höhe von x Prozent des Warenwertes nicht zulässig. AGB hin oder her, es sei denn die Ware wurde extra für Sie angefertigt.
Bitte dennoch beachten: Beim B2B gelten andere Gesetze als beim B2C.
Es kommt schon mal vor, dass der Versender bei bereits ausgelieferter Ware eine sog. Wiedereinlagerungsgebühr verlangt. Ob dieses 100% rechtens ist, wage ich aber auch zu bezweifeln
Und jetzt?
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